Erweiterung der Kläranlage Hornstorf auf 6.000 EW
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübow
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23972
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zvwis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung der Kläranlage Hornstorf auf 6.000 EW
Im Rahmen der Abwasserentsorgung betreibt der Zweckverband Wismar auch die im Jahr 2015 neu errichtete Kläranlage Hornstorf, die aktuell auf einen Einwohnerwert von 3.000 ausgelegt ist. Die Kläranlage soll nunmehr auf einen neuen Einwohnerwert von 6.000 erweitert werden. Anlass für die Erweiterung ist die weitere Erschließung des interkommunalen Großgewerbegebiets Wismar – Hornstorf, welches insgesamt ca. 114 ha gewerbliche Bauflächen ausweist. Eine Vorplanung hierüber liegt dem Zweckverband Wismar vor, da diese bereits 2015 für die ursprüngliche Planung erstellt wurde. Die Vorplanung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
23974 Hornstorf
Im Rahmen der Abwasserentsorgung betreibt der Zweckverband Wismar auch die im Jahr 2015 neu errichtete Kläranlage Hornstorf, die aktuell auf einen Einwohnerwert von 3.000 ausgelegt ist. Die Kläranlage soll nunmehr auf einen neuen Einwohnerwert von 6.000 erweitert werden. Anlass für die Erweiterung ist die weitere Erschließung des interkommunalen Großgewerbegebiets Wismar – Hornstorf, welches insgesamt ca. 114 ha gewerbliche Bauflächen ausweist. Eine Vorplanung hierüber liegt dem Zweckverband Wismar vor, da diese bereits 2015 für die ursprüngliche Planung erstellt wurde. Die Vorplanung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 18053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und die Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.