Erweiterung der Trinkwasserleitung zum Anschluss des Versorgungsgebiets an das Wasserwerk Perniek
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübow
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23972
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zvwis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung der Trinkwasserleitung zum Anschluss des Versorgungsgebiets an das Wasserwerk Perniek
Im Gebiet der Mitgliedsgemeinde Hornstorf weist der Bebauungsplan Nr. 10 „Industrie- und Gewerbegebiet Wismar-Hornstorf ca. 44 ha gewerbliche Bauflächen aus. Hier soll das interkommunale Großgewerbegebiet „Wismar – Hornstorf“ erweitert werden. Im Rahmen der vorzunehmenden Gebietserschließung ist zur Erreichung einer permanenten Versorgungsredundanz eine Neutrassierung des Trinkwassertransportsystems im Bereich der B 192 zwischen Zurow und Reinstorf vorzunehmen.
23974 Hornstorf
Im Gebiet der Mitgliedsgemeinde Hornstorf weist der Bebauungsplan Nr. 10 „Industrie- und Gewerbegebiet Wismar-Hornstorf ca. 44 ha gewerbliche Bauflächen aus. Hier soll das interkommunale Großgewerbegebiet „Wismar – Hornstorf“ erweitert werden. Im Rahmen der vorzunehmenden Gebietserschließung ist zur Erreichung einer permanenten Versorgungsredundanz eine Neutrassierung des Trinkwassertransportsystems im Bereich der B 192 zwischen Zurow und Reinstorf vorzunehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und die Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.