Lieferung 2 St. MGT Referenznummer der Bekanntmachung: 223718
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Pampower Straße 68
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385-58881010
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung 2 St. MGT
Mehrzweckgeräteträger mit Kommunalhydraulik. Motorleistung von ca. 220 KW. Geräteantrieb über Frontzapfwelle und Kommunalhydraulik. Aufnahme und Betrieb von Front- und Heckaufbaugeräten, Die Vorderachslast und Nutzlast mindestens 6,5 t. Zul. GG mindestens 16 t. Die allgemeine Ausrüstung und Sicherheitskennzeichnung soll den an Fahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes gestellten Anforderungen gem. der StVZO entsprechen.
Schwerin
Mehrzweckgeräteträger mit Kommunalhydraulik. Motorleistung von ca. 220 KW. Geräteantrieb über Frontzapfwelle und Kommunalhydraulik. Aufnahme und Betrieb von Front- und Heckaufbaugeräten, Die Vorderachslast und Nutzlast mindestens 6,5 t. Zul. GG mindestens 16 t. Die allgemeine Ausrüstung und Sicherheitskennzeichnung soll den an Fahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes gestellten Anforderungen gem. der StVZO entsprechen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
elektronische Öffnung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Ort: Schwerin
Land: Deutschland
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
GWB § 160 Abs. 3: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vegabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens nach Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Pampower Straße 68
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
Telefon: +49 385-58881010