Bebauungsplan Nr. 47/17 "Industriegewerbegroßstandort Pasewalk, 2. BA" - Erschließungsplanung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pasewalk
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17309
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pasewalk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bebauungsplan Nr. 47/17 "Industriegewerbegroßstandort Pasewalk, 2. BA" - Erschließungsplanung
Ausschreibungsgegenstand sind schwerpunktmäßig Objektplanungsleistungen der Leistungsbilder Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke sowie in deutlich geringerem Umfang Objektplanungsleistungen des Leistungsbildes Freianlagen für die öffentliche Erschließung des 2. Bauabschnitts des Industrieparks Berlin-Szczecin in Pasewalk.
17309 Pasewalk
Die Stadt Pasewalk beabsichtigt, einen Industriegewerbegroßstandort im westlichen Teil der Stadt zu errichten. Die Gesamtgröße des 2. BA im B-Plan beträgt rund 106 ha. Die erschlossenen Flächen umfassen rd. 73,6 ha Gewerbe- und Industriefläche zuzüglich 3,2 ha Flächen für Versorgungsanlagen, 0,6 ha Mischgebiet, 3,2 ha Verkehrsflächen und 19,4 ha Grünfläche.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Planungs- und Ingenieurleistungen gemäß HOAI (Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Freianlagenplanung) für die Innere Erschließung des ersten Bauabschnitts bezogen auf die Gewerke Straßenbau, Regenentwässerung, Straßenbeleuchtung, Schmutzwasserentsorgung und Trinkwasser (letzteres auch für die äußere Erschließung).
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
- Leistungsphase 2 und 3 gem. § 39 HOAI
- Leistungsphase 2 und 3 gem. § 43 HOAI
- Leistungsphase 2 und 3 gem. § 47 HOAI
- Leistungsphasen 4 bis 9 gem. § 39 HOAI, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
- Leistungsphasen 4 bis 9 gem. § 43 HOAI, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
- Leistungsphasen 4 bis 9 gem. § 47 HOAI, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
Besondere Leistungen:
- Örtliche Bauüberwachung für Verkehrsanlagen (Anlage 13.1 zu § 47 Abs. 2 HOAI) und Ingenieurbauwerke (Anlage 12.1 zu § 43 Abs. 4 HOAI)
- Bauvermessung (Leistungsphase 1 bis 3 gem. Anlage 1.4.7 HOAI)
- Baubegleitende Bestandsdokumentation im Sinne einer Bestandsvermessung
- Erstellung eines koordinierten Leitungsbestandsplan
Das Ingenieurbüro Voss & Muderack GmbH hat im Rahmen der Erstellung des Bebauungsplans die Vorplanung der Schmutz- und Regenwasserentsorgung begleitet sowie einen entsprechenden Wasserrechtlichen Beitrag Niederschlagswasser erstellt. Mit den Teilnahmeunterlagen werden die vollständigen Berichte sowie weitere standortspezifische Unterlagen zur Verfügung gestellt. Das vorgenannte Büro ist von einer Teilnahme am Verfahren nicht ausgeschlossen.
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Die Auswahl erfolgt anhand der für die Leistungsbereiche Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen gem. §§ 41 und 45 HOAI eingereichten 2 Referenzprojekte, welche innerhalb der vergangenen 7 Jahre (Stichtag 01.01.2016) mit Übergabe an die Nutzer realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-2 Punkte), vergleichbare Bauaufgabe (0-10 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-2 Punkte) und vergleichbare angestrebte Qualität (0-3 Punkte). Insgesamt können mit den Referenzen zusammen maximal 34 Punkte
erreicht werden. Näheres hierzu siehe Abschnitt 3. des Auswahlbogens.
Um die eingereichten Referenzprojekte anhand der vorgegebenen Kriterien prüfen zu können, ist es wichtig, die dafür notwendigen Parameter der Referenzprojekte zu benennen. Wir bitten darum, die Referenzprojekte anhand der in den Bewerbungsbogen vorgegebenen Formulare zu dokumentieren.
Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird zusammen mit dem Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl analog § 75 (6)
VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
- Leistungsphasen 4 bis 9 gem. § 39 HOAI, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
- Leistungsphasen 4 bis 9 gem. § 43 HOAI, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
- Leistungsphasen 4 bis 9 gem. § 47 HOAI, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen)
Etwaig fehlende Angaben zu den eingereichten Referenzen werden entsprechend § 56 VgV ausschließlich hinsichtlich der zu erfüllenden Mindestbedingungen nachgefordert (insb. also etwaige fehlende Angaben zum Leistungszeitraum). Soweit und sofern in den Referenzpräsentationen der Bewerber Angaben zu den nachstehend aufgeführten Wertungsaspekten fehlen, werden diese jedoch ausdrücklich nicht nachgefordert. Alle Bewerber sind daher im eigenen Interesse gehalten, in den eingereichten Referenzblättern möglichst vollständige Erläuterungen zu den einzelnen Wertungsaspekten zu machen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen und Erklärungen elektronisch einzureichen:
- ausgefüllter Teilnahmeantrag,
- Erklärung zur Zuverlässigkeit (Vordruck, siehe Teilnahmeantrag),
- Verpflichtungserklärung gem. §§ 9 und 10 VgG M-V (Vordruck, siehe Teilnahmeantrag),
- Eigenerklärung gem. 5. RUS-Sanktionspaket (Vordruck, siehe Teilnahmeantrag),
- sofern zutreffend: Bevollmächtigung des Vertreters bei Bietergemeinschaften (Vordruck, siehe Teilnahmeantrag),
- sofern zutreffend: Angaben zu Auftragsteilen in einer Bietergemeinschaft (Vordruck, siehe Teilnahmeantrag),
- sofern zutreffend: Erklärung über die Leistungsbereitstellung bei Unterauftragnehmern (Vordruck, siehe Teilnahmeantrag),
- Darstellung von 2 vergleichbaren Referenzprojekten für Leistungen der Leistungsbilder gem. §§ 43 und 47 HOAI inkl. Eigenerklärung zur
Leistungserbringung oder Referenzschreiben
- Nachweis über die Eintragung in der Ingenieurkammer.
Näheres siehe Auswahlbogen.
Die aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden, Fortbildungsnachweis) nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen.
Die Darstellung der Referenzen muss im Format DIN A3 gut erkennbar sein.
Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem Bewerbungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und
den darin geforderten Angaben und Anlagen einzureichen.
Etwaige Unterschriftserfordernisse von weiteren Bietern einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmern sind auf den entsprechenden Formularen im Original zu unterzeichnen und als gescannte Anlage einzureichen. Insoweit werden gescannte Unterschriften zugelassen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Angaben zu fordern. Nachreichungen in der Bewerbungs- und Angebotsphase, die nicht fristgerecht eingehen, führen zum Ausschluss am weiteren Verfahren.
Näheres siehe Verfahrenshinweise, diese sind zwingend zu beachten und bindend.
A) Aktueller Nachweis Berufshaftpflichtversicherung.
Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und jeweils in voller Deckungshöhe nachgewiesen werden.
B) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers.
Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben. Um auch Berufsanfängern die Möglichkeit der Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu eröffnen, sieht § 45 Abs. 5 VgV aus berechtigten Gründen (z. B. erst vor Kurzem erfolgte Unternehmensgründung) vor, dass die Leistungsfähigkeit durch andere, als geeignet erachtete Belege nachgewiesen werden kann (z. B. über die Höhe des Haftungskapitals, Bürgschaftserklärungen Dritter o. ä.).
C) Nachweis über die vollständige und zeitgerechte Entrichtung der Sozialabgaben (von einem Sozialversicherungsträger oder einer Sozialkasse, alternativ durch Erklärung des Steuerberaters)
D) Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entrichtung der Steuern des jeweiligen Finanzamtes (gültig und nicht älter als 12 Monate)
Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweise sowie der Auswahlbogen sind bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zwingend zu beachten und bindend.
Zu A) Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d. h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt. Alternativ ist die Abgabe einer Absichtserklärung möglich, dass vor Aufnahme der Leistungen eine Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen und der geforderten Maximierung abgeschlossen wird.
Zu B) Erklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren. Der durchschnittliche Jahresumsatz muss mindestens 1.000.000 EUR (netto) erreichen. Die vorstehenden Hinweise zu Berufsanfängern (vgl. § 45 Abs. 5 VgV) gelten auch hinsichtlich des Nachweises der Mindestumsätze.
A) Nachweis der beruflichen Qualifikation der vorgesehenen Projektleitung
B) Nachweis der beruflichen Qualifikation der vorgesehenen Bauleitung
C) Nachweis über die Beschäftigtenzahl durch Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter mit entsprechender fachlicher Qualifikation der letzten 3 Geschäftsjahre
Zu A)
- Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Ingenieur für Wasser- /Verkehrswesen, Straßen-/Tief-/Ingenieurbau (mind. FH) oder vergleichbar
- Mindestens 6 Jahre Berufserfahrung in der Projektleitung im Leistungsbereich Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen gem. §§ 41 und 45 HOAI
Zu B)
- Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Ingenieur für Wasser- /Verkehrswesen, Straßen-/Tief-/Ingenieurbau (mind. FH) oder vergleichbar
- Mindestens 10 Jahre Berufserfahrung im Leistungsbereich Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen gem. §§ 41 und 45 HOAI
zu C)
- mind. 10 festangestellte Ingenieure bzw. mind. FH-Absolventen mit einem für den Auftrag einschlägigen Abschluss im Durchschnitt der letzten drei Kalenderjahre
- Die vorstehenden Hinweise zu Berufsanfängern (vgl. § 45 Abs. 5 VgV) gelten auch hinsichtlich des Nachweises der Mitarbeiter.
Geforderte Berufsqualifikation gem. § 75 Abs. 2 VgV.
Als Berufsqualifikation wird der Beruf Ingenieur gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.
Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet.
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche
Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bewerber mit Teilnahmeantrag in Form einer Eigenerklärung zu erklären.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.