Ausschreibung von Werft-Leistungen für die Grundsanierung und Modernisierung des Segelschulschiffes GREIF Referenznummer der Bekanntmachung: 21525-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Hafen 3
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17493
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4035528086
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.seesportzentrum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Werft-Leistungen für die Grundsanierung und Modernisierung des Segelschulschiffes GREIF
Das Seesportzentrum Greif beabsichtigt eine Grundsanierung und Modernisierung des Segelschulschiffes GREIF und schreibt diese aus.
Durch eine zu beauftragende Werft soll durch entsprechende Arbeiten die volle Seetüchtigkeit des Schiffes für die folgenden 20 Jahre wiedererlangt werden.
Grundsanierung und Modernisierung (Los 1), Rigg und Takelage (Los 2)
Los 1: Grundsanierung und Modernisierung des Schiffes entsprechend der Leistungsbeschreibung
Los 2: Erneuerung und Reparatur von Rigg und Takelage entsprechend der Leistungsbeschreibung.
siehe Angaben zu Los 1
Abschnitt IV: Verfahren
besondere Eilbedürftigkeit, weil das Schiff kurzfristig wieder als Segelschulschiff eingesetzt werden soll
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUR6K0T
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 3855884855817
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 3855884855817