Ökostromlieferung an den Landkreis Vorpommern-Greifswald, Lieferzeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2026 Referenznummer der Bekanntmachung: EMP Nr. 39018
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Feldstr. 85a
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 383487601235
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-vg.de
Postanschrift: Lilienstraße 11
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40484046730
Fax: +49 40484046769
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.emp-energie.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ökostromlieferung an den Landkreis Vorpommern-Greifswald, Lieferzeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2026
Abschluss eines Liefervertrages für Ökostrom inkl. Netznutzung im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2026.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von ca. 10,8 GWh Strom inkl. Netznutzung im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2026.
Im gegenseitigen Einvernehmen ist eine einmalige Verlängerung des Vertrages um 12 Monate möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragungen in dem einschlägigen Berufs- und Handelsregister des Niederlassungsstaates
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung;
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit;
- Erklärung zum Jahresumsatz in dem der Ausschreibung zugrunde liegenden Geschäftsbereich für die letzten drei Geschäftsjahre.
- Referenzen über ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge
- Angabe, ob dritte Unternehmen als Unterauftragnehmer eingebunden werden sollen
- Eigenerklärung bezüglich Verordnung (EU) 2022/576 („Russland Sanktionen“)
- Vereinbarung nach VgG M-V
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotsöffnung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 38558815164
Fax: +49 38558848515817
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.