Fachplanung für die Erweiterung des Kindergartens in Polling (BY)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bertha-von-Suttner-Str. 5
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385/3031-273
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung für die Erweiterung des Kindergartens in Polling (BY)
Fachplanungsleistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung in Anlehnung an § 51 HOAI 2021 i. V. m. Anlage
14 Nummer 14.1 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 – 6, sowie im Leistungsbild Technische Ausrüstung (Elektro
und HLS) in Anlehnung an §§ 55 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 15 Nummer 15.1 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 –
9, für die Erweiterung des Kindergartens in Polling (BY)
Tragwerksplanung
Polling
Fachplanungsleistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung in Anlehnung an § 51 HOAI 2021 i. V. m.
Anlage 14 Nummer 14.1 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 – 6, für den Erweiterungsbau des Kindergartens in Polling
Die Laufzeit des Vertrages kann noch nicht verbindlich angegeben werden, da eine stufenweise Beauftragung
vorgesehen wurde und diese vom Genehmigungsprozess abhängig sein wird. Die Daten in dieser
Bekanntmachung dienen lediglich einer groben Orientierung.
Der Preis, der dem wirtschaftlichsten Angebot zugrunde liegt wird nicht hier nicht dargestellt, da die Kalkulationsgrundlage des Unternehmens geschützt bleiben soll.
Fachplanung TGA Elektro
Polling
Fachplanungsleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung (Elektro) in Anlehnung an § 55 HOAI 2021 i.
V. m. Anlage 15 Nummer 15.1 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 – 9, für die Erweiterung des Kindergartens in Polling
Die Laufzeit des Vertrages kann noch nicht verbindlich angegeben werden, da eine stufenweise Beauftragung
vorgesehen wurde und diese vom Genehmigungsprozess abhängig sein wird. Die Daten in dieser
Bekanntmachung dienen lediglich einer groben Orientierung.
Fachplanung TGA HLS
Polling
Fachplanungsleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär) in Anlehnung an
§ 55 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 15 Nummer 15.1 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 – 9, für die Erweiterung des Kindergartens in Polling
Die Laufzeit des Vertrages kann noch nicht verbindlich angegeben werden, da eine stufenweise Beauftragung
vorgesehen wurde und diese vom Genehmigungsprozess abhängig sein wird. Die Daten in dieser
Bekanntmachung dienen lediglich einer groben Orientierung.
Der Preis, der dem wirtschaftlichsten Angebot zugrunde liegt wird nicht hier nicht dargestellt, da die Kalkulationsgrundlage des Unternehmens geschützt bleiben soll.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung
Postanschrift: Hörlkofener Str. 2
Ort: Wörth
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85457
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
TGA Elektro
Abschnitt V: Auftragsvergabe
TGA HLS
Postanschrift: Rupertistraße 4a
Ort: Traunstein
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Preis, der dem jeweils wirtschaftlichsten Angebot zugrunde liegt, wird nicht hier nicht dargestellt, da die Kalkulationsgrundlage des Unternehmens geschützt bleiben soll.
Postanschrift: 80534 München, Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 89/21762411
Fax: +49 89/21762847
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134
Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).