Rahmenvertrag zur Beschaffung von interaktiven Tafeln für Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: 2360141
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: PSF 160205
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19092
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3856331488
Fax: +49 3856330
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.swsn.de
Postanschrift: PSF 160205
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19092
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385/633-1488
Fax: +49 385633-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-schwerin.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Beschaffung von interaktiven Tafeln für Schulen
Rahmenvertrag zur Beschaffung von interaktiven Tafeln für Schulen
diverse Standorte West-Mecklenburg, überwiegend Schulen in Schwerin, Landkreis Ludwigslust-Parchim und Gemeinden 19061 Schwerin
Garantierte Mindestabnahmemenge:
600 Systeme
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignung FB 124 und
Bietererklärungen
Eigenerklärung zur Eignung FB 124
Eigenerklärung zur Eignung FB 124
Gemäß VgV §46 Abs. 3, Nr. 1
Abschnitt IV: Verfahren
19061 Schwerin, Eckdrift 43-45
Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Leistungsverzeichnis liegt nicht im GAEB-Format vor.
Postadresse für Angebotsabgabe per Kurier:
19061 Schwerin, Eckdrift 43-45, Raum C 014.
Elektronische Angebote in Textform dürfen ausschließlich verschlüsselt über das Bietertool eingereicht werden.
Frist zur Angebotsabgabe
Das Angebot, einschließlich aller Unterlagen, muss bis zum angegebenen Angebotsfristablauftermin zur angegebenen Uhrzeit, beim Vergabemarktplatz DTVP elektronisch eingegangen sein. Maßgeblich ist der Eingang des Angebots über das Bietertool des Vergabemarktplatzes des DTVP. Das Angebot muss vollständig vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein, d.h. der "Upload" auf dem Server muss abgeschlossen sein. Es kommt nicht auf den Zeitpunkt des Beginns der Übermittlung des Angebots an.
Bei elektronischer Angebotsabgabe muss das Formblatt "VVB 633 - Angebotsschreiben - Einheitliche Fassung", sowie ein Kurztext / Preisverzeichnis als pdf-Datei eingereicht werden. Diese Dateien werden nicht nachgefordert. Bei der Nichtvorlage dieser Unterlagen, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Sofern eine GAEB DA83-Datei zur Verfügung gestellt wurde, hat die Abgabe von Einheitspreisen als auch als GAEB DA84-Datei, zu erfolgen. Die DA84-Datei dient lediglich dem Datenaustausch und ist eine Ergänzung zur Übergabe eines rechtsverbindlichen Angebotes. Die DA84-Datei für sich allein betrachtet stellt kein rechtsverbindliches Angebot dar.
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das "Deutsche Vergabeportal" (DTVP), über die Funktion "Kommunikation".
Nachprüfstelle:
Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin
Der Gesamtwert für die Arbeiten für die Vertragslaufzeit wird geschätzt auf: 3.804.000,00 EUR. Diese Angeben sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch, der tatsächliche Gesamtwert kann wesentlich höher oder geringer sein.
Garantierte Mindestabnahmemenge: 600 Systeme
Bekanntmachungs-ID: CXSQYYDY1HT2VC55
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.