Briefpostdienstleistungen für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Referenznummer der Bekanntmachung: 45/30/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Neuer Markt 3
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 381381-2333
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rathaus.rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Briefpostdienstleistungen für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Dienstleistung nach VgV:
Abholung, Bearbeitung und Auslieferung von Briefsendungen bis 1.000 g mit und ohne Zusatzleistungen
Briefpostdienstleistungen in Mecklenburg-Vorpommern
innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern
Auftragsgegenstand ist die Abholung, Bearbeitung und Auslieferung von Briefsendungen bis 1.000 g mit und ohne Zusatzleistungen.
Möglichkeit der einseitigen Verlängerung durch den Auftraggeber um ein weiteres Jahr
Briefpostdienstleistungen bundesweit außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern
bundesweit außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern
Auftragsgegenstand ist die Abholung, Bearbeitung und Auslieferung von Briefsendungen bis 1.000 g mit und ohne Zusatzleistungen.
Möglichkeit der einseitigen Verlängerung durch den Auftraggeber um ein weiteres Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Formblatt 124_LD Vergabehandbuch Bund (Eigenerklärung für nicht
präqualifizierte Unternehmen / Einheitliche Europäische Eigenerklärung zugelassen),
siehe: https://rathaus.rostock.de/media/rostock_01.a.4984.de/datei/FB%20124.PDF
Erklärung zu folgenden Punkten: Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, Angabe
zu Insolvenzverfahren und Liquidation, Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben
und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei
der Berufsgenossenschaft, Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung
begangen wurde gemäß § 123 und 124 GWB
- Auszug aus dem Handels-/Berufsregister bzw. Gewerbeanmeldung
- Lizenz zur Postbeförderung der Bundesnetzagentur
- Benennung von mindestens einer Referenz aus den letzten drei Jahren von vergleichbar ausgeführten Leistungen mit mindestens folgenden Angaben: Beschreibung der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftragsvolumen im Ausführungszeitraum, Name des Auftraggebers und Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten
- Eigenerklärung zur Wahrung des Brief- und Postgeheimnisses und Verpflichtung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen (§§ 39 ff PostG)
- Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 250.000 EUR je Schadensfall
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zuschlagskriterien:
A) Preis = 70 %
B) Qualität = 30 %
1. Qualitätsunterkriterium: Nachverfolgen von Briefsendungen = 10 %
2. Qualitätsunterkriterium: Umgang mit nicht zustellbaren Sendungen = 10 %
3. Qualitätsunterkriterium: Umweltverträgliche Auftragsausführung = 10 %
Bekanntmachungs-ID: CXVHYDCY15F7F8RF
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385588-5164
Fax: +49 3855884855817
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.