Lieferung von elektrischer Energie Referenznummer der Bekanntmachung: SR-07-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Petridamm 26
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18146
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Steffen Böhme
E-Mail:
Telefon: +49 3814593148
Fax: +49 3814593128
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtentsorgung-rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von elektrischer Energie
Lieferung von elektrischer Energie
Lieferung von elektrischer Energie
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von elektrischer Energie
Postanschrift: Schmarler Damm 5
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18059
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.swrag.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den in dem Abschnitt II) unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V) unter der Ziffer V.2.4) gemachten Angaben handelt es sich um einen fiktiven Wert. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Auftragswerte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3855885165
Fax: +49 3855884855817
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
§ 160 Einleitung, Antrag GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Petridamm 26
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18146
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3814593148
Fax: +49 3814593128
Internet-Adresse: https://www.stadtentsorgung-rostock.de