Gebäudeplanung Erweiterungsneubau Borwinschule, Ratsplatz, 18057 Rostock
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koe-rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeplanung Erweiterungsneubau Borwinschule, Ratsplatz, 18057 Rostock
Die Borwinschule Rostock ist eine integrierte Gesamtschule mit Schulstandort am Kabutzenhof 8 in 18057 Rostock.
Aufgrund der stetig steigenden Schülerzahlen im Innenstadtbereich und den zunehmenden Anforderungen der inklusiven Beschulung sind die bestehenden Raumkapazitäten nahezu vollständig erschöpft.
Der hier zu realisierende viergeschossige Ergänzungsneubau für die Borwinschule Rostock soll am Doppelschulstandort Borwinschule Rostock / „Werner Lindemann“ Grundschule entstehen und die vollständigen Raumbedarfe der 5-zügigen Orientierungsstufe der Schule decken. Zudem soll in dem Ergänzungsneubau der vollständige naturwissenschaftliche Fachunterricht der Schule abgedeckt werden.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.
Ratsplatz
18057 Rostock
Planung zur Errichtung eines Ersatzneubaus für ein Schulgebäude an einem Doppelschulstandort.
— Barrierefreie Erschließung der Einrichtung;
— Gewährleistung der Anforderungen gem. EnEV 2016/GEG.
Nähere Informationen können in den Ausschreibungsunterlagen ersehen werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungsphasen 3 - 4 und 5 - 8 bei Umsetzung der Maßnahme zu vergeben.
Es ist beabsichtigt die Maßnahme über Förderprogramme zu finanzieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäudeplanung Erweiterungsneubau Borwinschule, Ratsplatz, 18057 Rostock
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerbungen sind nur elektronisch einzureichen. Siehe Pkt. 1.3).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder
der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135
Absatz 1 Nummer 2 § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]