Durchführung einer Bodenschutzkalkung mit Luftfahrzeugen FBG Soltau Referenznummer der Bekanntmachung: 4-2023-00057
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Delmser Dorfstraße 5
Ort: Neuenkirchen
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Postleitzahl: 29643
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Forstamt Nordheide-Heidmark
E-Mail:
Telefon: +49 47619942-190
Fax: +49 47619942-199
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwk-niedersachsen.de
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 6a
Ort: Bremervörde
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27432
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 47619942-190
Fax: +49 47619942-199
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwk-niedersachsen.de
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 6a
Ort: Bremervörde
Postleitzahl: 27432
Land: Deutschland
Telefon: +49 47619942-190
E-Mail:
Fax: +49 47619942-199
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwk-niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung einer Bodenschutzkalkung mit Luftfahrzeugen FBG Soltau
Durchführung einer forstlichen Bodenschutzkalkung mit Luftfahrzeugen im Zuständigkeitsbereich des Forstamtes Nordheide-Heidmark auf Flächen in Bezirksförstereien Soltau und Wietzendorf.
Lose 1-4 werden ausschließlich zusammen vergeben.
BezFö Soltau (Los 1)
Waldflächen im Zuständigkeitsbereich der Bezirksförsterei Soltau.
Durchführung einer forstlichen Bodenschutzkalkung auf ca. 207,88ha,
Die Leistung umfasst die Beschaffung und Anlieferung von kohlensaueren Magnesiumkalken einschließlich der Zwischenlagerung und Umschlag, ihre Ausbringung mit geeigneter Technik in gleichmäßige Verteilung und geforderter Ausbringungsmenge gemäß Leistungsbeschreibung.
BezFö Soltau (Los 2)
Waldflächen im Zuständigkeitsbereich der Bezirksförsterei Soltau.
Durchführung einer forstlichen Bodenschutzkalkung auf ca. 314,77ha,
Die Leistung umfasst die Beschaffung und Anlieferung von kohlensaueren Magnesiumkalken einschließlich der Zwischenlagerung und Umschlag, ihre Ausbringung mit geeigneter Technik in gleichmäßige Verteilung und geforderter Ausbringungsmenge gemäß Leistungsbeschreibung.
BezFö Wietzendorf (Los 3)
Waldflächen im Zuständigkeitsbereich der Bezirksförsterei Wietzendorf.
Durchführung einer forstlichen Bodenschutzkalkung auf ca. 79,58ha,
Die Leistung umfasst die Beschaffung und Anlieferung von kohlensaueren Magnesiumkalken einschließlich der Zwischenlagerung und Umschlag, ihre Ausbringung mit geeigneter Technik in gleichmäßige Verteilung und geforderter Ausbringungsmenge gemäß Leistungsbeschreibung.
BezFö Soltau (Los 4)
Waldflächen im Zuständigkeitsbereich der Bezirksförsterei Soltau.
Durchführung einer forstlichen Bodenschutzkalkung auf ca. 219,85ha,
Die Leistung umfasst die Beschaffung und Anlieferung von kohlensaueren Magnesiumkalken einschließlich der Zwischenlagerung und Umschlag, ihre Ausbringung mit geeigneter Technik in gleichmäßige Verteilung und geforderter Ausbringungsmenge gemäß Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das Unternehmen ist im entsprechenden Berufs- oder Handelsregister eingetragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Das Unternehmen hat seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt.
Das Unternehmen ist bei einem Unfallversicherungsträger ordnungsgemäß angemeldet, sofern dies vorgeschrieben ist.
Das Unternehmen hat nachweislich keine schwere Verfehlung gemäß § 123 oder § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. begannen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Für das Unternehmen liegen keine Gründe vor, die zu einem Ausschluss nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG), nach § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder nach § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) führen können.
- Eigenerklärung, dass nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen.
- Eigenerklärung, dass keine fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen.
- Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, soweit eine Eintragungspflicht besteht, vorliegt.
Mit Angebotsabgabe ist ein entsprechender Auszug vorzulegen.
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Luftverkehrsrechtliche Genehmigungen als Luftfahrtunternehmen (einschl. AOC-Bescheinigung, Allgemeinerlaubnis) bzw. entsprechende Vorabfrage bei der zuständigen Luftverkehrsbehörde.
Ein aktueller Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung gem. §43 LuftVG sowie eine gültige Streu- und Sprühhaftpflichtversicherung.
Nachweis einer gültigen Unfall-/Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes vom 14.01.1981 (BGBI I S. 61) in der jeweils gültigen Fassung. (CSL-Deckung)
Nachweis der Berechtigung zum Streuen und Sprühen aus Luftfahrzeugen gem. § 86 LuftPersV - nur soweit diese noch in älteren Lizenzen verzeichnet ist.
Außenstart- und Landeerlaubnis, soweit nicht Bestandteil der Allgemeinerlaubnis
Aktueller Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung in einer Mindesthöhe von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 500.000 EUR für Sachschäden.
- Geeignete Hubschrauber in ausreichender Anzahl mit entsprechender Streuvorrichtung zur Ausbringung des Materials
- Nachweis der Ausrüstung der Fluggeräte mit GPS
- Als Kalke sind kohlen- und kieselsaure Kalkdüngemittel zugelassen, die hinsichtlich der Mindestgehalte, typbestimmender Bestandteile, Aufmahlungen und Schadstoffgehalten den Vorgaben der Düngemittelverordnung in der in der neuesten Fassung entsprechen. Die Gehalte an Schwermetallen dürfen die Richtwerte des Gütezeichens Düngekalke (RAL-GZ 545) nicht überschreiten.
Zusätzliche Anforderungen sind:
- Die Gehalte an Magnesium müssen mindestens 15 % MgCO3
bzw.7 % MgO betragen (3t/ha CaCo3 Äquivalent!)
Abschnitt IV: Verfahren
Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Forstamt Nordheide-Heidmark, Albrecht-Thaer-Str. 6a, 27432 Bremervörde.
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen
(§ 55 Abs. 2 S. 2 VgV)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD1DUY2
Postanschrift: Calenberger Str. 2
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die Landwirtschaftskammer Niedersachsen dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg zu richten.
Hinweis: Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB).
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland