Arbeitnehmerüberlassung – 1 MA (m, w, d) Endlagerdokumentation Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000439039
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rubenow
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17509
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3835440
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ewn-gmbh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitnehmerüberlassung – 1 MA (m, w, d) Endlagerdokumentation
Arbeitnehmerüberlassung – 1 MA (m, w, d) für die "Erstellung von Dokumentationen für die Endlagerung radioaktiver Abfälle" am Standort Lubmin/Rubenow
Arbeitnehmerüberlassung – 1 MA (m, w, d) für die "Erstellung von Dokumentationen für die Endlagerung radioaktiver Abfälle" am Standort Lubmin/Rubenow
1. Option: 01.11.2024 bis 31.10.2025
2. Option: 01.11.2025 bis 31.10.2026
3. Option: 01.11.2026 bis 31.10.2027
1. Option: 01.11.2024 bis 31.10.2025
2. Option: 01.11.2025 bis 31.10.2026
3. Option: 01.11.2026 bis 31.10.2027
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorbemerkungen
In den Eignungskriterien werden Nachweise (=NA) oder Eigenerklärungen (=EE) zu den einzelnen Kriterien, die Ihr Unternehmen betreffen, gefordert.
Bitte befüllen Sie die vorgesehenen Felder und/oder reichen Sie die entsprechenden Nachweise bzw. Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ein.
EE Registereintragungen
Angaben zu Registereintragungen
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung den jeweils zutreffenden Nachweis vorlegen:
Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw.
bei der Industrie- und Handelskammer oder Gewerbeanmeldung.
Ich bin/Wir sind
im Handelsregister eingetragen oder
für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen oder
bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen oder
zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.
EE Insolvenzverfahren und Liquidation
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
EE Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Angabe, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage über das Wettbewerbsregister gem. § 6 Abs. 1 WRegG durchführen.
Ich/ Wir erklären, dass
für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder 124 GWB vorliegen oder
ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind oder
für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt oder
zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde oder
zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
EE Sanktionen EU
Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese):
1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den
in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
EE/NA Erlaubnis gemäß § 1 AÜG
Unser Unternehmen besitzt eine gültige Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitskräften gem. § 1 AÜG.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Genehmigung nach § 1 AÜG jeweils in der aktuellen Fassung nach entsprechender Gültigkeit.
Sofern bereits vorhanden, reichen Sie den Nachweis mit Angebotsabgabe ein.
EE/NA Berufs- /Betriebshaftpflicht
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir eine Haftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen Sachschäden 1 Millionen Euro und für Personenschäden 1,5 Millionen Euro je Versicherungsfall bei zweifacher Maximierung p. a. bereits abgeschlossen haben. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, spätestens zum Leistungsbeginn eine gültige Bescheinigung über die Versicherung vorzulegen.
Für den Fall, dass die Haftpflichtversicherung nicht vorliegt, verpflichte(n) ich/wir mich/uns, spätestens zum Leistungsbeginn eine Haftpflichtversicherung mit den o.g. Mindestdeckungssummen abzuschließen und eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen. Die Haftpflichtversicherung muss über den gesamten Leistungszeitraum gültig bleiben.
Bitte Eigenerklärung mit Angebotsabgabe einreichen bzw. wenn bereits vorhanden, Nachweis über die gültige Bescheinigung mit den zuvor genannten Mindestdeckungssummen.
EE/NA Genehmigung nach § 25 StrlSchG
Voraussetzung für das Ausführen von Arbeiten und Tätigkeiten beim Auftraggeber ist die Vorlage einer Genehmigung zur Tätigkeit in fremden Anlagen nach § 25 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Diese Genehmigung ist firmenbezogen und deshalb jeweils gesondert durch alle Firmen (Auftragnehmer und Unterauftragnehmer), deren Personal beim Auftraggeber zum Einsatz kommt, nachzuweisen.
Der Bieter bestätigt, dass er für sein Unternehmen und/oder seine betroffenen Unterauftragnehmer, insofern die v. g. Genehmigung nach § 25 StrlSchG bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) bereits jeweils vorliegt, im Auftragsfall die entsprechenden Nachweise vor Zuschlagserteilung übergeben werden.
Für den Fall des Nichtvorliegens der v. g. Genehmigung nach § 25 StrlSchG bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) bestätigt der Bieter:
- dass er für alle Firmen (Bieter und/oder gegebenenfalls dessen Unterauftragnehmer), deren Personal beim Auftraggeber zum Einsatz kommt, spätestens 1 Woche nach Zuschlagserteilung die Genehmigung zur Tätigkeit in fremden Anlagen nach § 25 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) mit allen notwendigen/vollständigen Unterlagen und Voraussetzungen beantragen und die Nachweise über die erfolgten Beantragungen dem AG übergeben wird und
- dass parallel zu den Antragsverfahren bzw. den dazu notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit der Umsetzung des vereinbarten Liefer- und Leistungsumfangs begonnen wird (insofern vom AG freigegeben), so dass für die EWN keine Verzögerungen entstehen.
Bitte Eigenerklärung, bzw. wenn bereits vorhanden, den Nachweis mit Angebotsabgabe einreichen.
EE Zuverlässigkeit Personal nach §12b AtG
Mir/Uns ist bekannt, dass das beim Auftraggeber eingesetzte Personal gemäß § 12b Atomgesetz (AtG) zuverlässigkeitsüberprüft sein muss.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal vor Leistungsbeginn benennen.
Für den Fall des Nichtvorliegens der v. g. Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §12b Atomgesetz (AtG) für das einzusetzende Personal bestätigt der Bieter:
-dass die Antragstellung für das beim Auftraggeber einzusetzende Personal unmittelbar nach Zuschlagserteilung erfolgen wird und
-dass spätestens 1 Woche nach Zuschlagserteilung der Nachweis über die erfolgten Beantragungen dem Auftraggeber vorgelegt wird und
-dass parallel zu den Antragsverfahren unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit der Umsetzung des vereinbarten Liefer- und Leistungsumfangs begonnen wird (insofern vom AG freigegeben), so dass für den Auftraggeber keine Verzögerungen entstehen.
Bitte Eigenerklärung mit Angebotsabgabe einreichen.
EE/NA Beruflich exponierte Personen Kategorie B
Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir über die geforderte Anzahl an „beruflich exponierte Personen Kategorie B“ verfügen.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung das strahlenexponierte, zur Leistungserbringung vorgesehene Personal der Kategorie B vor Leistungsbeginn benennen.
Bitte Eigenerklärung bzw. wenn bereits vorhanden, den Nachweis mit Angebotsabgabe einreichen.
Für die Angebotsphase ist der Nachweis des/der Mitarbeiter(in) noch nicht abschließend zu erbringen, jedoch muss der entsprechende Nachweis des/der angebotenen Arbeitskraft vor Leistungsbeginn am 01.11.2023 bei der Vergabestelle vorliegen.
EE/NA Abgrenzungsvertrag
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Abgrenzungsvertrag (Vereinbarung über organisatorische und administrative Maßnahmen zur Gewährleistung des Strahlenschutzes sowie über die Abgrenzung der Aufgaben von Strahlenschutzbeauftragten im Rahmen der genehmigungsbedürftigen Beschäftigung nach § 25 StrlSchG) mit dem Kernkraftwerk Lubmin/Rubenow vorliegt.
Für den Fall, dass ein Abgrenzungsvertrag nicht vorliegt, verpflichte(n) ich/wir mich/uns, unverzüglich nach Zuschlagsentscheidung einen Abgrenzungsvertrag mit dem Kernkraftwerk Lubmin/Rubenow abzuschließen und beim Entleiher vorzulegen. Der Nachweis der Beantragung beim Kernkraftwerk Lubmin/Rubenow ist spätestens 1 Woche nach Zuschlagserteilung beim Entleiher vorzulegen.
Bitte Eigenerklärung bzw. wenn bereits vorhanden, den Nachweis mit Angebotsabgabe einreichen.
EE Unterlagensprache Deutsch
Der Bieter bestätigt, dass alle eingereichten Unterlagen beispielsweise Eigenerklärungen, Datenblätter und Nachweise zur Prüfung der Eignung in deutscher Sprache sind. Unterlagen, Eigenerklärungen, Datenblätter und Nachweise in anderen Sprachen können nicht bewertet werden.
EE Angabe zur Eigenerklärung
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB).