Ausschreibung von Dienstleistungen für die Projektsteuerung im Rahmen des Bundesprogramms ZIZ für die Stadt Ribnitz-Damgarten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Dienstleistungen für die Projektsteuerung im Rahmen des Bundesprogramms ZIZ für die Stadt Ribnitz-Damgarten
Dienstleistungen – Erarbeitung einer Projektstudie im Rahmen des Bundesprogramms „Zukunftsfähige
Innenstädte und Zentren“
Stadt Ribnitz-Damgarten
Im Rahmen des Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ ist ein Masterplan zu erarbeiten.
Die Aufgabe der Projektsteuerung besteht in der vollständigen und fristgerechten Erarbeitung eines Masterplans , welcher die Quintessenz der zukunftsfähigen Strategieentwicklung zur Gestaltung der Innenstädte in den Ortsteilen Ribnitz und Damgarten sowie die Ergebnisse unterschiedlichster Fachgutachten (Konzepte) vereint und widerspiegelt.
Die Leistungsbeschreibungen für die Einzelkonzepte werden vom Projektsteuerer erarbeitet und der sich daran anschließende Ausschreibungsprozess vollumfänglich von diesem übernommen. Die Vergabeentscheidung obliegt der Auftraggeberin.
Mit diesem Projekt sollen die Ortsteile Ribnitz und Damgarten erhalten, aufgewertet und dem Strukturwandel entgegenwirkend zu einem attraktiven Wirtschaftsstandort und Lebensraum werden.
Hierbei sind die Nutzungs- und Einzelhandelsstrukturen unter Berücksichtigung von Verkehr und Mobilität in den Innenstädten, sowie weiterer Zusammenhänge zu betrachten. Diese Maßnahmen werden vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung gem. §§ 23,44 BHO gefördert. Der Förderzeitraum ist von 2022 bis 2025 angesetzt.
Der Preis, der dem wirtschaftlichsten Angebot zugrunde liegt wird nicht hier nicht dargestellt, da die Kalkulationsgrundlage des Unternehmens geschützt bleiben soll.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektsteuerungsleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über „subreport ELViS“ durchgeführt.
Angaben zu:
— zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind wahrheitsgemäß beizubringen.
Anhand der mit der Erarbeitung des Zuwendungsantrages zur Verfügung gestellten Dokumente ist die Herangehensweise resp. die Methodik der Projektbearbeitung sowie die Qualität der Referenzobjekte (siehe Bewertungsmatrix) ausführlich, (Umfang und zeitlicher Ablauf der Projektbearbeitung, unter Berücksichtigung der der Mittelbereitstellung) von den Bieter/Bietergemeinschaften darzustellen und in Form einer PDF-Datei zusammen mit dem Angebot abzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134
Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB)