Lieferung einer Drehleiter DLAK 23/12 für die Stadt Ostseebad Kühlungsborn
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ostseeallee 20
Ort: Kühlungsborn
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18225
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
E-Mail:
Telefon: +49 385/3031277
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kuehlungsborn.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung einer Drehleiter DLAK 23/12 für die Stadt Ostseebad Kühlungsborn
Lieferung einer Drehleiter DLAK 23/12 für die Stadt Ostseebad Kühlungsborn
Fahrgestell mit Aufbau eine Drehleiter DLAK 23/12
Lieferung eines Fahrgestells mit Aufbau für eine Drehleiter DLAK 23/12
Lieferung spätestens 18 Monate nach Auftragserteilung.
Beladung
Lieferung von Beladung für eine Drehleiter DLAK 23/12
Anlieferung der Beladung frei Aufbauhersteller (Los 1) in einer Sendung mit zutreffender Beschriftung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell mit Aufbau eine Drehleiter DLAK 23/12
Postanschrift: Carl-Metz-Straße 9
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beladung
Postanschrift: Am Tannenkopp 22
Ort: Tessin
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18195
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
• Weitere mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer")
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer")
- Eigenerklärung zu gewerblichen Schutzrechten (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer")
- Erklärung Kleinere und Mittlere Unternehmen (KMU)
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
- Erklärung der Bietergemeinschaft, sofern einschlägig (gemäß Formblatt "Erklärung der Bietergemeinschaft")
- weitere Unterlagen gemäß Ziffer 11 bis 13 der Bewerbungsbedingungen, sofern einschlägig
• Um in diesem Vergabeverfahren Bieterfragen stellen, deren Beantwortungen erhalten und ein Angebot abgeben zu können, ist eine kostenfreie einmalige Registrierung auf der elektronischen Vergabeplattformsubreport ELViS unter https://www.subreport-elvis.de erforderlich. Für die Registrierung wird ein gültiger E-Mail-Account benötigt. Auskünfte werden ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem subreport ELViS gegenüber allen Bietern erteilt.
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§ 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).