Objektplanung für die Erweiterung des Kindergartens in Polling (BY)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bertha-von-Suttner-Str. 5
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
E-Mail:
Telefon: +49 385/3031-273
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung für die Erweiterung des Kindergartens in Polling (BY)
Objektplanungsleistungen (Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen), Leistungsphasen 1 – 9, für den Erweiterungsbau des Gemeindekindergartens mit Krippe in Polling (BY)
Gemeindekindergarten mit Krippe Polling
Monhamer Weg 2
84750 Polling
Objektplanungsleistungen (Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen) in Anlehnung an § 34 iVm. Anlage 10 Nummer 10.1 und § 39 iVm. Anlage 11 Nummer 11.1, Leistungsphasen 1 – 9, für den Erweiterungsbau des Gemeindekindergartens mit Krippe in Polling (BY).
Es wird phasenübergreifender Planung ausgegangen.
Die Laufzeit des Vertrages kann noch nicht verbindlich angegeben werden. Die konkreten Termine für die
Bauausführung können noch nicht festgelegt werden und damit auch nicht die zeitliche Komponente für die
Laufzeit des Vertrages über die freiberuflichen Leistungen.
Der Preis, der dem jeweils wirtschaftlichsten Angebot zugrunde liegt, wird nicht hier nicht dargestellt, da die Kalkulationsgrundlage des Unternehmens geschützt bleiben soll.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanungsleistungen (Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen)
Postanschrift: Ludwigstraße 55
Ort: Neuötting
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84524
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Preis, der dem wirtschaftlichsten Angebot zugrunde liegt, wird nicht hier nicht dargestellt, da die Kalkulationsgrundlage des Unternehmens geschützt bleiben soll.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 89/21762411
Fax: +49 89/21762847
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).