Sanierungsträgerleistungen in der Reuterstadt Stavenhagen ab 2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schloss 1
Ort: Stavenhagen
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17153
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 39954/283-604
Fax: +49 39954/283-701
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stavenhagen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierungsträgerleistungen in der Reuterstadt Stavenhagen ab 2023
Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Stadtumbaugebiet Weststadt“ als treuhänderischer Sanierungsträger der Reuterstadt Stavenhagen im Sinne von § 157 und § 160 des BauGB. Dafür ist in Vorbereitung die Festlegung des Geltungsbereiches für das Stadtumbaugebiet nach § 171b BauGB. Das Ergebnis der erforderlichen 3. Fortschreibung des ISEK für Stavenhagen wird spätestens im Frühjahr 2024 erwartet. Die Stadt Stavenhagen wird mit dieser Gesamtmaßnahme in das Städtebauförderprogramm des Landes M-V aufgenommen, hier insbesondere in das Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung - Aufwertung von Stadtquartieren“ aufgenommen.
17153 Reuterstadt Stavenhagen
Die Reuterstadt Stavenhagen wird im Jahr 2023 mit ihrem geplanten „Stadtumbaugebiet Weststadt“ in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Aufwertung von Stadtquartieren“ aufgenommen. Eine entsprechende Presseinformation wurde bereits am 20.06.2023 von der Landesregierung M-V veröffentlicht. Das „Stadtumbaugebiet Weststadt“ beinhaltet ein Teilgebiet des „Neubaugebiet Weststadt“ von Stavenhagen. Hierfür erhielt Stavenhagen bereits im Zeitraum 2002 bis 2016 eine Förderung aus dem Bund-Länder Programm Stadtumbau Ost. Abgewickelt wurde diese Maßnahme von dem Sanierungsträger LGE M-V GmbH mit Sitz in Rostock.
Die 3. Fortschreibung des ISEK für die Stadt Stavenhagen wurde beauftragt. Die Abschlussdokumentation hierzu soll im Frühjahr 2024 übergeben werden. Daraus können dann die Missstände und erforderlichen Maßnahmen u.a. im „Stadtumbaugebiet Weststadt“ abgeleitet werden. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches nach § 171 (b) BauGB soll sofort nach Vorlage der 3. Fortschreibung ISEK erfolgen. Umfangreiche Vorbereitungen hierzu sind bereits durch die Stadt Stavenhagen getroffen. Die Gemeinde beabsichtigt, zur Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme einen Sanierungsträger gemäß §§ 157 ff. BauGB für das Stadtumbaugebiet zu beauftragen. Dazu führt die Gemeinde ein wettbewerbliches Vergabeverfahren auf der Grundlage des GWB und der VgV durch.
Neben der Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen soll der Sanierungsträger auch Leistungen für diverse weitere Fördermittelbeschaffungen und -abrechnungen im Gebiet erbringen.
Der Auftrag soll für die Laufzeit der o.a. städtebaulichen Gesamtmaßnahme vergeben werden. (vorbehaltlich einer Kündigung aus wichtigem Grund) Die Laufzeit ist derzeit nicht zuverlässig absehbar. Es wird geschätzt, dass die Umsetzung der Gesamtmaßnahme sich über 15 Jahre erstrecken wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt
- Eigenerklärung zu Sanktionen gegen Russland (VO (EU) 2022/576)
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Berufshaftpflichtversicherung Personenschäden mind. 1 Mio EUR, sonstige Schäden mind. 0,5 Mio EUR
- Eigenerklärung des Bewerbers zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen und Zusammenarbeit mit Anderen
- Gesamtjahresumsatz und auftragsspezifischer Jahresumsatz aus den vergangenen drei Geschäftsjahren
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben zu den für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Arbeitskräften
- Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: mindestens 5 Referenzen
- Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 158 BauGB
Die Angabe der Stundensätze des beteiligten Projektteams sind zwingend erforderlich, ebenfalls ist eine Aussage zu treffen zur Höhe möglicher Nebenkosten, zum Beispiel wie Reisekosten und Öffentlichkeitsarbeit.
Vom Sanierungsträger werden die Personen für die Leistungserbringung verbindlich benannt.
Möchte der Sanierungsträger Änderungen bei den genannten Personen vornehmen, so bedarf dies der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Bei einem offenen oder verdeckten Wechsel der genannten Personen ist der Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
Der Vertragszeitraum endet nach erfolgreicher Umsetzung und Abrechnung der Gesamtmaßnahme.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeantrag (Bewerbung) in elektronischer Form:
Für die elektronische Einreichung des Teilnahmeantrags ist die Anmeldung bei subreport-elvis.de erforderlich.
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über subreport-elvis.de oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur Bewerbung in elektronischer Form ist als registrierter Nutzer bei subreport-elvis.de über den Menüpunkt - Bieterkommunikation - ELViS-ID E86153569 möglich.
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3855885160
Fax: +49 3855884855817
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Bewerber werden auf die Rügeobliegenheiten und Rechtsbehelfsfristen hingewiesen:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl I S. 1750, 3245), das durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2739) geändert worden ist, Anwendung.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3855885160
Fax: +49 3855884855817
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de