Erschließung Großgewerbestandort Hornstorf; Leistungsphase 8-9, Bauoberleitung, örtliche Bauüberwachung, SiGeKo und besondere Leistungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstr. 10a
Ort: Neuburg
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23974
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Amt Neuburg, Angela Lange
E-Mail:
Telefon: +49 38426/4100
Fax: +49 38426/20031
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.amt-neuburg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://subreport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erschließung Großgewerbestandort Hornstorf; Leistungsphase 8-9, Bauoberleitung, örtliche Bauüberwachung, SiGeKo und besondere Leistungen
Dieser Auftrag beinhaltet alle notwendigen Leistungen für die Leistungsphasen 8-9,
die Bauoberleitung, die örtliche Bauüberwachung, SiGe-Koordinierung sowie
besondere Leistungen der Erschließung des Großgewerbestandortes Hornstorf.
Im Einzelnen betrifft das folgende Leistungen:
− Verkehrsanlagen einschließlich Straßenbeleuchtung
− Regenwasser- und Schmutzwasserleitungen, Regenrückhaltebecken
− Spundwände, Auslaufbauwerke, Abscheideanlagen
− Anlagen der Trinkwasser-, Löschwasser- und Gasversorgung
− Anlagen der Stromversorgung
− Freiflächen und Ausgleichsmaßnahmen
23974 Hornstorf
Ingenieurleistungen nach HOAI Leistungsphasen 8-9 sowie besondere Leistungen
- Bauoberleitung, örtliche Bauüberwachung mit Nachtragsbearbeitung
- Koordinierung der Gesamtmaßnahme (Leitungen, Bodenmanagement, Kosten)
- SiGe -Koordinierung
Verlängert sich um die Gewährleistungsfrist.
Der Auftraggeber wählt unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen und die Eignungskriterien erfüllen, 3 Bewerber zu Verhandlungsgesprächen aus. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden, vgl. § 75 Abs. 6 VgV. Die Auswahlkriterien werden wie folgt dargelegt und gewichtet:
− Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: 15 %
− Fachliche Eignung (technische und berufliche Leistungsfähigkeit): 35 %
− Referenzen: 50 %
GRWI-21-0009
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgend aufgezählten Nachweise und Eigenerklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist über die e-Vergabe-Plattform unter der URL: www.subreport.de einzureichen. Die geforderten Unterlagen sind für alle Leistungsbilder – bei Bewerbungsgemeinschaften für jedes einzelne Mitglied – vorzulegen. Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen, den es übernehmen soll. Die Aufteilung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaften zu den Leistungsbestandteilen ist anzugeben. Gleiches gilt auch für Nachunternehmer.
• Erklärung zur Bewerbung
• Nachweis Berufsqualifikation Bauingenieur (§75 Abs. 2 VgV),
• Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen
• ggf. Vorlage einer Bietergemeinschaftserklärung (Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Sie haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren).
• Erklärungen des Bieters/der Bietergemeinschaft zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiloG)
• Erklärung zu § 73 (3) VgV (Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen)
• Erklärung zu §§ 46 (2) und 47 VgV zu wirtschaftlichen Verknüpfungen und Zusammenarbeit mit Anderen
• Nachweis über die berufliche Befähigung der für das Projekt vorgesehenen Projektleitung
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (2020, 2021 und 2022) gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VGV
Eigenerklärung über seinen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (2020, 2021 und 2022) gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV
Die Eigenerklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Erklärung über die Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers: Vorlage aktuelle Bescheinigung der Berufshaftpflichtversicherung: Deckungssumme Personenschäden mindestens 3.000.000,00 €, Sach- und sonstige Schäden mindestens 3.000.000,00 €. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise für jedes Mitglied einzeln zu erbringen. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistung und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
• Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen unter Vorlage der Qualifikationsnachweise der hierfür beauftragten Fachkräfte (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV),
• Referenzliste der in den letzten 5 Jahren erbrachten, wesentlichen Dienstleistungen des Bewerbers insgesamt. Hierzu sind Angaben zum Auftragsgegenstand, Erbringungszeitraum und zu den Kosten zu machen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV),
• Referenzen mit zum Auftrag vergleichbaren Umfang und Schwierigkeitsgrad (§75 Abs. 5 VgV) aus den letzten 5 Jahren. Hierzu sind Angaben zum Erbringungszeitraum und zu den Kosten zu machen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV),
• Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV),
• Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenanzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV),
• Erklärung über relevante Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung der Bewerber, die für die Ausführung des Auftrags erforderlich oder förderlich ist (§46 Abs. 3 Nr. 9 VgV),
• Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10).
Für die Objektplanung LAP, Freiflächenplanung gilt: mind. Diplom (FH)
oder Master der Landschaftsplanung (LaPl) oder eines vergleichbaren
Studienganges (z. B. Biologie, Landschaftsarchitektur, Landespflege, Geoökologie,
Umweltwissenschaften) oder Meister im Garten- und Landschaftsbau (GaLaBau)
Für alle anderen Teile gilt: Nachweis Berufsqualifikation Bauingenieur (§ 75 Abs. 2
VgV)
Persönliche Präsenz vor Ort ist während der Bauzeit grundsätzlich täglich sicher zu stellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist unterzeichnet und zusammen mit den geforderten Eigenerklärungen und Nachweisen in deutscher Sprache elektronisch in Textform einfach einzusenden. Nicht unterzeichnete Teilnahmeanträge sowie fehlende Eigenerklärungen und Nachweise, die gemäß § 56 Abs. 2 VgV erfolglos nachgefordert wurden, führen zum Ausschluss. Der Teilnehmer trägt selbst die Verantwortung für den fristgerechten Eingang seines Teilnahmeantrages. Es erfolgt keine Kostenerstattung für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen, wie auch keine Rückgabe der Unterlagen.
Die Bieter haben sich regelmäßig unter der in Ziffer I.3) genannten URL www.subreport.de über aktuelle Fragen / Antworten im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zu informieren.
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385/58815164
Fax: +49 385/58848515817
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.