Ausstattung des Straßenbetriebsdienstes MV mit Warnschutzmietkleidung Referenznummer der Bekanntmachung: 523017
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: An der Jägerbäk 3
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18069
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 381-12237
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausstattung des Straßenbetriebsdienstes MV mit Warnschutzmietkleidung
Ausstattung der Betriebsdienstmitarbeiter*INNEN der Straßenbauverwaltung mit orangefarbener Warnschutzmietkleidung gem. EN ISO 20471 sowie deren Reinigung, Instandhaltung sowie An- und Abtransport für einen Zeitraum von 3 Jahren
Straßenmeistereien im gesamten Gebiet Mecklenburg-Vorpommerns
Die ca. 630 Betriebsdienstmitarbeiterinnen, -mitarbeiter und Auszubildenden der Straßenbauverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind mit orangerotfarbener Warnschutzmietkleidung gem. EN ISO 20471 auszustatten.
Darüber hinaus ist diese Bekleidung wöchentlich zu reinigen, instandzuhalten sowie in den entsprechenden Meistereien abzuholen bzw. dort anzuliefern
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,5 Mio € gegeben ist.
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,5 Mio € gegeben ist.
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Unternehmesreferenzen
Vorlage geeigneter Unternehmesreferenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen. Es müssen mindestens zwei vergleichbare Referenzen vorgelegt werden.
§ 46 (3) Nr. 3 VgV: Nachweiserbringung
1. Zertifikate zum Qualitätsmanagement (DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig),
2. Gütesiegel für sachgemäße Wäschepflege (RAL-GZ 992/1 oder gleichwertig)
§ 46 (3) Nr. 7 VgV Umweltmanagementmaßnahmen
- Zertifikate zum Umweltmanagement (DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig),
§ 46 (3) Nr. 10 VgV Unterauftragnehmer
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
§ 46 (3) Nr. 11 VgV: Bemusterung
- Probemuster Warnschutzjacke, Warnschutzbundhose und Warnschutzlatzhose (Herren-Größe EU 54 bzw. XL und Damen-Größe EU 40 bzw. M)
- EG-Konformitätserklärungen für die Warnschutzkleidung sowie Baumusterprüfbescheinigungen
- Beschreibung des Hänge- bzw. Ordnungssystems für Wäschetausch
- Beschreibung des Prüfverfahrens zur Beurteilung der Warnschutzwirkung des Hintergrundmaterials
- Beschreibung des Prüfverfahrens zur Beurteilung der Warnschutzwirkung der Reflexstreifen
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Unternehmesreferenzen
Vorlage geeigneter Unternehmesreferenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen. Es müssen mindestens zwei vergleichbare Referenzen vorgelegt werden.
1. Liste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des
Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie des jeweiligen Auftraggebers
2. Wert des Auftrages mindestens 100.000 € (brutto).
§ 46 (3) Nr. 3 VgV: Nachweiserbringung
1. Zertifikate zum Qualitätsmanagement (DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig),
2. Gütesiegel für sachgemäße Wäschepflege (RAL-GZ 992/1 oder gleichwertig)
§ 46 (3) Nr. 7 VgV Umweltmanagementmaßnahmen
- Zertifikate zum Umweltmanagement (DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig),
§ 46 (3) Nr. 10 VgV Unterauftragnehmer
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
- Ergänzung des Verzeichnisses der Leistungen der anderen Unternehmen um die Namen der
anderen Unternehmer
§ 46 (3) Nr. 11 VgV: Bemusterung
- Probemuster Warnschutzjacke, Warnschutzbundhose und Warnschutzlatzhose (Herren-Größe EU 54 bzw. XL und Damen-Größe EU 40 bzw. M)
- EG-Konformitätserklärungen für die Warnschutzkleidung sowie Baumusterprüfbescheinigungen
- Beschreibung des Hänge- bzw. Ordnungssystems für Wäschetausch
- Beschreibung des Prüfverfahrens zur Beurteilung der Warnschutzwirkung des Hintergrundmaterials
- Beschreibung des Prüfverfahrens zur Beurteilung der Warnschutzwirkung der Reflexstreifen
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB sowie fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB.
Abschnitt IV: Verfahren
Rostock
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14b
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Zulässigkeit eines Nachprüfantrags gemäß § 160 und § 161 GWB wird hingewiesen.
§ 160 Abs. 3 GWB
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer
2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: An der Jägerbäk 3
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18069
Land: Deutschland
Telefon: +49 381-12237