Bauleitplanung in Dassow Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-01-05-shp
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bertha-von-Suttner-Str. 5
Ort: Schwerin, Mecklenburg
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3853031750
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lge-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bauleitplanung in Dassow
Planungsleistungen nach § 19 nach HOAI 2021
Es werden die städtebaulichen Planungsleistungen für die Entwicklung eines Wohnbaugebietes zwischen Bahnhofstraße und Gewerbegebiet in 23942 Dassow ausgeschrieben. Das Plangebiet gliedert sich nach aktuellen Planungen in 3 Bauabschnitte bzw. wird es mit 3 Bebauungsplänen umgesetzt.
23942 Dassow
Es werden die städtebaulichen Planungsleistungen für die Entwicklung eines Wohnbaugebietes zwischen Bahnhofstraße und Gewerbegebiet in 23942 Dassow ausgeschrieben. Das Plangebiet gliedert sich nach aktuellen Planungen in 3 Bau-abschnitte bzw. wird es mit 3 Bebauungsplänen umgesetzt.
Die Durchführung des Planverfahrens dient dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Wohngebiet im Bereich zwischen Bahnhofstraße und Gewerbegebiet an der sogenannten Südspange in Dassow zu schaffen.
Für den 1. Bebauungsplan (B-Plan 36) wird eine Teilfläche von etwa 15 ha zu-grunde gelegt. Der 2. bzw. 3 Bebauungsplan/Bauabschnitt hat eine Größe von 8 bzw. 5 Hektar.Ausgeschrieben werden die Planungsleistungen zur Erstellung von 3 Bebauungs-plänen der Stadt Dassow. Im ersten Schritt soll nur der 1. Bauabschnitt (B-Plan 36), der Bereich mit der größten Flächenverfügbarkeit, entwickelt werden. Ausgeschrieben werden die Planungsleistungen zur Erstellung von 3 Bebauungsplänen der Stadt Dassow. Im ersten Schritt soll nur der 1. Bauabschnitt (B-Plan 36), der Bereich mit der größten Flächenverfügbarkeit, entwickelt werden. Die Vergabe erfolgt als Gesamtauftrag (Rahmenplanung). Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise je Bauabschnitt.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung wie folgt:
Stufe A: Erstellung Bebauungsplan 1. Bauabschnitt, Leistungsphasen 1-3 gemäß § 19 HOAI 2021
Stufe B: Erstellung Bebauungsplan 2. Bauabschnitt, Leistungsphasen 1-3 gemäß § 19 HOAI 2021
Stufe C: Erstellung Bebauungsplan 3. Bauabschnitt, Leistungsphasen 1-3 gemäß § 19 HOAI 2021
Es wird zunächst nur die Stufe A beauftragt. Die Beauftragung der weiteren Stufen erfolgt gesondert schriftlich. Es besteht kein Anspruch auf die Beauftragung der folgenden Stufen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bauleitplanung für die Wohnbauentwicklung zwischen Bahnhofstraße und Gewerbegebiet (B-Plan Nr. 36 und weitere) in Dassow
Postanschrift: Schleiweg 10
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24106
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin, Mecklenburg
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3855885160
Fax: +49 3855884855817
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de
Die Bewerber werden auf die Rügeobliegenheiten und Rechtsbehelfsfristen hingewiesen:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl I S. 1750, 3245), das durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2739) geändert worden ist, Anwendung.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin, Mecklenburg
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3855885160
Fax: +49 3855884855817
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de