Stromlieferung an die Landgesellschaft Mecklenburg -Vorpommern mbH 01.01.2024 bis 31.12.2024 Referenznummer der Bekanntmachung: EMP Nr. 39026
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lindenallee 2a
Ort: Leezen
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19067
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40484046710
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.emp-energie.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromlieferung an die Landgesellschaft Mecklenburg -Vorpommern mbH 01.01.2024 bis 31.12.2024
Abschluss eines Liefervertrages für Strom inkl. Netznutzung im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Stromlieferung inkl. Netznutzung für den Lieferzeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024 Liefermenge ca. 1,1 GWh.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragungen in dem einschlägigen Berufs- und Handelsregister des Niederlassungsstaates
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung;
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit;
- Erklärung zum Jahresumsatz in dem der Ausschreibung zugrunde liegenden Geschäftsbereich für die letzten drei Geschäftsjahre.
- Referenzen über ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge
- Angabe, ob dritte Unternehmen als Unterauftragnehmer eingebunden werden sollen
- Eigenerklärung bezüglich Verordnung (EU) 2022/576 („Russland Sanktionen“)
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotsöffnung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 38558815164
Fax: +49 38558848515817
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.