B 111 OU Wolgast örtliche Bauüberwachung Verkehrsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 223732
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Pampower Straße 68
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385-58881010
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
B 111 OU Wolgast örtliche Bauüberwachung Verkehrsanlagen
örtl. Bauüberwachung Verkehrsanlagen:
-Neubau B 111 OU Wolgast, Länge Strecke: ca. 5,3 km (Festland und Insel, ausgenommen BW 5, Peenestrombrücke)
-Neubau Neue Bahnhofstraße
-Leeraner Straße (jeweils mit begleitendem Radweg)
-Neubau Alter Postweg
-Neubau Anbindung Kleingartenanlage Belvedere
Wolgast
örtl. Bauüberwachung Verkehrsanlagen:
-Neubau B 111 OU Wolgast, Länge Strecke: ca. 5,3 km (Festland und Insel, ausgenommen BW 5, Peenestrombrücke)
-Neubau Neue Bahnhofstraße
-Leeraner Straße (jeweils mit begleitendem Radweg)
-Neubau Alter Postweg
-Neubau Anbindung Kleingartenanlage Belvedere
In Abhängigkeit der im Zuge der Bauausführung festgestellten Schwierigkeiten oder Verzögerungen kann sich die Vertragslaufzeit verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
abgeschlossener FH- oder Uni-Abschluss
§ 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in den Tätigkeitsbereichen des Auftrags
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall
§ 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in den Tätigkeitsbereichen des Auftrags: brutto 250.000,00 Euro
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall:
Haftpflichtversicherung Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,5 Mio. €.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV - Für die Leistungserbringung des Bieters/der Bietergemeinschaft sind mit der Angebotsabgabe Referenzen zur Ausführung von vergleichbaren Leistungen in der örtlichen Bauüberwachung im Rahmen des Leistungsbildes Verkehrsanlagen ab 2015 bis zum Zeitpunkt dieser Auftragsbekanntmachung vorzulegen.
Im Falle von Unterauftragnehmern/Eignungsleihe können auch Referenzen von Unterauftragnehmern beigebracht werden.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV - Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen.
Geforderter Mindeststandard:
§ 46 (3) Nr. 1 VgV - Ausführung von Leistungen in den Jahren ab 2015 bis zum Zeitpunkt dieser Auftragsbekanntmachung, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bieter muss mindestens zwei vergleichbare Leistungen in der örtlichen Bauüberwachung von Verkehrsanlagen erbracht haben. Eine Referenz wird als vergleichbar gewertet, wenn mindestens eine der nachfolgenden Kriterien eingehalten wird:
• Objekt: öBÜ Leistungsbild Verkehrsanlagen an Bundesfernstraße (Bundesautobahn oder Bundesstraße), Landesstraße/ Staatsstraße oder Kreisstraße oder Stadtstraße in Stadtstaaten; einschließlich erforderlicher öBÜ Verkehrsanlagen, die im Zusammenhang mit Erdbauarbeiten (Dammbau und/ oder die Herstellung von An- & Einschnitten mit einem Gesamtvolumen von mind. 50.000m3 Bodenab- und Bodenauftragsmengen) stehen.
• Objekt: öBÜ Leistungsbild Verkehrsanlagen zum Vollausbau, Umbau, Neubau von Stadtstraßen/ Ortsdurchfahrten (einschl. der Überwachung und Koordinierung sämtlicher Tiefbauarbeiten von Ver- und Entsorgungsunternehmen, die in projektbezogener Abhängigkeit zum Straßenbauvorhabensträger standen).
• Objekt: öBÜ Leistungsbild Verkehrsanlagen von umfassenden Straßeninstandsetzungsmaßnahmen an Bundesfernstraßen, Landesstraßen oder Kreisstraßen in Asphaltbauweise (Vollausbau gebundener Schichten, Tiefeinbau, Hocheinbau der gebunden Schichten, Bodenverbesserungen der ungebunden Schichten, Böschungsprofilierungen) oder Landesstraßen einschließlich Erdbauleistungen
• Wert des Auftrages (öBÜ Leistungsbild Verkehrsanlagen) mindestens 200.000€ Brutto
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: abgeschlossener Hoch- oder Fachhochschulabschluss für das betreffende
Leistungsbild
Keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß §123 GWB sowie fakultative Ausschlussgründe gemäß §124 GWB
Abschnitt IV: Verfahren
elektronische Öffnung
elektronische Öffnung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
GWB § 160 Abs. 3: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vegabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens nach Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Postanschrift: Pampower Straße 68
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
Telefon: +49 385-58881010