Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) – Mecklenburg-Vorpommern Teilnetz Westmecklenburg II (WM II).
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 112-350224)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: VMV – Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH, Schloßstraße 37
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): VMV - Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
E-Mail:
Telefon: +49 38559087-0
Fax: +49 38559087-45
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vmv-mbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) – Mecklenburg-Vorpommern Teilnetz Westmecklenburg II (WM II).
Erbringung von Verkehrsleistungen zur Beförderung der Allgemeinheit im öffentlichen Personennahverkehr (Schienenpersonennahverkehr) einschließlich dazugehöriger Nebenleistungen auf den Eisenbahninfrastrukturen der DB Netz AG, der TME-Torsten Meincke Eisenbahn GmbH, der Regio Infra Nord-Ost GmbH & Co. KG und der DB Station&Service AG, Vergabe der Verkehrsangebote auf dem „Teilnetz Westmecklenurg II (WM II)“ mit ca. 2,1 bis 2,3 Mio. Zugkm p.a. ab dem Fahrplanwechsel 12/2025 (Jahresfahrplan 2026) über eine Laufzeit von voraussichtlich 15 Fahrplanjahren.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Bewerber hat zur Annahme seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Anforderungen zu erfüllen:
a) einen Mindestjahresumsatz im Bereich SPNV-Leistungen i. H. v. jeweils 15 Mio. EUR in den Geschäftsjahren 2020, 2021 und 2022 und
b) ein positives Eigenkapital zu Zeitwerten, also unter Berücksichtigung etwaiger im Vermögen des Bewerbers vorhandener stiller Reserven i. H. v. mindestens 2,5 Mio. EUR zum Ende des Geschäftsjahres 2022 des Bewerbers.
Soweit in diesem Geschäftsjahr ein Verlust des Bewerbers ausgewiesen wurde, erhöht sich das geforderte Eigenkapital um den Betrag des Verlustes des letzten Geschäftsjahres, es sei denn der Bewerber weist nach, dass der Verlust durch den Gesellschafter oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde. Bewerber haben zum Beleg, dass sie die Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen:
Grundfall:
1. eine Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers im Geschäftsjahr 2020, 2021 und 2022;
2. den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) für das Geschäftsjahr 2022 des Bewerbers, falls und soweit deren Veröffentlichung in dem Staat, in dem der Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist;
3. ggf. eine Eigenerklärung über die Art und die Höhe der im Vermögen des Bewerbers zum Zeitpunkt des Abschlusses des Geschäftsjahres 2022 vorhandenen stillen Reserven, falls das buchmäßige Eigenkapital den oben unter lit. b) geforderten Mindestbetrag des Eigenkapitals nicht erreicht;
4. ggf. eine Eigenerklärung des Bewerbers, dass ein im Geschäftsjahr 2022 des Bewerbers ausgewiesener Verlust durch den / die Gesellschafter des Bewerbers oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.
Alternative 1:
Soweit für das Geschäftsjahr 2022 des Bewerbers kein Jahresabschluss erstellt wird oder ein Bewerber den Jahresabschluss ganz oder teilweise nicht vorlegen und sich zur Begründung darauf berufen möchte, dass dessen Veröffentlichung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, hat der Bewerber eine dies darstellende Eigenerklärung abzugeben. In diesem Fall hat der Bewerber neben den in den oben unter „Grundfall“ genannten Ziffern 1), 3) und 4) genannten Unterlagen und anstelle der oben in Ziffer 2) genannten Unterlage eine Einnahmen-Überschussrechnung für das Geschäftsjahr 2022 mit der Angabe des Ergebnisses des Unternehmens sowie eine Vermögensübersicht vorzulegen, die folgende Angaben enthalten muss:
• sämtliches Vermögen und Verbindlichkeiten bilanziert und bewertet gem. §§ 238 bis 289a HGB;
• Eigenkapital zu Buchwerten;
• Beschreibung und Erläuterung zu den in der Vermögensübersicht dargestellten Positionen und Angaben entsprechend §§ 284 bis 288 HGB.
Alternative 2: Fortsetzung siehe Ziffer VI.3) des Bekanntmachungsformulars (Das Bekanntmachungsformular lässt an dieser Stelle aufgrund der Zeichenbegrenzung keine vollständige Eingabe zu.).
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Bewerber hat zur Annahme seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Anforderungen zu erfüllen:
a) einen Mindestjahresumsatz im Bereich SPNV-Leistungen i. H. v. jeweils 15 Mio. EUR in den Geschäftsjahren 2020, 2021 und 2022 und
b) ein positives Eigenkapital zu Zeitwerten, also unter Berücksichtigung etwaiger im Vermögen des Bewerbers vorhandener stiller Reserven i. H. v. mindestens 2,0 Mio. EUR zum Ende des Geschäftsjahres 2022 des Bewerbers.
Soweit in diesem Geschäftsjahr ein Verlust des Bewerbers ausgewiesen wurde, erhöht sich das geforderte Eigenkapital um den Betrag des Verlustes des letzten Geschäftsjahres, es sei denn der Bewerber weist nach, dass der Verlust durch den Gesellschafter oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde. Bewerber haben zum Beleg, dass sie die Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen:
Grundfall:
1. eine Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers im Geschäftsjahr 2020, 2021 und 2022;
2. den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) für das Geschäftsjahr 2022 des Bewerbers, falls und soweit deren Veröffentlichung in dem Staat, in dem der Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist;
3. ggf. eine Eigenerklärung über die Art und die Höhe der im Vermögen des Bewerbers zum Zeitpunkt des Abschlusses des Geschäftsjahres 2022 vorhandenen stillen Reserven, falls das buchmäßige Eigenkapital den oben unter lit. b) geforderten Mindestbetrag des Eigenkapitals nicht erreicht;
4. ggf. eine Eigenerklärung des Bewerbers, dass ein im Geschäftsjahr 2022 des Bewerbers ausgewiesener Verlust durch den / die Gesellschafter des Bewerbers oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.
Alternative 1:
Soweit für das Geschäftsjahr 2022 des Bewerbers kein Jahresabschluss erstellt wird oder ein Bewerber den Jahresabschluss ganz oder teilweise nicht vorlegen und sich zur Begründung darauf berufen möchte, dass dessen Veröffentlichung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, hat der Bewerber eine dies darstellende Eigenerklärung abzugeben. In diesem Fall hat der Bewerber neben den in den oben unter „Grundfall“ genannten Ziffern 1), 3) und 4) genannten Unterlagen und anstelle der oben in Ziffer 2) genannten Unterlage eine Einnahmen-Überschussrechnung für das Geschäftsjahr 2022 mit der Angabe des Ergebnisses des Unternehmens sowie eine Vermögensübersicht vorzulegen, die folgende Angaben enthalten muss:
• sämtliches Vermögen und Verbindlichkeiten bilanziert und bewertet gem. §§ 238 bis 289a HGB;
• Eigenkapital zu Buchwerten;
• Beschreibung und Erläuterung zu den in der Vermögensübersicht dargestellten Positionen und Angaben entsprechend §§ 284 bis 288 HGB.
Alternative 2: Fortsetzung siehe Ziffer VI.3) des Bekanntmachungsformulars (Das Bekanntmachungsformular lässt an dieser Stelle aufgrund der Zeichenbegrenzung keine vollständige Eingabe zu.).
Es handelt sich um die 2. Korrektur der Auftragsbekanntmachung 2023/S 112-350224. Die zurückliegende Korrektur ist unter dem Az. 2023/S 126-400417 (1. Korrektur) erfolgt.