Bewachungsleistungen 2023 bis 2027 Referenznummer der Bekanntmachung: 23-23-26
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Postfach 3153
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17461
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Haupt- und Personalamt, Organisationsabteilung
E-Mail:
Telefon: +49 3834-8536-1123
Fax: +49 3834-8536-1122
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.greifswald.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.greifswald.de/de/verwaltung-politik/ausschreibungen/liefer-und-dienstleistungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachungsleistungen 2023 bis 2027
Aufschluss der von der Auftraggeberin betriebenen Gefahrenmeldeanlagen auf die Notruf- und Serviceleitstelle des/der AuftragnehmerIn durch den/die von der Auftraggeberin beauftragten ErrichterIn, externe Scharf- und Unscharfschaltung, Schließdienst für die Sporthallen mit Kontrolle und Auf- bzw. Verschluss
Verwaltungs- und sonstige Gebäude
Universitäts- und Hansestadt Greifswald Postfach 3153 17461 Greifswald
Bewachungsleistungen an Verwaltungs- und sonstigen Gebäuden
Option auf stillschweigende Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die Vertragsverlängerung ist maximal drei Mal auf insgesamt vier Vertragsjahre möglich. Der Vertrag endet somit spätestens mit Ablauf des 30.11.2027.
Schulen
Universitäts- und Hansestadt Greifswald Postfach 3153 17461 Greifswald
Bewachungsleistungen an Schulen
Option auf stillschweigende Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die Vertragsverlängerung ist maximal drei Mal auf insgesamt vier Vertragsjahre möglich. Der Vertrag endet somit spätestens mit Ablauf des 30.11.2027.
Kindertagesstätten
Universitäts- und Hansestadt Greifswald Postfach 3153 17461 Greifswald
Bewachungsleistungen an Kindertagesstätten
Option auf stillschweigende Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die Vertragsverlängerung ist maximal drei Mal auf insgesamt vier Vertragsjahre möglich. Der Vertrag endet somit spätestens mit Ablauf des 30.11.2027.
Sporthallen
Universitäts- und Hansestadt Greifswald Postfach 3153 17461 Greifswald
Bewachungsleistungen an Sporthallen
Option auf stillschweigende Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die Vertragsverlängerung ist maximal drei Mal auf insgesamt vier Vertragsjahre möglich. Der Vertrag endet somit spätestens mit Ablauf des 30.11.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärungen im Angebotsschreiben
- 124 LD "Eigenerklärungen zur Eignung" (Kommt das Angebot in die engere Wahl, wird der Bieter zur Bestätigung der Erklärungen durch die Vorlage entsprechender Nachweise aufgefordert.)
- Formblatt "Weitere Eigenerklärungen zur Eignung BieterIn"
- Eigenerklärungen im Angebotsschreiben
- 124 LD "Eigenerklärungen zur Eignung"
- "Weitere Eigenerklärungen zur Eignung BieterIn"
- Eigenerklärung 5. EU-Sanktionspaket
- soweit zutreffend: Formblätter für "Erklärung BieterInnen-/Arbeitsgemeinschaft", "Verzeichnis der Leistungen und Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"
gem. 5.3 Besondere Vertragsbedingungen Bewachung 07_2023:
- Nachweis des Abschlusses einer Schlüsselversicherung
- auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: gem. 5.3 Besondere Vertragsbedingungen Bewachung 07_2023: Nachweis des Abschlusses einer Betriebshaftpflichtversicherung gegen Vermögens-, Personen- und Sachschäden sowie einer gesetzlichen Unfallversicherung
kein Russland-Bezug gem. Eigenerklärung 5. EU-Sanktionspaket, Angabe aller für den Einsatz vorgesehenen Dritten (Nachunternehmen, BieterInnen-/Arbeitsgemeinschaften etc.)
- Eigenerklärungen im Angebotsschreiben
- 124 LD "Eigenerklärungen zur Eignung" (Kommt das Angebot in die engere Wahl, wird der Bieter zur Bestätigung der Erklärungen durch die Vorlage entsprechender Nachweise aufgefordert.),
- Formblatt "Weitere Eigenerklärungen zur Eignung BieterIn"
- soweit zutreffend: Formblätter für "Erklärung BieterInnen-/Arbeitsgemeinschaft", "Verzeichnis der Leistungen und Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"
gem. 5.1 Leistungsbeschreibung Bewachung:
- Notruf- und Serviceleitstelle: Nachweis der VdS-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 und DIN 77200 oder ein gleichwertiges Zertifikat, Angabe des Standortes, VDS-Nr.
- Interventionskräfte: Mindestqualifikation: Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO oder gleichwertiger Nachweis, Nachweis der Qualifikation als Interventionskraft gem. VdS 2868 mit zertifizierter Wissensfeststellung nach VdS 2172 bzw. gleichwertig, körperliche Belastbarkeit, sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- Benennung von drei im Hinblick auf den Auftragswert und Objektumfang vergleichbaren Referenzen aus den letzten fünf Jahren mit dem Mindestinhalt: Name des*der Auftraggeber*in, Leistungen/ungefährer Auftragswert pro Jahr, Leistungszeitraum,
- Eigenerklärung über praktische Umsetzung der Einhaltung der Alarmintervention in maximal 20 Minuten bzw. Personenbefreiung aus Aufzügen in maximal 45 Minuten
VdS-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 und DIN 77200
oder ein gleichwertiges Zertifikat, vergleichbare Referenzen, Mindestqualifikationen Interventionskräfte, Einhaltung der Zeitvorgaben bzgl. Alarmintervention und Personenbefreiung aus Aufzügen, Schlüsselversicherung
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus, Zimmer 49
nicht öffentlich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der*Die Auftragnehmer*in hat monatlich rückwirkend eine Rechnung über die ausgeführten Bewachungsarbeiten unter Zugrundelegung der vereinbarten Festpreise zusammen mit einem Nachweis der ordnungsgemäßen Leistungsausführung einzureichen. Die Rechnungslegung darf ausschließlich als XRechnung im XML-Format erfolgen.
Rechnungseingangsplattform:
Zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE) https://xrechnung-bdr.de/edi/account/login
Leitweg-ID der Auftraggeberin: 130 75 039-K 013-58
Bekanntmachungs-ID: CXRBYYZYYCA
Postanschrift: 19048 Schwerin
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385-58851-63
Fax: +49 385-588485-5817
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.