Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) – Mecklenburg-Vorpommern Teilnetz Westmecklenburg II (WM II).
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 112-350224)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: VMV – Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH, Schloßstraße 37
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): VMV - Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
E-Mail:
Telefon: +49 38559087-0
Fax: +49 38559087-45
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vmv-mbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) – Mecklenburg-Vorpommern Teilnetz Westmecklenburg II (WM II).
Erbringung von Verkehrsleistungen zur Beförderung der Allgemeinheit im öffentlichen Personennahverkehr (Schienenpersonennahverkehr) einschließlich dazugehöriger Nebenleistungen auf den Eisenbahninfrastrukturen der DB Netz AG, der TME-Torsten Meincke Eisenbahn GmbH, der Regio Infra Nord-Ost GmbH & Co. KG und der DB Station&Service AG, Vergabe der Verkehrsangebote auf dem „Teilnetz Westmecklenurg II (WM II)“ mit ca. 2,1 bis 2,3 Mio. Zugkm p.a. ab dem Fahrplanwechsel 12/2025 (Jahresfahrplan 2026) über eine Laufzeit von voraussichtlich 15 Fahrplanjahren.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Zur Vergabe sind folgende Linien- bzw. Linienabschnitte vorgesehen:
(1.) ab dem Fahrplanwechsel 12/2025 (Jahresfahrplan 2026) Verkehrsangebote im Ein- bzw. Zweistundentakt nach Festlegung der Vergabeunterlagen wahlweise in Diesel- oder Hybridtraktion (Einsatz von Diesel- und/oder batterieelektrischen Fahrzeugen): Erbringung auf den Linien RB13 Rehna – Parchim, RB14a Parchim – Hagenow, RB14b Hagenow – Zarrentin und RB15 Waren (Müritz) – Malchow.
(2.) ab dem Fahrplanwechsel 12/2027 (Jahresfahrplan 2028) Verkehrsangebote ausschließlich mit batterieelektrischen Fahrzeugen: Erbringung auf den Linien RB13, RB14a/b und RB15 analog 1.
(3.) Die Optionen nach Ziffer II.2.11) sind Verhandlungsgegenstand bzw. unterliegen einer Nachbestellmöglichkeit in der Vertragsdurchführung, sofern sich der Aufgabenträger für eine Bestellung in diesem Verkehrsvertrag entscheidet.
Die Leistungserbringung endet zum europäischen Fahrplanwechsel im Dezember 2040.
Wesentliches Ziel der Vergabe ist die Dekarbonisierung der gesamten im Teilnetz zu erbringenden Verkehrsleistungen bis 12/2027. Die reguläre Fortführung des Dieselbetriebs aus dem Status quo heraus mit vom Betreiber bereitzustellenden Gebrauchtfahrzeugen ist nur in den ersten beiden Betriebsjahren vorgesehen. Die Planung der künftigen Fahrzeuganforderungen stellt auf einen Neufahrzeugpark mit voraussichtlich 14 zweiteiligen batterieelektrischen Fahrzeugen mit einer Kapazität von mehr als 55 Sitzplätzen je Fahrzeug (bisherige Grundkapazität im Dieselbetrieb) ab, die für die Infrastruktur des Teilnetzes (Radsatzlasten, Lademöglichkeiten, Bahnsteighöhen überweigend 55 cm) tauglich sind. Verhandlungsgegenständlich wird zugunsten des Verzichts auf Doppeltraktionen auf eine Zielkapazität von ca. 110 Sitzplätzen je Fahrzeug orientiert. Der Aufgabenträger bietet an, das Risiko der Finanzierung und die Verwendung von Neufahrzeugen im zu vergebenden Verkehrsvertrag unter bestimmten Voraussetzungen abzusichern und eine Einsatzgarantie auszusprechen. Die Bereitstellung von Werkstatt- und Wartungseinrichtungen für die traktionsgerechte Bedienung des Teilnetzes wird vom Betreiber erwartet. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Zur Vergabe sind folgende Linien- bzw. Linienabschnitte vorgesehen:
(1.) ab dem Fahrplanwechsel 12/2025 (Jahresfahrplan 2026) Verkehrsangebote im Ein- bzw. Zweistundentakt nach Festlegung der Vergabeunterlagen wahlweise in Diesel- oder Hybridtraktion (Einsatz von Diesel- und/oder batterieelektrischen Fahrzeugen): Erbringung auf den Linien RB13 Rehna – Parchim, RB14a Parchim – Hagenow, RB14b Hagenow – Zarrentin und RB15 Waren (Müritz) – Malchow, darüber hinaus RB15 (Saison) Waren (Müritz) – Malchow – Plau am See und RB19 (Saison) Parchim – Plau am See.
(2.) ab dem Fahrplanwechsel 12/2027 (Jahresfahrplan 2028) Verkehrsangebote ausschließlich mit batterieelektrischen Fahrzeugen: Erbringung auf den Linien RB13, RB14a/b und RB15 analog 1.
(3.) Die Option nach Ziffer II.2.11) unterliegt einer Nachbestellmöglichkeit in der Vertragsdurchführung, sofern sich der Aufgabenträger für eine Bestellung in diesem Verkehrsvertrag entscheidet.
Die Leistungserbringung endet zum europäischen Fahrplanwechsel im Dezember 2040.
Wesentliches Ziel der Vergabe ist die Dekarbonisierung der gesamten im Teilnetz zu erbringenden Verkehrsleistungen bis 12/2027. Die reguläre Fortführung des Dieselbetriebs aus dem Status quo heraus mit vom Betreiber bereitzustellenden Gebrauchtfahrzeugen ist nur in den ersten beiden Betriebsjahren vorgesehen. Die Planung der künftigen Fahrzeuganforderungen stellt auf einen Neufahrzeugpark mit voraussichtlich 14 zweiteiligen batterieelektrischen Fahrzeugen mit einer Kapazität von mehr als 55 Sitzplätzen je Fahrzeug (bisherige Grundkapazität im Dieselbetrieb) ab, die für die Infrastruktur des Teilnetzes (Radsatzlasten, Lademöglichkeiten, Bahnsteighöhen überweigend 55 cm) tauglich sind. Verhandlungsgegenständlich wird zugunsten des Verzichts auf Doppeltraktionen auf eine Zielkapazität von ca. 110 Sitzplätzen je Fahrzeug orientiert. Der Aufgabenträger bietet an, das Risiko der Finanzierung und die Verwendung von Neufahrzeugen im zu vergebenden Verkehrsvertrag unter bestimmten Voraussetzungen abzusichern und eine Einsatzgarantie auszusprechen. Die Bereitstellung von Werkstatt- und Wartungseinrichtungen für die traktionsgerechte Bedienung des Teilnetzes wird vom Betreiber erwartet. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Option 1:
Linie RB15 (Saison) Waren (Müritz) – Malchow – Plau am See
Linie RB19 (Saison) Parchim – Plau am See
Option 2:
Linie RB 16 Neustrelitz – Mirow
Weiterhin definiert der Verkehrsvertrag Bedingungen zur Verringerung oder Erhöhung des Umfangs der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen. Einzelheiten enthalten jeweils die Vergabeunterlagen.
Option:
Linie RB 16 Neustrelitz – Mirow
Weiterhin definiert der Verkehrsvertrag Bedingungen zur Verringerung oder Erhöhung des Umfangs der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen. Einzelheiten enthalten jeweils die Vergabeunterlagen.
Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Durchführung der zu vergebenden Leistungen im SPNV erforderlich sind. Hierzu ist es erforderlich, dass der Bewerber über ausreichend qualifiziertes Personal verfügt, das über Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und Organisation mindestens eines SPNV-Angebots mit einem Leistungsvolumen von mindestens 1,4 Mio. Zugkm pro Jahr aus den Jahren 2020, 2021 oder 2022 verfügt. Von ausreichender Qualifikation wird bei solchen Personen ausgegangen, die über ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit Bezügen zum Verkehrswesen und/oder eine Qualifikation als Eisenbahnbetriebsleiter und/oder über eine Qualifikation verfügen, deren Inhalte vergleichbar sind mit denen des zuvor genannten Hochschulabschlusses mit Bezügen zum Verkehrswesen oder einer Qualifikation als Eisenbahnbetriebsleiter. Die Planung und Organisation eines SPNV-Angebots in verantwortlicher Position muss mindestens die Tätigkeitsbereiche Personalakquise, Beschaffung von Fahrzeugen, Sicherstellung von Wartung und Instandhaltung der einzusetzenden Fahrzeuge, Betriebsplanung, Bestellung der jeweils erforderlichen Eisenbahninfrastruktur sowie Tarif, Vertrieb und Erlösmanagement und deren Abrechnung umfassen. Es ist nicht erforderlich, dass die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen durch eine einzelne Person erlangt wurde, sondern es ist ausreichend, wenn die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen in Summe bei verschiedenen Personen vorhanden ist. Die Verfügbarkeit von Personal, das über Erfahrung als Betriebspersonal (Triebfahrzeugführer, Zugbegleiter, Rangierpersonal) und als Disponenten verfügt, ist für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers nicht erforderlich. Der Bewerber hat weiterhin ab Betriebsaufnahme am 14.12.2025 über einen Zugang zu Werkstattkapazitäten, die sowohl für den Diesel- als auch für den batterieelektrischen Betrieb geeignet sind, für 14 Fahrzeuge zu verfügen.
Der Bewerber legt als Beleg seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Unterlagen vor:
• Angabe der Fachkräfte, die im Rahmen der Planung und Organisation der zu erbringenden Leistungen eingesetzt werden sollen und über die o.g. erforderliche Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und Organisation mindestens eines SPNV-Angebots aus den Jahren 2020, 2021 oder 2022 mit einem Leistungsvolumen von mindestens 1,4 Mio. Zugkm pro Jahr verfügen. Aus dieser Angabe muss die jeweilige Qualifikation dieser Fachkräfte sowie eine Beschreibung der jeweiligen individuellen Erfahrungen dieser Fachkräfte in den o.g. Tätigkeitsbereichen hervorgehen;
• Angabe von Referenzen über mindestens ein SPNV-Angebot mit einem Leistungsvolumen von mindestens 1,4 Mio. Zugkm pro Jahr aus den Jahren 2020, 2021 oder 2022, in denen die vorstehend genannten Fachkräfte in verantwortlicher Position in einem der o.g. Tätigkeitsbereiche mitgewirkt haben. Aus dieser Angabe muss das jeweilige SPNV-Angebot, dessen Umfang in Zugkm pro Jahr und der Tätigkeitsbereich hervorgehen, in dem die jeweilige Person in verantwortlicher Position mitgewirkt hat,
• Eigenerklärung zur Verfügbarkeit entsprechender Werkstattkapazitäten.
Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Durchführung der zu vergebenden Leistungen im SPNV erforderlich sind. Hierzu ist es erforderlich, dass der Bewerber über ausreichend qualifiziertes Personal verfügt, das über Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und Organisation mindestens eines SPNV-Angebots, dass Diesel- und Elektrotraktion mit einem Gesamtleistungsvolumen von mindestens 1,4 Mio. Zugkm pro Jahr abdeckt, aus den Jahren 2020, 2021 oder 2022 verfügt. Von ausreichender Qualifikation wird bei solchen Personen ausgegangen, die über ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit Bezügen zum Verkehrswesen und/oder eine Qualifikation als Eisenbahnbetriebsleiter und/oder über eine Qualifikation verfügen, deren Inhalte vergleichbar sind mit denen des zuvor genannten Hochschulabschlusses mit Bezügen zum Verkehrswesen oder einer Qualifikation als Eisenbahnbetriebsleiter. Die Planung und Organisation eines SPNV-Angebots in verantwortlicher Position muss mindestens die Tätigkeitsbereiche Personalakquise, Beschaffung von Fahrzeugen, Sicherstellung von Wartung und Instandhaltung der einzusetzenden Fahrzeuge, Betriebsplanung, Bestellung der jeweils erforderlichen Eisenbahninfrastruktur sowie Tarif, Vertrieb und Erlösmanagement und deren Abrechnung umfassen. Es ist nicht erforderlich, dass die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen durch eine einzelne Person erlangt wurde, sondern es ist ausreichend, wenn die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen in Summe bei verschiedenen Personen vorhanden ist. Die Verfügbarkeit von Personal, das über Erfahrung als Betriebspersonal (Triebfahrzeugführer, Zugbegleiter, Rangierpersonal) und als Disponenten verfügt, ist für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers nicht erforderlich. Der Bewerber hat weiterhin ab Betriebsaufnahme am 14.12.2025 über einen Zugang zu Werkstattkapazitäten, die sowohl für den Diesel- als auch für den batterieelektrischen Betrieb geeignet sind, für 14 Fahrzeuge zu verfügen.
Der Bewerber legt als Beleg seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Unterlagen vor:
• Angabe der Fachkräfte, die im Rahmen der Planung und Organisation der zu erbringenden Leistungen eingesetzt werden sollen und über die o.g. erforderliche Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und Organisation mindestens eines SPNV-Angebots aus den Jahren 2020, 2021 oder 2022 mit einem Leistungsvolumen von mindestens 1,4 Mio. Zugkm pro Jahr verfügen. Aus dieser Angabe muss die jeweilige Qualifikation dieser Fachkräfte sowie eine Beschreibung der jeweiligen individuellen Erfahrungen dieser Fachkräfte in den o.g. Tätigkeitsbereichen hervorgehen;
• Angabe von mindestens einer Referenz über SPNV-Leistungen in Diesel- und Elektrotraktion mit einem Gesamtleistungsvolumen von mindestens 1,4 Mio. Zugkm pro Jahr aus den Jahren 2020, 2021 oder 2022, in denen die vorstehend genannten Fachkräfte in verantwortlicher Position in einem der o.g. Tätigkeitsbereiche mitgewirkt haben. Der Nachweis über die Erbringung von SPNV-Leistungen sowohl in Diesel- als auch Elektrotraktion kann alternativ über mehrere Referenzen erbracht werden. Aus dieser Angabe muss das jeweilige SPNV-Angebot, dessen Umfang in Zugkm pro Jahr und der Tätigkeitsbereich hervorgehen, in dem die jeweilige Person in verantwortlicher Position mitgewirkt hat,
• Eigenerklärung zur Verfügbarkeit entsprechender Werkstattkapazitäten.
1. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, sind mit dem Angebot entsprechende Eigenerklärungen des Bieters vorzulegen, für die jeweils Formblätter zu verwenden sind, die im Rahmen der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt werden.
2.. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (§ 48 Abs. 3 VgV).
3. Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, Leistungen in den Kernbereichen Fahrbetriebsleistungen (Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen), Einsatz von Servicepersonal und Fahrausweisprüfungen auf bestimmte Unterauftragnehmer zu übertragen, so hat er den/die Unterauftragnehmer in seinem Angebot zu benennen. In diesem Fall sind Art und Umfang der für den/die Unterauftragnehmer vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für den/die Unterauftragnehmer die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Unterauftragnehmer beschränken.
4. Per Formblatt haben die Bieter eine Eigenerklärung zu Bezügen zu Russland nach Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 abzugeben.
Eignungsleihe:
Bewerber können unter den Voraussetzungen des § 47 VgV und nach näherer Maßgabe der Festlegungen des Anschreibens von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch machen.
Fortsetzung zu Ziffer III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Alternative 2:
Ist der Jahresabschluss des Bewerbers über das Geschäftsjahr 2022 zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags noch nicht erstellt und festgestellt (Grundfall), oder sind die Vermögensübersicht und die Einnahmen-Überschussrechnung – je-weils soweit nach den obigen Ausführungen zur Alternative 1 vorzulegen – noch nicht erstellt, hat der Bewerber dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen. Sodann hat der Bewerber neben den in den oben unter „Grundfall“ genannten Ziffern 1), 3) und 4) genannten Unterlagen und anstelle der oben in Ziffer 2) genannten Unterlage folgende Unterlagen abzugeben:
• den Jahresabschluss (siehe oben, Ziffer 2) oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht – soweit nach den obi-gen Ausführungen vorzulegen – für das Geschäftsjahr 2021;
• eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), in der die Umsatzerlöse und die betrieblichen Aufwendungen und das vorläufige Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2022 (ggf. vor Jahresabschlussbuchungen) angegeben sind, sowie
• eine Eigenerklärung über das vorläufige Eigenkapital (zu Buchwerten) zum Abschluss des Geschäftsjahres 2022 unter Berücksichtigung des vorläufigen Jahresergebnisses sowie der im Geschäftsjahr 2022 getätigten Einlagen, Gewinnausschüttungen und sonstigen Entnahmen.
Ergänzung für alle Fälle (Grundfall, Alternative 1 und Alternative 2):
Soweit sich aus den nach den obigen Anforderungen vorzulegenden Unterlagen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bewerbers für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr nicht ergibt, sind die zur Beschreibung der tatsächlichen Verhältnisse erforderlichen zusätzlichen Angaben im Wege einer Eigenerklärung zu machen.
1. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, sind mit dem Teilnahmeantrag entsprechende Eigenerklärungen des Bieters vorzulegen, für die jeweils Formblätter zu verwenden sind, die im Rahmen der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt werden.
2. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (§ 48 Abs. 3 VgV).
3. Sollte ein Bewerber bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrags beabsichtigen, Leistungen in den Kernbereichen Fahrbetriebsleistungen (Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen), Einsatz von Servicepersonal und Fahrausweisprüfungen auf bestimmte Unterauftragnehmer zu übertragen, so hat er den/die Unterauftragnehmer in seinem Teilnahmeantrag zu benennen. In diesem Fall sind Art und Umfang der für den/die Unterauftragnehmer vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für den/die Unterauftragnehmer die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Unterauftragnehmer beschränken.
4. Per Formblatt haben die Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung zu Bezügen zu Russland nach Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 abzugeben.
5. Per Formblatt haben die Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung zum Datenschutz abzugeben.
Eignungsleihe:
Bewerber können unter den Voraussetzungen des § 47 VgV und nach näherer Maßgabe der Festlegungen des Anschreibens von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch machen.
Fortsetzung zu Ziffer III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Alternative 2:
Ist der Jahresabschluss des Bewerbers über das Geschäftsjahr 2022 zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags noch nicht erstellt und festgestellt (Grundfall), oder sind die Vermögensübersicht und die Einnahmen-Überschussrechnung – jeweils soweit nach den obigen Ausführungen zur Alternative 1 vorzulegen – noch nicht erstellt, hat der Bewerber dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen. Sodann hat der Bewerber neben den in den oben unter „Grundfall“ genannten Ziffern 1), 3) und 4) genannten Unterlagen und anstelle der oben in Ziffer 2) genannten Unterlage folgende Unterlagen abzugeben:
• den Jahresabschluss (siehe oben, Ziffer 2) oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht – soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – für das Geschäftsjahr 2021;
• eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), in der die Umsatzerlöse und die betrieblichen Aufwendungen und das vorläufige Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2022 (ggf. vor Jahresabschlussbuchungen) angegeben sind, sowie
• eine Eigenerklärung über das vorläufige Eigenkapital (zu Buchwerten) zum Abschluss des Geschäftsjahres 2022 unter Berücksichtigung des vorläufigen Jahresergebnisses sowie der im Geschäftsjahr 2022 getätigten Einlagen, Gewinnausschüttungen und sonstigen Entnahmen.
Ergänzung für alle Fälle (Grundfall, Alternative 1 und Alternative 2):
Soweit sich aus den nach den obigen Anforderungen vorzulegenden Unterlagen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bewerbers für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr nicht ergibt, sind die zur Beschreibung der tatsächlichen Verhältnisse erforderlichen zusätzlichen Angaben im Wege einer Eigenerklärung zu machen.
Es handelt sich um die 1. Korrektur der Auftragsbekanntmachung 2023/S 050-147962.