RBB Müritz AS Malchin, Modernisierung Haus 1, Planungsleistungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Platanenstr. 43
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17033
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Marko Hoeckberg
E-Mail:
Telefon: +49 395/57087-0
Fax: +49 395/57087-5960
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de
Abschnitt II: Gegenstand
RBB Müritz AS Malchin, Modernisierung Haus 1, Planungsleistungen
Grundleistungen der Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung Leistungsphasen 1-9 gemäß § 53 HOAI für die Anlagengruppen 1,2,3,4,5 6 und 8 (HLSK+ ELT/FM/GA)
Stufenweise Beauftragung, zunächst Beauftragung der Leistungsphasen 1-4 gemäß § 55 HOAI
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte beabsichtigt das Haus 1 der Außenstelle in Malchin der RBB Berufsschule Müritz zu sanieren und modernisieren. Eine Beschreibung des Projektes kann den Anlagen entnommen werden.
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde ein Sanierungskonzept für die konzeptionelle planerische Umsetzung erstellt. Projektant war insoweit das Architekturbüro A & S GmbH Neubrandenburg, August-Milarch-Straße 1, 17033 Neubrandenburg. Die Arbeitsergebnisse werden hier in den Anlagen vollständig zur Verfügung gestellt (Anlage 1-17).
Das Los Objektplanung Gebäude wurde bereits vergeben. Teile bisheriger Arbeitsergebnisse werden in den Anlagen vollständig zur Verfügung gestellt (Anlage 18-26).
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist das Planungslos "Grundleistungen der Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung Leistungsphasen 1-9 gemäß § 53 HOAI für die Anlagengruppen 1,2,3,4,5 6 und 8 (HLSK+ ELT/FM/GA)"
Es können nur Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften am Wettbewerb teilnehmen, die alle ausgeschriebenen Leistungen erbringen können. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Die Auswahl der Bewerber wird wie folgt durchgeführt:
Es erfolgt zunächst eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Sodann erfolgt die Prüfung auf Vorliegen zwingender Ausschlussgründe.
Anschließend erfolgt die Prüfung der fachlichen Eignung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der ausgeschriebenen Leistung. Ein Unterschreiten der Mindestbedingungen der Eignung und Mindestanforderungen an die Referenzen führt zum zwingenden Ausschluss.
Die Eignungskriterien sind projektbezogen und auf die zu vergebenden Leistungen abgestimmt
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (allgemeine und spezielle fachliche Eignung)
- wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Zur Bewältigung der Aufgaben werden Erfahrungen mit Baumaßnahmen vorausgesetzt, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Diese sind anhand von Referenzen nachzuweisen. Es sind mindestens zwei Referenzen mit bestimmten Mindestanforderungen einzureichen.
Diese und eine dritte nummerierte Referenz werden zudem im Falle einer notwendigen Auswahlentscheidung zwischen mehreren geeigneten Bewerbern herangezogen. Nähere Informationen zu den Anforderungen an die Referenzen befinden sich unten und im Bewerbungsbogen. Die Bewertung der Referenzen erfolgt durch ein mit Vertretern des Auftraggebers besetztes Gremium. Dieses überprüft, inwieweit die Referenzleistungen vergleichbar sind in Bezug auf die hier zu vergebende Planungsleistung.
Es werden (zunächst) max. 5 geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Verhandlungsverfahren eingeladen, die hinsichtlich der Wertung der Eignungskriterien auf Basis der Matrix in den Ausschreibungsunterlagen mindestens eine Gesamtpunktzahl von 200 erhalten und deren Referenzen jeweils mindestens mit „Vergleichbarkeit / 50 Punkte“ bewertet werden. Bei mehr als 5 geeigneten Bewerbern werden die Bestbewerteten eingeladen. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Zur Ermittlung dieser Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird der Auftraggeber die aus der Bewertungsmatrix ersichtlichen Bewertungskriterien anwenden.
Die jeweiligen Punktzahlen sind Maximalpunkte. Es können auch Punkte innerhalb der jeweiligen Wertungsspanne vergeben werden.
Hinsichtlich der Ziffern 3.1 bis 3.3 der Matrix findet der weiter unten nachfolgende Bewertungsmaßstab zu den Qualitätszuschlagskriterien entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, dass die Wertungsstufen bis 10, 25, 50, 75 und 100 betragen
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Aufrechterhaltung des Wettbewerbes ein Nachrückverfahren mit nach den obigen Kriterien zunächst nicht einzuladenden, aber geeigneten Bewerbern durchzuführen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn die Zahl der zunächst einzuladenden Bewerber bei Erstangebotsaufforderung geringer als 5 ist oder solche Bewerber nachträglich ausscheiden, z.B. durch zwingende Ausschlüsse. Die Reihenfolge im Nachrückverfahren wird durch die Punktzahl der Matrix bestimmt. Der Auftraggeber nimmt im Fall eines Nachrückverfahrens nach Erstangebotsaufforderung geeignete Maßnahmen zum Vorteilsausgleich vor. Ein Rechtsanspruch auf Nachrücken besteht für Bewerber nicht.
EFRE
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Jeder Bewerber muss min. über 5 Ingenieure verfügen. Es sind 5 Nachweise über die Berechtigung zum Führen der Bezeichnung „Ingenieur“ zu erbringen.
-Jeder Bewerber muss über min. 1 Ingenieur mit abgeschlossener Fachausbildung nach DIN 14675 (BMA) verfügen. Hierzu ist 1 Nachweis zu erbringen.
- Gesamtumsatz des Bewerbers (gemittelter Jahresumsatz bezogen auf die letzten 3 Jahre 2020-2022)
- Umsatz für vergleichbare Leistungen (gemittelter Jahresumsatz bezogen auf die letzten 3 Jahre 2020-2022)
- Höhe der Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung
-
Jeder Bewerber muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von 2 Mio EUR für Personenschäden und 2 Mio EUR für sonstige Schäden nachweisen. Soweit die Versicherung eine Beschränkung für alle Schadensfälle pro Jahr vorsieht, so müssen die genannten Versicherungssummen min. 3 mal pro Jahr zur Verfügung stehen („min. 3 mal maximiert“)
- Berufserfahrung des Projektleiters in Jahren
-Jährliches Mittel der Zahl der beschäftigten Mitarbeiter unter Einschluss des Inhabers in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2020-2022)
- 3 Referenzen für vom Büro realisierte, mit dem Vorhaben vergleichbare Leistungen (insbesondere hinsichtlich Aufgabenstellung, Schwierigkeitsgrad, Komplexität) der letzten 6 Jahre zuzüglich des laufenden Jahres. (2017-2023)
-Technische Ausrüstung
-Qualitätsmanagement
- Technische Ausrüstung: Jeder Bewerber muss über min. 1 CAD-Arbeitsplatz zum Erstellen digitaler Pläne und Zeichnungen verfügen. Jeder Bewerber muss den Datenaustausch über das DXF- bzw. DWG-Format und IFC-Dateien, sowie Office-Anwendungen ermöglichen.
- Jeder Bewerber muss über eine QM Zertifizierung nach DIN-ISO 9001 verfügen.
- Der Projektleiter jeden Bewerbers muss mindestens 5 Jahre Berufserfahrung aufweisen, der stellvertretende Projektleiter min. 2 Jahre Berufserfahrung.
- 2 Referenzen müssen sich mindestens auf die Lph. 3-8 des § 55 HOAI beziehen. Die Referenzen müssen insoweit auch realisiert sein (min. Lph. 3-8 bereits erbracht)
- Diese 2 Referenzen müssen sich auf die letzten 6 Jahre zuzüglich des laufenden Jahres beziehen. (2017-2023)
- Diese 2 Referenzen müssen Referenzen des Projektleiters sein.
- Min. 1 dieser 2 Referenzen muss sich min. auf die Anlagengruppen 1-6 und 8 i.S.v. § 53 Abs. 2 HOAI beziehen und in Bezug auf diese Anlagengruppen insgesamt Nettobaukosten von min. 1,4 Mio EUR aufweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Fax: +49 3855884855-817
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn:
- der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB,
- der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB,
- der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB,
- nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB