Ausschreibung von Bauleistungen Erweiterungsbau Grundschule Wittenburg_ Bauabschn. 2. Teil Lose:20-22
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bertha-von-Suttner-Str. 5
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385/3031-273
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Bauleistungen Erweiterungsbau Grundschule Wittenburg_ Bauabschn. 2. Teil Lose:20-22
Ausschreibung von Bauleistungen Erweiterungsbau Grundschule Wittenburg_ Bauabschnitt 2. Teil
Los 20 Sanitär KG 410 Heizung KG 420
Los 21 Lüftung
Los 22 ELT
Sanitär KG 410 Heizung KG 420
Grundschule "Am Friedensring" Friedensring 70 19243 Wittenburg
Ausschreibung von Bauleistungen für den Erweiterungsbau Grundschule Wittenburg/ 2. Teil-Bauabschnitt
Sanitär KG 410
Bereich Abwasseranlage
Bereich Trinkwasserleitungen
Bereich Dämmung
Bereich Sanitärobjekte allgemein
Bereich Armaturen Pumpen
Bereich Sanitärinstallation sonstiges
einschließlich aller notwenigen Leistungen-detaillierte Darstellungen-siehe LV
Heizung KG 420
Bereich Rohrleitungen und Zubehör
Bereich Armaturen, Pumpen, Verteiler
Bereich Heizkörper
Bereich Sonstiges
einschließlich aller notwenigen Leistungen-detaillierte Darstellungen-siehe LV
KG 550 Technische Außenanlagen,
(Erdarbeiten, Entsorgung Aushubboden, Liefern und Einbringen von Boden, Elektrische Anschlüsse)
einschließlich aller notwenigen Leistungen-detaillierte Darstellungen-siehe LV
16 Wo. Vorhalten und Betreiben der Bauheizung lt. Bauablaufplan ab: 20.11.2023
Rohinstallation: 04.12.2023- 26.01.2024
Endmontage: 20.05.2024-28.06.2024
Die unter II.2.7) angeführten Daten zur Laufzeit des Vertrages stellen lediglich die voraussichtlichen Ausführungszeiten für das Vorhalten der Bauheizung und der Rohinstallation dar. Die Endmontage ist für den Zeitraum vom 20.05.- 28.06.2023 vorgesehen. Der Vertrag bereits wird mit Zuschlagserteilung geschlossen. Die Gewährleistungsfrist ab Abnahme gem. § 13 VOB/B ist zur Vertragslaufzeit hinzuzurechnen. Ggf. erforderliche Herstellungsleistungen, die der Montageleistung vorausgehen, hat der Bieter zwingend zu beachten.
Lüftung
Grundschule "Am Friedensring" Friedensring 70 19243 Wittenburg
Ausschreibung von Bauleistungen für den Erweiterungsbau Grundschule Wittenburg/ 2. Teil-Bauabschnitt
Lüftung
(Lieferung und Montage)
RTL Gerät
Luftführungssysteme
Luftführungsfunktionsbauteile
Lüftungsauslässe
Aufständerung RTL Gerät
(einschl. Elektrikerarbeiten)
Klimaanlagen
Brandschutzmaterialien und Bauteile
Sonstiges
einschließlich aller notwenigen Leistungen-detaillierte Darstellungen-siehe LV
Rohinstallation: 04.12.2023- 26.01.2024
Endmontage: 20.05.2024-28.06.2024
Die unter II.2.7) angeführten Daten zur Laufzeit des Vertrages stellen lediglich die voraussichtlichen Ausführungszeiten für die Rohinstallation dar. Die Endmontage ist für den Zeitraum vom 20.05.- 28.06.2023 vorgesehen. Der Vertrag bereits wird mit Zuschlagserteilung geschlossen. Die Gewährleistungsfrist ab Abnahme gem. § 13 VOB/B ist zur Vertragslaufzeit hinzuzurechnen. Ggf. erforderliche Herstellungsleistungen, die der Montageleistung vorausgehen, hat der Bieter zwingend zu beachten.
ELT
Grundschule "Am Friedensring" Friedensring 70 19243 Wittenburg
Ausschreibung von Bauleistungen für den Erweiterungsbau Grundschule Wittenburg/ 2. Teil-Bauabschnitt
Elektrotechnik
1. Elektrische Anlagen (Starkstromanlagen) (KGR DIN276: 440)
2. Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen
(Fernmeldeanlagen) (KGR DIN276: 450)
3. Sonstige Maßnahmen für Techn. Anlagen (KGR DIN276: 490)
4. Außenanlagen und Freiflächen (KGR DIN276: 500)
einschließlich aller notwenigen Leistungen-detaillierte Darstellungen-siehe LV
Rohinstallation: 04.12.2023- 26.01.2024
Endmontage: 20.05.2024-28.06.2024
Die unter II.2.7) angeführten Daten zur Laufzeit des Vertrages stellen lediglich die voraussichtlichen Ausführungszeiten für die Rohinstallation dar. Die Endmontage ist für den Zeitraum vom 20.05.- 28.06.2023 vorgesehen. Der Vertrag bereits wird mit Zuschlagserteilung geschlossen. Die Gewährleistungsfrist ab Abnahme gem. § 13 VOB/B ist zur Vertragslaufzeit hinzuzurechnen. Ggf. erforderliche Herstellungsleistungen, die der Montageleistung vorausgehen, hat der Bieter zwingend zu beachten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedsstaates;
ggf. Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle, Nachweis der Berufsqualifikation; (Meister, Ingenieur etc.)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse (SOKA)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung BG Bau
- Aktuelle Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen, § 48 b Abs. 1 S. 1 EStG
- Präqualifizierte Unternehmen können diese Daten durch Angabe der Präqualifikations-Nr. zur Verfügung stellen.
— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre,
— ggf. Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die letzten 3 Geschäftsjahre
- Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der in den letzten fünf Kalenderjahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in EUR, des Erbringungszeitpunkts, des Förderstatus sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Vergleichbar sind die Aufträge, die je nach Art, Menge oder Umfang oder Verwendungszweck der ausgeschriebenen Leistung entsprechen.
- Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als 5 Jahre zurückliegen.
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
- Erklärung zur Beschäftigtenzahl und Angabe des Projektverantwortlichen
- Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer
- Eigenerklärung Landesrecht M-V
- Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung
- Erklärung Beschäftigungszahlen mit Angabe des Projektverantwortlichen
- Eigenerklärung Eignung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung BG Bau
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse (SOKA, soweit einschlägig)
- Aktuelle Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen, § 48 b Abs. 1 S. 1 EStG (Bieter anderer EU-Mitgliedstaaten, haben gleichwertige Nachweise zu führen, bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine anerkannte Übersetzung beizufügen
- Erklärung zu Art. 5k VO (EU) 2022/576-Russland
Abschnitt IV: Verfahren
Die Teilnahme der Bieter an der Öffnung der elektronischen Angebote ist ausgeschlossen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über „subreport ELViS“ durchgeführt. Schriftliche Angebote werden ausgeschlossen.
Angaben zu:
— zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind wahrheitsgemäß beizubringen.
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3855885-165
Fax: +49 3855884855-817
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134
Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).