Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) – Mecklenburg-Vorpommern Teilnetz Westmecklenburg II (WM II).

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 112-350224)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch die VMV – Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
Postanschrift: VMV – Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH, Schloßstraße 37
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): VMV - Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
E-Mail:
Telefon: +49 38559087-0
Fax: +49 38559087-45
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vmv-mbh.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) – Mecklenburg-Vorpommern Teilnetz Westmecklenburg II (WM II).

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Erbringung von Verkehrsleistungen zur Beförderung der Allgemeinheit im öffentlichen Personennahverkehr (Schienenpersonennahverkehr) einschließlich dazugehöriger Nebenleistungen auf den Eisenbahninfrastrukturen der DB Netz AG, der TME-Torsten Meincke Eisenbahn GmbH, der Regio Infra Nord-Ost GmbH & Co. KG und der DB Station&Service AG, Vergabe der Verkehrsangebote auf dem „Teilnetz Westmecklenurg II (WM II)“ mit ca. 2,1 bis 2,3 Mio. Zugkm p.a. ab dem Fahrplanwechsel 12/2025 (Jahresfahrplan 2026) über eine Laufzeit von voraussichtlich 15 Fahrplanjahren.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/07/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 112-350224

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Anstatt:

Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Bewerber hat zur Annahme seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Anforderungen zu erfüllen:

a) einen Mindestjahresumsatz im Bereich SPNV-Leistungen i. H. v. jeweils 15 Mio. EUR in den Geschäftsjahren 2020, 2021 und 2022 und

b) ein positives Eigenkapital zu Zeitwerten, also unter Berücksichtigung etwaiger im Vermögen des Bewerbers vorhandener stiller Reserven i. H. v. mindestens 2,5 Mio. EUR zum Ende des Geschäftsjahres 2022 des Bewerbers.

Soweit in diesem Geschäftsjahr ein Verlust des Bewerbers ausgewiesen wurde, erhöht sich das geforderte Eigenkapital um den Betrag des Verlustes des letzten Geschäftsjahres, es sei denn der Bewerber weist nach, dass der Verlust durch den Gesellschafter oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde. Bewerber haben zum Beleg, dass sie die Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen:

Grundfall:

1. eine Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers im Geschäftsjahr 2020, 2021 und 2022;

2. den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) für das Geschäftsjahr 2022 des Bewerbers, falls und soweit deren Veröffentlichung in dem Staat, in dem der Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist;

3. ggf. eine Eigenerklärung über die Art und die Höhe der im Vermögen des Bewerbers zum Zeitpunkt des Abschlusses des Geschäftsjahres 2022 vorhandenen stillen Reserven, falls das buchmäßige Eigenkapital den oben unter lit. b) geforderten Mindestbetrag des Eigenkapitals nicht erreicht;

4. ggf. eine Eigenerklärung des Bewerbers, dass ein im Geschäftsjahr 2022 des Bewerbers ausgewiesener Verlust durch den / die Gesellschafter des Bewerbers oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.

Alternative 1:

Soweit für das Geschäftsjahr 2022 des Bewerbers kein Jahresabschluss erstellt wird oder ein Bewerber den Jahresabschluss ganz oder teilweise nicht vorlegen und sich zur Begründung darauf berufen möchte, dass dessen Veröffentlichung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, hat der Bewerber eine dies darstellende Eigenerklärung abzugeben. In diesem Fall hat der Bewerber neben den in den oben unter „Grundfall“ genannten Ziffern 1), 3) und 4) genannten Unterlagen und anstelle der oben in Ziffer 2) genannten Unterlage eine Einnahmen-Überschussrechnung für das Geschäftsjahr 2022 mit der Angabe des Ergebnisses des Unternehmens sowie eine Vermögensübersicht vorzulegen, die folgende Angaben enthalten muss:

• sämtliches Vermögen und Verbindlichkeiten bilanziert und bewertet gem. §§ 238 bis 289a HGB;

• Eigenkapital zu Buchwerten;

• Beschreibung und Erläuterung zu den in der Vermögensübersicht dargestellten Positionen und Angaben entsprechend §§ 284 bis 288 HGB.

Alternative 2: Fortsetzung siehe Ziffer VI.3) des Bekanntmachungsformulars (Das Bekanntmachungsformular lässt an dieser Stelle aufgrund der Zeichenbegrenzung keine vollständige Eingabe zu.).

muss es heißen:

Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Bewerber hat zur Annahme seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Anforderungen zu erfüllen:

a) einen Mindestjahresumsatz im Bereich SPNV-Leistungen i. H. v. jeweils 15 Mio. EUR in den Geschäftsjahren 2020, 2021 und 2022 und

b) ein positives Eigenkapital zu Zeitwerten, also unter Berücksichtigung etwaiger im Vermögen des Bewerbers vorhandener stiller Reserven i. H. v. mindestens 2,0 Mio. EUR zum Ende des Geschäftsjahres 2022 des Bewerbers.

Soweit in diesem Geschäftsjahr ein Verlust des Bewerbers ausgewiesen wurde, erhöht sich das geforderte Eigenkapital um den Betrag des Verlustes des letzten Geschäftsjahres, es sei denn der Bewerber weist nach, dass der Verlust durch den Gesellschafter oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde. Bewerber haben zum Beleg, dass sie die Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen:

Grundfall:

1. eine Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers im Geschäftsjahr 2020, 2021 und 2022;

2. den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) für das Geschäftsjahr 2022 des Bewerbers, falls und soweit deren Veröffentlichung in dem Staat, in dem der Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist;

3. ggf. eine Eigenerklärung über die Art und die Höhe der im Vermögen des Bewerbers zum Zeitpunkt des Abschlusses des Geschäftsjahres 2022 vorhandenen stillen Reserven, falls das buchmäßige Eigenkapital den oben unter lit. b) geforderten Mindestbetrag des Eigenkapitals nicht erreicht;

4. ggf. eine Eigenerklärung des Bewerbers, dass ein im Geschäftsjahr 2022 des Bewerbers ausgewiesener Verlust durch den / die Gesellschafter des Bewerbers oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.

Alternative 1:

Soweit für das Geschäftsjahr 2022 des Bewerbers kein Jahresabschluss erstellt wird oder ein Bewerber den Jahresabschluss ganz oder teilweise nicht vorlegen und sich zur Begründung darauf berufen möchte, dass dessen Veröffentlichung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, hat der Bewerber eine dies darstellende Eigenerklärung abzugeben. In diesem Fall hat der Bewerber neben den in den oben unter „Grundfall“ genannten Ziffern 1), 3) und 4) genannten Unterlagen und anstelle der oben in Ziffer 2) genannten Unterlage eine Einnahmen-Überschussrechnung für das Geschäftsjahr 2022 mit der Angabe des Ergebnisses des Unternehmens sowie eine Vermögensübersicht vorzulegen, die folgende Angaben enthalten muss:

• sämtliches Vermögen und Verbindlichkeiten bilanziert und bewertet gem. §§ 238 bis 289a HGB;

• Eigenkapital zu Buchwerten;

• Beschreibung und Erläuterung zu den in der Vermögensübersicht dargestellten Positionen und Angaben entsprechend §§ 284 bis 288 HGB.

Alternative 2: Fortsetzung siehe Ziffer VI.3) des Bekanntmachungsformulars (Das Bekanntmachungsformular lässt an dieser Stelle aufgrund der Zeichenbegrenzung keine vollständige Eingabe zu.).

Abschnitt Nummer: IV.2.2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Anstatt:
Tag: 26/07/2023
Ortszeit: 13:00
muss es heißen:
Tag: 02/08/2023
Ortszeit: 13:00
Abschnitt Nummer: IV.2.3
Stelle des zu berichtigenden Textes: Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Anstatt:
Tag: 08/08/2023
muss es heißen:
Tag: 15/08/2023
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

Es handelt sich um die 2. Korrektur der Auftragsbekanntmachung 2023/S 112-350224. Die zurückliegende Korrektur ist unter dem Az. 2023/S 126-400417 (1. Korrektur) erfolgt.