Organisationsuntersuchung der Kernverwaltung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Platanenstr. 43
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17033
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 395/57087-0
Fax: +49 395/57087-5960
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de
Abschnitt II: Gegenstand
Organisationsuntersuchung der Kernverwaltung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte beauftragt ein Organisationsgutachten. Das zu erstellende Organisationsgutachten soll im Rahmen eines möglichst umfassenden Untersuchungsansatzes eine Aufgabenkritik beschreiben, Vorschläge zur Festlegung von Referenzwerten unterbreiten und daraus resultierend Möglichkeiten der Effizienzsteigerung der Verwaltung inklusive der Optimierung der Verwaltungsorganisation schaffen. Hierzu sollten standardisierte und in der öffentlichen Verwaltung normierte Prozessanalyseverfahren unter Beachtung interkommunaler Vergleichswerte und auch die umfangreichen Projekterfahrungen des Bieters einfließen.
Regionalstandorte des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte (Neubrandenburg, Neustrelitz, Waren, Demmin)
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte beauftragt ein Organisationsgutachten. Das zu erstellende Organisationsgutachten soll im Rahmen eines möglichst umfassenden Untersuchungsansatzes eine Aufgabenkritik beschreiben, Vorschläge zur Festlegung von Referenzwerten unterbreiten und daraus resultierend Möglichkeiten der Effizienzsteigerung der Verwaltung inklusive der Optimierung der Verwaltungsorganisation schaffen.
Der Stellenplan 2023 sieht für das Haushaltsjahr 2023 Sollstellen in Höhe von 1.226,370 VZÄ vor. In der für die ausgeschriene Leistung maßgeblichen Kernverwaltung enthält der Stellenplan 993,459 VZÄ. Die organisatorische Gliederung umfasst neben dem Bereich Landrat 4 Dezernate. Diese sind in 14 Ämter gegliedert.
Aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit hält der Landkreis vier Bürgerservicecentren an den Standorten Neubrandenburg, Neustrelitz, Demmin und Waren vor.
Ziel der Untersuchung soll sein, anhand der Erstellung einer Aufgabenkritik und der Erstellung von Referenzwerten festzustellen, ob die derzeitige Stellenausstattung sach-, zeit- und fachgerecht ist.
Zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit sowie die Ressourcensteuerung wird von Seiten des Auftraggebers weder ein Mehrbedarf noch eine Einsparung von Personal vorgegeben.
Ziel ist es auch, eine zukunftsfähige Organisationsstruktur unterhalb der Dezernate unter Aufzeigen von Effizienzrenditen durch die Digitalisierung und der Implementierung von mobilen Arbeitsplätzen zu schaffen.
Die vorbeschriebene Leistung wird mit phasenweiser Beauftragung vergeben. Zunächst wird in einer ersten Phase die Untersuchung der Organisationseinheiten 50 und 32.2 verbindlich beauftragt.
Die weiteren Organisationseinheiten werden in darauffolgenden Phasen optional vom Auftraggeber abgerufen.
Daneben behält sich der Auftraggeber vor, optional die Umsetzung der gutachterlichen Empfehlungen im Rahmen einer Realisierung zu beauftragen.
Die Aufteilung der weiteren Organisationseinheiten für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 obliegt dem Auftraggeber nach Erfüllung der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen und erfolgt im Einvernehmen beider Parteien.
Daneben behält sich der Auftraggeber vor, optional die Umsetzung der gutachterlichen Empfehlungen im Rahmen einer Realisierung zu beauftragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3855885163
Fax: +49 3855884855817
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de/
Das Nachprüfungsverfahren richtet sich nach Kapitel 2 des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ein solches Verfahren kann nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet werden. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer2 GWB, § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Ort: Neubrandenburg
Postleitzahl: 17033
Land: Deutschland