Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gewerbegebieten der Hansestadt Stralsund im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.

Zuschlagsbekanntmachung – Konzession

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Vorpommern-Rügen
Postanschrift: Carl-Heydemann-Ring 67
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18437
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3831/357-1563
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lk-vr.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gewerbegebieten der Hansestadt Stralsund im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64211000 Öffentliche Fernsprechdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Landkreis Vorpommern-Rügen (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend für Gewerbetreibende, Freiberufler und weitere in den Gewerbegebieten der Hansestadt Stralsund ansässige Unternehmen leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, den Wirtschaftsstandort der Hansestadt Stralsund zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten der Hansestadt Stralsund abgeschlossen werden.

Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ im Sonderaufruf „Gewerbe“ am 09.03.2021 eine vorläufige Förderzusage erhalten. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in Mecklenburg-Vorpommern“ beantragt. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d. h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 600 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32410000 Lokales Netz
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Hauptort der Ausführung:

Gebiet Hansestadt Stralsund

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

In einem ersten Schritt wird im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs die Eignung der Bieter durch die Vergabestelle überprüft. Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der durch die Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Eigenerklärungen. Die Eignungskriterien, die in dem nachfolgenden Abschnitt genannt sind, sind von jedem Bewerber in seinem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Werden einzelne der in den genannten Abschnitten aufgeführten Eignungskriterien nicht bereits in dem Teilnahmeantrag nachgewiesen, wird der Konzessionsgeber einmalig eine angemessene Nachfrist zum Nachweis der betreffenden Eignungskriterien setzen. Weist ein Bewerber auch innerhalb dieser Nachfrist eines der Eignungskriterien nicht nach, erfolgt ein Ausschluss des entsprechenden Bewerbers vom weiteren Verfahren. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise zur Erfüllung der Eignungskriterien von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen, sofern diese die von dem jeweiligen Bietergemeinschaftspartner zu erbringende Leistung betreffen. Nachunternehmer sind im angegebenen Formblatt samt Firma und Anschrift zu benennen sowie der an den Nachunternehmer überlassenden Auftragsteil anzugeben. Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass spätestens im Rahmen des Verhandlungsverfahrens Eignungsnachweise auch von den benannten Nachunternehmern abgefordert werden können. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden (Eignungsleihe), sind bereits mit dem Teilnahmeantrag die Eignungsnachweise vorzulegen, die die fehlende Eignung des Bewerbers ergänzen sollen bzw. die Leistung des Nachunternehmers betreffen.

Zum Zwecke der Eignungsprüfung sind u.a. die auf diesem Portal und dem Vergabeportal https://www.subreport.de/E36335251 abrufbaren Formulare vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen (vgl. nachfolgend den Verweis auf ein bereitgestelltes Formular).

Betreffend die Benennung von Nachunternehmern, Eignungsleihe und der Bildung von Bietergemeinschaften wird auf die Ausführungen in dem Begleitdokument zur Bekanntmachung (siehe bereitgestellte Unterlagen auf diesem Portal und unter https://www.subreport.de/E36335251).

Die Angabe personenbezogener Daten innerhalb der Eignungsnachweise ist freiwillig. Die Nichtangabe personenbezogener Daten führt nicht unmittelbar zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Ein Ausschluss kommt aber dann in Betracht, wenn das Nichtvorliegen der personenbezogenen Daten zu einer Nichterfüllung von Eignungskriterien bzw. Mindestanforderungen führt.

Die bereitgestellten Eignungsformulare gelten mit Abgabe des Teilnahmeantrags über das Bietertool des Vergabemarktplatzes gemäß § 126b BGB als unterschrieben. Mitglieder einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer haben die entsprechenden Formulare zur Bietergemeinschaft bzw. Nachunternehmererklärung in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen.

Es gelten die unten angegebenen Eignungskriterien, soweit nichts anderes angegeben ist, sind die Eignungskriterien durch Eigenerklärungen nachzuweisen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
  • Kriterium: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (50 Punkte)
  • Kriterium: 2. Endkundenprodukte (25 Punkte)
  • Kriterium: 3. Realisierungszeitraum (10 Punkte)
  • Kriterium: 4. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
  • Kriterium: 5. Vertrag (5 Punkte)
  • Kriterium: 6. Vortrieb (5 Punkte)
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 252-671879

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Die Konzession/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Es handelt sich vorliegend um eine Konzession, deren Schwellenwert unterhalb des EU-Schwellenwerts liegt. Die parallel veröffentlichte EU-weite Bekanntmachung erfolgt daher freiwillig.

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Sofern eine Beteiligung von Bietern am vorliegenden Verfahren als Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, muss mit dem Teilnahmeantrag die in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung, herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E36335251) enthaltene Bietergemeinschaftserklärung vorgelegt werden, in der für den Fall einer Beauftragung eine gesamtschuldnerische Haftung gegenüber dem Auftraggeber erklärt wird. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft müssen darüber hinaus die weiteren Eignungsnachweise gemäß dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung, herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E36335251) nebst den geforderten Anlagen vorgelegt werden. Im Zuge der Eignungsprüfung werden die Mitglieder der Bietergemeinschaft insgesamt mit der jeweiligen Summe ihrer Beiträge zur Eignung beurteilt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB bzw. die Selbstreinigung nach § 125 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln nachweisen.

Im Falle einer Eignungsleihe hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, hat der Bieter für jedes eignungsbeliehene Unternehmen eine Verpflichtungserklärung des eignungsbeliehenen Unternehmens vorzulegen, welche in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung, herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E36335251) aufgeführt ist. Zudem sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung, herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E36335251) für das eignungsbeliehene Unternehmen insoweit vorzulegen, als sich der Eignung dieses Unternehmens bedient wird. Dies bedeutet, dass - sofern sich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird - die geforderten Eignungsnachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß obenstehenden Vorgaben bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung, herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E36335251) vorzulegen sind. Sofern sich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, sind die geforderten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß vorstehenden Vorgaben bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung, herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E36335251) vorzulegen.

Sofern der Bieter beabsichtigt Nachunternehmer zu beauftragen, sind die Teile der Leistung, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen, im Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung, herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E36335251) zu benennen und eine wie in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung, herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E36335251) geforderte Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen. Der konkrete Nachunternehmer ist nur dann zu benennen, wenn dieser bereits feststeht bzw. es sich um einen wesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll (z.B. das Angebot von Endkundendiensten). In einem solchen Fall sind für diesen Nachunternehmer auch die Eignungsnachweise zur "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich der Auflagen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" gemäß vorstehenden Vorgaben bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung, herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E36335251) sowie die entsprechenden in diesem Formular geforderten Eignungsnachweise vorzulegen, die seine konkrete Leistungserbringung betreffen.

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Die Kommunikation zwischen Konzessionsgeber und Bewerbern/Bietern erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal https://www.subreport.de/E36335251 . Der Konzessionsgeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung.

Die Angabe personenbezogener Daten innerhalb der Eignungsnachweise ist freiwillig. Die Nichtangabe personenbezogener Daten führt nicht unmittelbar zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.

Mit dieser Bekanntmachung wird der öffentliche Konzessionsgeber nicht zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt es dem öffentlichen Konzessionsgeber die Aufhebung des Vergabeverfahrens vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.

Etwaige Änderungen zum Verfahren werden ausschließlich über das Portal http://ted.europa.eu, das vorliegende Portal und https://www.subreport.de/E36335251 bekannt gemacht.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 3855884855817
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungs-konzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunika-tionsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. Der maßgebliche EU-Schwellenwert wird dabei unter-schritten. Das Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (Vergabege-setz Mecklenburg-Vorpommern – VgG M-V) ist gemäß § 3 Abs. 1 auch auf Konzessionen anwendbar.

Das Verfahren wird daher an den Vorschriften der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) angelehnt und eine EU-weite Bekanntmachung freiwillig durchgeführt. Die Vergabekammer ist indessen nicht zuständig.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/07/2023