Ausschreibung von Dienstleistungen für die Projektsteuerung im Rahmen des Bundesprogramms ZIZ für die Stadt Ribnitz-Damgarten

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ausschreibung von Dienstleistungen für die Projektsteuerung im Rahmen des Bundesprogramms ZIZ für die Stadt Ribnitz-Damgarten

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71541000 Projektmanagement im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Dienstleistungen – Erarbeitung einer Projektstudie im Rahmen des Bundesprogramms „Zukunftsfähige

Innenstädte und Zentren“

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Hauptort der Ausführung:

Stadt Ribnitz-Damgarten

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Rahmen des Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ ist ein Masterplan zu erarbeiten.

Die Aufgabe der Projektsteuerung besteht in der vollständigen und fristgerechten Erarbeitung eines Masterplans , welcher die Quintessenz der zukunftsfähigen Strategieentwicklung zur Gestaltung der Innenstädte in den Ortsteilen Ribnitz und Damgarten sowie die Ergebnisse unterschiedlichster Fachgutachten (Konzepte) vereint und widerspiegelt.

Die Leistungsbeschreibungen für die Einzelkonzepte werden vom Projektsteuerer erarbeitet und der sich daran anschließende Ausschreibungsprozess vollumfänglich von diesem übernommen. Die Vergabeentscheidung obliegt der Auftraggeberin.

Mit diesem Projekt sollen die Ortsteile Ribnitz und Damgarten erhalten, aufgewertet und dem Strukturwandel entgegenwirkend zu einem attraktiven Wirtschaftsstandort und Lebensraum werden.

Hierbei sind die Nutzungs- und Einzelhandelsstrukturen unter Berücksichtigung von Verkehr und Mobilität in den Innenstädten, sowie weiterer Zusammenhänge zu betrachten. Diese Maßnahmen werden vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung gem. §§ 23,44 BHO gefördert. Der Förderzeitraum ist von 2022 bis 2025 angesetzt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Sicherstellung personeller Verfügbarkeit / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium - Name: Methodik Projektdurchführung / Gewichtung: 35 %
Qualitätskriterium - Name: Qualität Referenzobjekte / Gewichtung: 15 %
Preis - Gewichtung: 30 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Preis, der dem wirtschaftlichsten Angebot zugrunde liegt wird nicht hier nicht dargestellt, da die Kalkulationsgrundlage des Unternehmens geschützt bleiben soll.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 086-263723
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Projektsteuerungsleistungen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
20/06/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über „subreport ELViS“ durchgeführt.

Angaben zu:

— zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,

— fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind wahrheitsgemäß beizubringen.

Anhand der mit der Erarbeitung des Zuwendungsantrages zur Verfügung gestellten Dokumente ist die Herangehensweise resp. die Methodik der Projektbearbeitung sowie die Qualität der Referenzobjekte (siehe Bewertungsmatrix) ausführlich, (Umfang und zeitlicher Ablauf der Projektbearbeitung, unter Berücksichtigung der der Mittelbereitstellung) von den Bieter/Bietergemeinschaften darzustellen und in Form einer PDF-Datei zusammen mit dem Angebot abzugeben.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des

Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein

Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den

Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).

Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134

Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist

auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information

durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es

nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten

Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße

gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum

Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in

den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur

Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB)

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/06/2023