Landeshauptstadt Schwerin - Ersatzbeschaffung von Schulmobiliar für die RS Lindgren Haus A (zweiter Bauteil) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023010027
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Packhof 2-6
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385200926101
Fax: +49 385200921009
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schwerin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landeshauptstadt Schwerin - Ersatzbeschaffung von Schulmobiliar für die RS Lindgren Haus A (zweiter Bauteil)
Ersatzbeschaffung von Schulmobiliar für die RS Lindgren Haus A (zweiter Bauteil)
Regionalschule A.-Lindgren Tallinner Str. 6 19063 Schwerin
Ersatzbeschaffung von Schulmobiliar für die RS Lindgren Haus A (zweiter Bauteil)
in Schwerin. Verteilung in diverse Räume auf verschiedenen Etagen gemäß Leistungsverzeichnis. Darunter drei Verwaltungsbereiche, ca. 416 Schülertische sowie ca. 416 Schülerstühle. Dazu kommt die Ausstattung mit ca. 78 diversen Schränken und 6 Magnettafeln.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe VS Vereinigte Spezialmöbelfabriken GmbH & Co. KG
Postanschrift: Straße der Pariser Kommune 38
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30/5360650
Fax: +49 30/53606520
Internet-Adresse: http://www.vs.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6Y15DZX77H
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385588-5160
Fax: +49 385588-4855817
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de/
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.