Besucher-Service in touristischen Einrichtungen der Hansestadt Wismar in zwei Losen (Vergabe losweise) Referenznummer der Bekanntmachung: OV 07/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Markt 1
Ort: Wismar
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23966
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wismar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Besucher-Service in touristischen Einrichtungen der Hansestadt Wismar in zwei Losen (Vergabe losweise)
Die Hansestadt Wismar betreibt in unterschiedlichen Objekten touristische und Einrichtungen. Der Besucher-Service hat die Räumlichkeiten, baulichen Anlagen und Freiräume zu beaufsichtigen, ist für die Durchsetzung der geltenden Entgeltordnungen verantwortlich, gewährt Sicherheit und Ordnung auf und in den Ausstellungsgeländen bzw. -räumen und ermöglicht den Gästen einen angenehmen Ausstellungsbesuch.
Besucher-Service in touristischen Einrichtungen der Hansestadt Wismar, Objekte: St.-Marien-Kirchturm und St. Georgen-Kirche mit Aussichtsplattform
Hansestadt Wismar, Am Markt 1 23966 Wismar St.-Marien-Kirchturm und St. Georgen-Kirche mit Aussichtsplattform,
und das Welt-Erbe-Haus in der Lübsche Straße
Die Hansestadt Wismar betreibt in unterschiedlichen Objekten touristische und Einrichtungen. Der Besucher-Service hat die Räumlichkeiten, baulichen Anlagen und Freiräume zu beaufsichtigen, ist für die Durchsetzung der geltenden Entgeltordnungen verantwortlich, gewährt Sicherheit und Ordnung auf und in den Ausstellungsgeländen bzw. -räumen und ermöglicht den Gästen einen angenehmen Ausstellungsbesuch.
Beginn: 1. Dezember 2025 bis Ende: 30. November 2027
Besucher-Service in touristischen Einrichtungen der Hansestadt Wismar, Objekt: Welt-Erbe-Haus
Hansestadt Wismar, Am Markt 1 23966 Wismar St.-Marien-Kirchturm und St. Georgen-Kirche mit Aussichtsplattform,
und das Welt-Erbe-Haus in der Lübsche Straße
Die Hansestadt Wismar betreibt in unterschiedlichen Objekten touristische und Einrichtungen. Der Besucher-Service hat die Räumlichkeiten, baulichen Anlagen und Freiräume zu beaufsichtigen, ist für die Durchsetzung der geltenden Entgeltordnungen verantwortlich, gewährt Sicherheit und Ordnung auf und in den Ausstellungsgeländen bzw. -räumen und ermöglicht den Gästen einen angenehmen Ausstellungsbesuch.
Verlängerungsoption Beginn: 1. Dezember 2025,
Ende: 30. November 2027
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Befähigungsnachweise (Erste-Hilfe-Lehrgang, Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer, Stadtführer-Zertifikat (Los I), handwerkliche Ausbildung (Los I), Beibringung des Nachweises "Führungen durch das Welt-Erbe-Haus" (Los II), Eigenerklärung zur Interventionszeit
- Betriebshaftpflicht,
- Betriebsstruktur und Personalkonzept
- Referenzobjekte
- Musterdienstanweisung
- Betriebsstruktur und Personalkonzept
- Befähigungsnachweise (Erste-Hilfe-Lehrgang, Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer, Stadtführer-Zertifikat (Los I), handwerkliche Ausbildung (Los I), Beibringung des Nachweises "Führungen durch das Welt-Erbe-Haus" (Los II), Eigenerklärung zur Interventionszeit
- Betriebshaftpflicht
- Nachweis über Zertifizierung nach DIN 77200 (Los II und II)
- Befähigungsnachweise (Erste-Hilfe-Lehrgang, Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer, Stadtführer-Zertifikat (Los I), handwerkliche Ausbildung (Los I), Beibringung des Nachweises "Führungen durch das Welt-Erbe-Haus" (Los II), Eigenerklärung zur Interventionszeit,
- Nachweis über Zertifizierung nach DIN 77200 (Los II und II.
Abschnitt IV: Verfahren
Hansestadt Wismar, Am Markt 12/13, Zimmer-Nr. 2.01, 23966 Wismar
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ab 01.04.2023 E-Rechnung (X-Rechnung).
Bekanntmachungs-ID: CXRBYYAYYC0
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren. 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach Paragr. 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage (Paragr. 134 Abs. 2 Satz 2 GWB). Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch Art. 10 des Gesetzes vom 12.Juli 2018 (BGBl. I, S. 1151) geändert worden ist, Anwendung.
Paragr. 160 lautet auszugsweise:
-(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (.) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach Paragr. 135 Abs. 1 Nr. 2. Paragr.134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.