Beschaffung von Brandschutzbekleidung für die Feuerwehr der Hansestadt Wismar Referenznummer der Bekanntmachung: OV13/2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Markt 1
Ort: Wismar
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23966
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wismar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Brandschutzbekleidung für die Feuerwehr der Hansestadt Wismar
Ersatz- und Neubeschaffung von 240 Garnituren Brandschutzbekleidung für die Feuerwehr Wismar.
Hansestadt Wismar Frische Grube 13 23966 Wismar
Die Hansestadt Wismar schreibt die Ersatz- und Neubeschaffung für die Brandschutzbekleidung der Feuerwehr Wismar aus. Die Bekleidung muss nach nach EN 469:2020 und EN 1149-5:2018 gefertigt und zertifiziert sein.
Durch altersbedingten Verschleiß sowie die Umsetzung der Einsatzstellenhygiene werden insgesamt 240 Garnituren benötigt.
Bei Angebotsabgabe sind alle geforderten Zertifikate, Nachweise und Dokumente, die für die Erfüllung der Leistungskriterien notwendig sind, in deutscher Sprache beizufügen. Den Umfang der geforderten Zertifikate, Nachweise und Dokumente ist in den Vorbemerkungen unter Nr. 2 (geforderte Nachweise) sowie den Tabellen 1 bis 3 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder anderweitiger Nachweis der erlaubten Berufsausübung
Europäische Eigenerklärung,
Erklärung zum Mindestlohngesetz (MiLoG),
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, Berufsgenossenschaft und Krankenkasse,
Handelsregisterauszug
Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder anderweitiger Nachweis der erlaubten Berufsausübung,
- Eintragung in die Handwerksrolle und Berufsregister oder anderweitiger Nachweis der erlaubten
Berufsausübung,
- Eigenerklärung/Liste der in den letzten 18 Monaten erbrachten wesentlichen Lieferleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers,
- auf Anforderung sind je eine Brandschutzjacke und eine Brandschutzhose mit Rückschein zur Bewertung an die Berufsfeuerwehr Wismar in 23966 Wismar, Frische Grube 13 zu liefern. Die gelieferte Brandschutzbekleidung muss in Form, Schnitt und Ausstattung der angebotenen Brandschutzbekleidung entsprechen. Abweichungen der gelieferten Brandschutzbekleidung zum Angebot sind zu dokumentieren.
- Eigenerklärung über die Einhaltung Mindestlohn ILO Kernarbeitsnorm.
Lieferung frei Haus innerhalb von maximal 5 Monaten nach Auftragserteilung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle Informationen finden Sie im Supportcenter für Unternehmen:
https://support.cosinex.de/untrnehmen/
Ab 01.04.2023 E-Rechnung (X-Rechnung).
Bekanntmachungs-ID: CXRBYYAYYEE
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.