Beschaffung Löschgruppenfahrzeug LF 10 für die Gemeinde Seehof
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Dorfmitte 24
Ort: Lützow
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 19209
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): WW Brandschutz & Consulting GmbH
E-Mail:
Telefon: +49 39932/541262
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luetzow-luebstorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung Löschgruppenfahrzeug LF 10 für die Gemeinde Seehof
Herstellung und Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 10 für die Gemeinde Seehof
Beschaffung Löschgruppenfahrzeug LF 10 für die Gemeinde Seehof
Gemeinde Seehof
Herstellung und Lieferung eines Fahrgestells für ein Löschgruppenfahrzeug LF 10
Die Lieferung des Fahrgestells erfolgt an den Aufbauhersteller Los 2.
Beschaffung Löschgruppenfahrzeug LF 10 für die Gemeinde Seehof
Gemeinde Seehof
Herstellung und Lieferung eines Fahrgestells für ein Löschgruppenfahrzeug LF 10
Beschaffung Löschgruppenfahrzeug LF 10 für die Gemeinde Seehof
Gemeinde Seehof
Lieferung Feuerwehrtechnische Beladung für ein Löschgruppenfahrzeug LF 10
Die Lieferung der Feuerwehrtechnischen Beladung erfolgt in einer Sendung an den Aufbauhersteller Los 2.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über den Eintrag ins Handelsregister (Formblatt 124 LD_Eigenerklärung zur Eignung)
Erklärung zum Jahresgesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (Formblatt 124 LD_Eigenerklärung
Erklärung zur Eignung anhand vergleichbarer Leistungen der vergangenen 3 Jahre (Formblatt 124 LD_Eigenerklärung zur Eignung)
- Erklärung gemäß § 9 VgG M-V (Anlage Verpflichtungserklärung Mindestlohn)
- Erklärung über die rechtskonforme Auftragsausführung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (Formblatt 124 LD_Eigenerklärung zur Eignung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.