Wohngebäudeversicherung - WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH - SV Referenznummer der Bekanntmachung: SC-096-SV-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wiro.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wohngebäudeversicherung - WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH - SV
Wohngebäudeversicherung
18055 Rostock
Wohngebäudeversicherung für die im Bestand befindlichen Wohnobjekte die folgende zu versichernde Gefahren abdeckt: Schäden dr. Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Verpuffung, Rauch, Ruß, Feuernutzwärme, Überspannung, radioaktive Isotope, Luftfahrzeuge, Beschädigung dr. Fahrzeuganprall, Einbruch an versicherten Gebäuden, Leitungswasser, Sturm, Hagel, böswillige Beschädigung/Vandalismus, innere Unruhen, Streik, Aussprerrung, Glasbruch, Terror, Mietausfall, Mietwert. Für entspr. deklarierte Objekte mit einer Gesamtvers.-summe v. mehr als 25 Mio EUR für Gebäude je Objekt besteht eine separate Terrorversicherung bei Extremus AG.
jährliche Verlängerungsoption möglich
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung zur Berechtigung der Tätigkeit als Versicherer (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Bietererklärung zum VgG M-V (Verpflichtungserklärung des Bieters zur Einhaltung des Vergabegesetzes Mecklenburg- Vorpommern) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (hinsichtlich Personen/Unternehmen mit Bezug Russland) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und §124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Einzureichende Unterlagen:
- Unbedenklichkeit Krankenkasse (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Eigenerklärung zu Gesamt-Netto-Beitragseinnahmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) Als Mindesteignungskriterium für Bieter und Bietergemeinschaften gilt eine Netto-Beitragseinnahme im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von EUR 100 Mio. p.a.
- Eigenerklärung zur Solvabilität (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung zur Niederlassung/Betriebsstätte (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Eigenerklärung zu den IT-Systemvoraussetzungen (Schnittstelle) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Abschnitt IV: Verfahren
Rostock
Der Eröffnungstermin findet ohne Bieter statt. Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers durchgeführt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bietergemeinschaften nach § 43 VgV sind zugelassen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen wollen, sind im Angebot die Mitglieder der Gemeinschaft und der federführende
Vertreter zu benennen. Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, dass der federführende Vertreter als bevollmächtigter
Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem
Auftraggeber vertritt und insbesondere berechtigt ist, mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen, sowie dass jedes Gemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind verpflichtet, die geforderten Erklärungen und Nachweise zu erbringen und einzureichen.
2. Die Eigenerklärung ist im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied mit dem Angebot und im Falle der Hinzuziehung eines anderen Unternehmens (z. B. Eignungsleihe, Unterauftragnehmer) auf gesondertes Verlangen einzureichen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die entsprechenden Nachweise zu der abgegebenen Eigenerklärung, im Falle der Bietergemeinschaft von jedem Mitglied auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
3. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Dies gilt auch für Unterauftragnehmer, wenn sich der Bieter zum Nachweis der Eignung des Unterauftragnehmers bedient.
4. Angebote ausländischer Bieter: Das Angebot sowie sämtliche Kommunikation mit dem Auftraggeber sind in deutscher
Sprache abzufassen. Ausländische Bietern können alle geforderten Erklärungen und Nachweise als gleichwertige Nachweise in deutschsprachiger Übersetzung ihres Herkunftslandes vorlegen.
Bekanntmachungs-ID: CXVHYD4Y1H4R8FBJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.