Winterdienst an Schulen und Verwaltungsgebäuden des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte am Standort Neubrandenburg
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Platanenstraße 43
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17033
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechts- und Kommunalaufsichtsamt, Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienst an Schulen und Verwaltungsgebäuden des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte am Standort Neubrandenburg
Es werden Winterdienstleistungen an Schulen und Verwaltungsgebäuden des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vergeben. Diese beinhalten die Schneeberäumung, Winterglättebekämpfung sowie die Reinigungsarbeiten nach Beendigung der Winterdienstarbeiten.
Winterdienst auf öffentlichen Fahrbahnen
Neubrandenburg
Winterdienstleistung nach Satzung der Stadt Neubrandenburg auf den öffentlichen Fahrbahnen. Das Los 1 beinhaltet insgesamt 10 Objekte in der Stadt Neubrandenburg. Die Auflistung der Liegenschaften ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Es werden nur komplette Winterdienstleistungen vergeben, die Schneeberäumung, Winterglättebekämpfung sowie die Reinigungsarbeiten nach Beendigung der Winterdienstarbeiten beinhalten.
Der Auftrag verlängert sich bis zum 30.04.2028, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Vertragsende durch den Auftraggeber gekündigt wurde.
Eine Verlängerungsoption gemäß obiger Nummer II.2.7) wird Vertragsbestandteil.
Winterdienst auf Gehwegen
Neubrandenburg
Winterdienstleistung nach Satzung der Stadt Neubrandenburg auf öffentlichen Gehwegen, privaten Gehwegen auf den Grundstücken des LK MSE, Zufahren und Parkflächen vergeben. Das Los 2 beinhaltet insgesamt 18 Objekte in der Stadt Neubrandenburg. Die Auflistung der Liegenschaften ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Es werden nur komplette Winterdienstleistungen vergeben, die Schneeberäumung, Winterglättebekämpfung sowie die Reinigungsarbeiten nach Beendigung der Winterdienstarbeiten beinhalten.
Der Auftrag verlängert sich bis zum 30.04.2028, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Vertragsende durch den Auftraggeber gekündigt wurde.
Eine Verlängerungsoption gemäß obiger Nummer II.2.7) wird Vertragsbestandteil.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterium 1.1: Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (Formblatt 124_LD VHB – Eigenerklärung zur Eignung).
Kriterium 1.2: Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Formblatt 124_LD VHB – Eigenerklärung zur Eignung).
Kriterium 2.1: Der Bieter verfügt zum Vertragsbeginn über eine Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden. (Eigenerklärungen zur Haftpflichtversicherung).
Kriterium 2.2: Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt 124_LD VHB – Eigenerklärung zur Eignung).
Kriterium 2.1: Mindestdeckung für Personen- und Sachschäden: 2,5 Mio. Euro.
Kriterium 3.1: Der Bieter hat in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Leistungen ausgeführt, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (Formblatt 124_LD VHB – Eigenerklärung zur Eignung).
Kriterium 3.2: Der Bieter verfügt über die für die Ausführung erforderlichen Beschäftigten (Formblatt 124_LD VHB – Eigenerklärung zur Eignung).
Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen nach § 9 Absatz 4 Vergabegesetz M-V.
Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen nach § 11 Vergabegesetz M-V.
Einhaltung der Verpflichtungen aus der Eigenerklärung zu Sanktionsgründen in Bezug auf Russland.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung erfolgt ohne Beteiligung von Bietern (§ 55 Absatz 2 Satz 2 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3855885163
Fax: +49 3855884855817
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de
Das Nachprüfungsverfahren richtet sich nach Kapitel 2 des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ein solches Verfahren kann nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet werden. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer2 GWB, § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Postanschrift: PF 110264
Ort: Neubrandenburg
Postleitzahl: 17042
Land: Deutschland