Bebauungsplan Nr. 47/17 "Industriegewerbegroßstandort Pasewalk, 2. BA" - Erschließungsplanung

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Pasewalk
Postanschrift: Haußmannstr. 85
Ort: Pasewalk
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17309
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3973251360
Fax: +49 3973251199
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pasewalk.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E97477465
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bebauungsplan Nr. 47/17 "Industriegewerbegroßstandort Pasewalk, 2. BA" - Erschließungsplanung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ausschreibungsgegenstand sind schwerpunktmäßig Objektplanungsleistungen der Leistungsbilder Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke sowie in deutlich geringerem Umfang Objektplanungsleistungen des Leistungsbildes Freianlagen für die öffentliche Erschließung des 2. Bauabschnitts des Industrieparks Berlin-Szczecin in Pasewalk.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1 500 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Hauptort der Ausführung:

17309 Pasewalk

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Pasewalk beabsichtigt, einen Industriegewerbegroßstandort im westlichen Teil der Stadt zu errichten. Die Gesamtgröße des 2. BA im B-Plan beträgt rund 106 ha. Die erschlossenen Flächen umfassen rd. 73,6 ha Gewerbe- und Industriefläche zuzüglich 3,2 ha Flächen für Versorgungsanlagen, 0,6 ha Mischgebiet, 3,2 ha Verkehrsflächen und 19,4 ha Grünfläche.

Gegenstand dieser Ausschreibung sind Planungs- und Ingenieurleistungen gemäß HOAI (Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Freianlagenplanung) für die Innere Erschließung des ersten Bauabschnitts bezogen auf die Gewerke Straßenbau, Regenentwässerung, Straßenbeleuchtung, Schmutzwasserentsorgung und Trinkwasser (letzteres auch für die äußere Erschließung).

Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:

- Leistungsphase 2 und 3 gem. § 39 HOAI

- Leistungsphase 2 und 3 gem. § 43 HOAI

- Leistungsphase 2 und 3 gem. § 47 HOAI

- Leistungsphasen 4 bis 9 gem. § 39 HOAI, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);

- Leistungsphasen 4 bis 9 gem. § 43 HOAI, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);

- Leistungsphasen 4 bis 9 gem. § 47 HOAI, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);

Besondere Leistungen:

- Örtliche Bauüberwachung für Verkehrsanlagen (Anlage 13.1 zu § 47 Abs. 2 HOAI) und Ingenieurbauwerke (Anlage 12.1 zu § 43 Abs. 4 HOAI)

- Bauvermessung (Leistungsphase 1 bis 3 gem. Anlage 1.4.7 HOAI)

- Baubegleitende Bestandsdokumentation im Sinne einer Bestandsvermessung

- Erstellung eines koordinierten Leitungsbestandsplan

Das Ingenieurbüro Voss & Muderack GmbH hat im Rahmen der Erstellung des Bebauungsplans die Vorplanung der Schmutz- und Regenwasserentsorgung begleitet sowie einen entsprechenden Wasserrechtlichen Beitrag Niederschlagswasser erstellt. Mit den Teilnahmeunterlagen werden die vollständigen Berichte sowie weitere standortspezifische Unterlagen zur Verfügung gestellt. Das vorgenannte Büro ist von einer Teilnahme am Verfahren nicht ausgeschlossen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Fachlicher Wert / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium - Name: Vermessung / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Kommunikation und Verfügbarkeit / Gewichtung: 15 %
Qualitätskriterium - Name: Ausführungszeitraum / Gewichtung: 5 %
Preis - Gewichtung: 30 %
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1 500 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Die Auswahl erfolgt anhand der für die Leistungsbereiche Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen gem. §§ 41 und 45 HOAI eingereichten 2 Referenzprojekte, welche innerhalb der vergangenen 7 Jahre (Stichtag 01.01.2016) mit Übergabe an die Nutzer realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-2 Punkte), vergleichbare Bauaufgabe (0-10 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-2 Punkte) und vergleichbare angestrebte Qualität (0-3 Punkte). Insgesamt können mit den Referenzen zusammen maximal 34 Punkte

erreicht werden. Näheres hierzu siehe Abschnitt 3. des Auswahlbogens.

Um die eingereichten Referenzprojekte anhand der vorgegebenen Kriterien prüfen zu können, ist es wichtig, die dafür notwendigen Parameter der Referenzprojekte zu benennen. Wir bitten darum, die Referenzprojekte anhand der in den Bewerbungsbogen vorgegebenen Formulare zu dokumentieren.

Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird zusammen mit dem Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt.

Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl analog § 75 (6)

VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

- Leistungsphasen 4 bis 9 gem. § 39 HOAI, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);

- Leistungsphasen 4 bis 9 gem. § 43 HOAI, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);

- Leistungsphasen 4 bis 9 gem. § 47 HOAI, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen)

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Etwaig fehlende Angaben zu den eingereichten Referenzen werden entsprechend § 56 VgV ausschließlich hinsichtlich der zu erfüllenden Mindestbedingungen nachgefordert (insb. also etwaige fehlende Angaben zum Leistungszeitraum). Soweit und sofern in den Referenzpräsentationen der Bewerber Angaben zu den nachstehend aufgeführten Wertungsaspekten fehlen, werden diese jedoch ausdrücklich nicht nachgefordert. Alle Bewerber sind daher im eigenen Interesse gehalten, in den eingereichten Referenzblättern möglichst vollständige Erläuterungen zu den einzelnen Wertungsaspekten zu machen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen und Erklärungen elektronisch einzureichen:

- ausgefüllter Teilnahmeantrag,

- Erklärung zur Zuverlässigkeit (Vordruck, siehe Teilnahmeantrag),

- Verpflichtungserklärung gem. §§ 9 und 10 VgG M-V (Vordruck, siehe Teilnahmeantrag),

- Eigenerklärung gem. 5. RUS-Sanktionspaket (Vordruck, siehe Teilnahmeantrag),

- sofern zutreffend: Bevollmächtigung des Vertreters bei Bietergemeinschaften (Vordruck, siehe Teilnahmeantrag),

- sofern zutreffend: Angaben zu Auftragsteilen in einer Bietergemeinschaft (Vordruck, siehe Teilnahmeantrag),

- sofern zutreffend: Erklärung über die Leistungsbereitstellung bei Unterauftragnehmern (Vordruck, siehe Teilnahmeantrag),

- Darstellung von 2 vergleichbaren Referenzprojekten für Leistungen der Leistungsbilder gem. §§ 43 und 47 HOAI inkl. Eigenerklärung zur

Leistungserbringung oder Referenzschreiben

- Nachweis über die Eintragung in der Ingenieurkammer.

Näheres siehe Auswahlbogen.

Die aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden, Fortbildungsnachweis) nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben.

Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen.

Die Darstellung der Referenzen muss im Format DIN A3 gut erkennbar sein.

Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem Bewerbungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und

den darin geforderten Angaben und Anlagen einzureichen.

Etwaige Unterschriftserfordernisse von weiteren Bietern einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmern sind auf den entsprechenden Formularen im Original zu unterzeichnen und als gescannte Anlage einzureichen. Insoweit werden gescannte Unterschriften zugelassen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Angaben zu fordern. Nachreichungen in der Bewerbungs- und Angebotsphase, die nicht fristgerecht eingehen, führen zum Ausschluss am weiteren Verfahren.

Näheres siehe Verfahrenshinweise, diese sind zwingend zu beachten und bindend.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

A) Aktueller Nachweis Berufshaftpflichtversicherung.

Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und jeweils in voller Deckungshöhe nachgewiesen werden.

B) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers.

Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben. Um auch Berufsanfängern die Möglichkeit der Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu eröffnen, sieht § 45 Abs. 5 VgV aus berechtigten Gründen (z. B. erst vor Kurzem erfolgte Unternehmensgründung) vor, dass die Leistungsfähigkeit durch andere, als geeignet erachtete Belege nachgewiesen werden kann (z. B. über die Höhe des Haftungskapitals, Bürgschaftserklärungen Dritter o. ä.).

C) Nachweis über die vollständige und zeitgerechte Entrichtung der Sozialabgaben (von einem Sozialversicherungsträger oder einer Sozialkasse, alternativ durch Erklärung des Steuerberaters)

D) Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entrichtung der Steuern des jeweiligen Finanzamtes (gültig und nicht älter als 12 Monate)

Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweise sowie der Auswahlbogen sind bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zwingend zu beachten und bindend.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu A) Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d. h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt. Alternativ ist die Abgabe einer Absichtserklärung möglich, dass vor Aufnahme der Leistungen eine Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen und der geforderten Maximierung abgeschlossen wird.

Zu B) Erklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren. Der durchschnittliche Jahresumsatz muss mindestens 1.000.000 EUR (netto) erreichen. Die vorstehenden Hinweise zu Berufsanfängern (vgl. § 45 Abs. 5 VgV) gelten auch hinsichtlich des Nachweises der Mindestumsätze.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

A) Nachweis der beruflichen Qualifikation der vorgesehenen Projektleitung

B) Nachweis der beruflichen Qualifikation der vorgesehenen Bauleitung

C) Nachweis über die Beschäftigtenzahl durch Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter mit entsprechender fachlicher Qualifikation der letzten 3 Geschäftsjahre

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu A)

- Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Ingenieur für Wasser- /Verkehrswesen, Straßen-/Tief-/Ingenieurbau (mind. FH) oder vergleichbar

- Mindestens 6 Jahre Berufserfahrung in der Projektleitung im Leistungsbereich Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen gem. §§ 41 und 45 HOAI

Zu B)

- Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Ingenieur für Wasser- /Verkehrswesen, Straßen-/Tief-/Ingenieurbau (mind. FH) oder vergleichbar

- Mindestens 10 Jahre Berufserfahrung im Leistungsbereich Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen gem. §§ 41 und 45 HOAI

zu C)

- mind. 10 festangestellte Ingenieure bzw. mind. FH-Absolventen mit einem für den Auftrag einschlägigen Abschluss im Durchschnitt der letzten drei Kalenderjahre

- Die vorstehenden Hinweise zu Berufsanfängern (vgl. § 45 Abs. 5 VgV) gelten auch hinsichtlich des Nachweises der Mitarbeiter.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Geforderte Berufsqualifikation gem. § 75 Abs. 2 VgV.

Als Berufsqualifikation wird der Beruf Ingenieur gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet.

Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche

Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:

a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder

c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).

Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bewerber mit Teilnahmeantrag in Form einer Eigenerklärung zu erklären.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/07/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern - Geschäftsstelle der Vergabekammern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 38558848515817
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/06/2023