Hochschule Neubrandenburg: Bewachungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-05-04-shp
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brodaer Straße 2
Ort: Neubrandenburg, Mecklenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17033
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hs-nb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochschule Neubrandenburg: Bewachungsleistungen
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Pforten-, Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen
für die Hochschule Neubrandenburg.
17033 Neubrandenburg, Mecklenburg
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Pforten-, Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen
für die Hochschule Neubrandenburg.
Die Hochschule Neubrandenburg, Brodaer Straße 2, 17033 Neubrandenburg befindet sich westlich des Wohngebietes Rostocker Straße.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hochschule Neubrandenburg: Vergabe Pforten-, Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen
Postanschrift: Rosenstraße 2
Ort: Neubrandenburg, Mecklenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17033
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin, Mecklenburg
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3855885160
Fax: +49 3855884855817
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig,
soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags
nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin, Mecklenburg
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3855885160
Fax: +49 3855884855817
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de