Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte - Neubau und Erweiterung Wasserwanderrastplatz Wesenberg - Tragwerksplanung Ingenieurbauwerk und Gebäude - Los 3 Referenznummer der Bekanntmachung: 323/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mirow
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17252
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.irmler.org
Abschnitt II: Gegenstand
Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte - Neubau und Erweiterung Wasserwanderrastplatz Wesenberg - Tragwerksplanung Ingenieurbauwerk und Gebäude - Los 3
Losweise Vergabe von Planungsleistungen für den Neubau und die Erweiterung des Wasserwanderrastplatzes Wesenberg:
1. Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12 HOAI 2021, Leistungsphasen 3-9, einschließlich "örtlicher Bauüberwachung" als Besondere Leistung (Los 1)
2. Objektplanungsleistungen "Gebäude" und "Innenräume" gem. § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10 HOAI 2021, Leistungsphasen 3-9, einschließlich Freianlagenplanung als Besondere Leistung (Los 2)
3. Tragwerksplanung Ingenieurbauwerk und Gebäude gem. § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14 HOAI 2021, Leistungsphasen 3-6 (Los 3)
4. Fachplanung Technische Ausrüstung "ELT" nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15 HOAI 2021 für Ingenieurbauwerk und Gebäude, Leistungsphasen 3-9 (Los 4)
5. Fachplanung Technische Ausrüstung "HLSK" nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15 HOAI 2021 für Ingenieurbauwerk und Gebäude, Leistungsphasen 3-9; einschließlich Wärmeschutz Energiebilanzierung als Besondere Leistung (Los 5)
6. SiGeKo (Los 6)
Wasserwanderrastplatz Wesenberg Vor dem Mühlentor 5a 17255 Wesenberg
Ausgeschrieben werden hier, in diesem Projektraum,
Grundleistungen der Tragwerksplanung Ingenieurbauwerk und Gebäude gem. § 51 I.V.m. Anlage 14 HOAI 2021 - Los 3
Die Stadt Wesenberg beabsichtigt den Ersatzneubau und die Erweiterung der Steganlage im Stadthafen sowie die Neuerrichtung eines Sanitärgebäudes für Wasserwanderer.
Die vorhandene Hafenanlage liegt unterhalb der Burganlage am Wesenberger Südufer des Woblitzsees. Sie wurde 1994 errichtet mit Anlegemöglichkeiten für 10 Boote (ca. 2x5m), 7 Boote (ca. 3x7m) und 3 größere Boote. Am Uferweg (Burgweg), südlich gelegen, wurde ein kleines Hafengebäude (Sanitärhaus) mit Hafenmeisterbüro und WC/ Behinderten-WC aus einem Altbestand hergerichtet. Im Sanitärhaus ist eine Entsorgungsmöglichkeit für Fäkalientanks und Chemietoiletten untergebracht; Duschmöglichkeiten sind vorhanden.
Die Holzkonstruktion der Hafenanlage ist im Zuge der Nutzung trotz regelmäßig durchgeführter Instandhaltungsmaßnahmen heute stark verwittert und verschlissen. Aufgrund der geringen Dauerhaftigkeit der vorhandenen Holzkonstruktion und dem damit künftigen hohen erforderlichen Unterhaltungsaufwand hat sich die Stadt Wesenberg für einen Neubau der Hafenanlage entschieden. Die Hafenanlage soll eine in Stahl ausgeführte Ufereinfassung mit einer wesentlich höheren Nutzungsdauer und geringeren Unterhaltungskosten erhalten. Auch die Ver- und Entsorgungsanlagen wie Stromversorgung, Beleuchtung, Wasserver- und Abwasserentsorgung an der Steganlage und im Hafenbereich sind zu erneuern.Das Funktionsgebäude soll erneuert und erweitert werden; dort werden Sanitäranlagen, das Hafenbüro, notwendige Lagerräume und ein Imbiss geplant und untergebracht.
2016/2017 wurden erste Vorplanungen in Auftrag gegeben.Im Planverfahren wurden die betroffenen Behörden beteiligt. In Auswertung der Stellungnahmen und im Ergebnis mehrerer Abstimmungen hat sich die Stadt Wesenberg für die Umsetzung des Konzepts mit Stand Juni 2017 entschieden. Dadurch soll der Sportboothafen, unterhalb der Burg gelegen, touristisch weiter entwickelt und aufgewertet werden.
Zur Umsetzung des Vorhabens ist die Erbringung von Planungsleistungen erforderlich. Auf die bereits beauftragten und abgeschlossenen Leistungsphasen soll aufgebaut werden:
- Objektplanung Ingenieurbauwerk Lph. 3-9:Zur Erhöhung der Dauerhaftigkeit ist die vorhandene Uferbefestigung durch Stahlspundbohlen zu ersetzen. Die Oberkante ist auf dem vorhandenen Niveau wieder herzustellen. Als oberer Abschluss ist ein Stahlbetonholm/Stahlabdeckung geplant. Als Steganlagen sind feste Bootsstege mit einer dauerhaften Gründung aus jeweils einer Stahlpfahlreihe und einem Längs- und Querträgersystem aus Stahlträgern geplant. Davon abgehend werden Fingerstege zur Erreichbarkeit der Boote geplant. Zur besseren Einbindung in Umwelt und Natur ist ein Holzbelag vorgesehen. Die freistehende Konstruktion mit ausreichender Einbindung in den tragfähigen Baugrund soll neben seiner Funktionalität eine langlebige Gebrauchstauglichkeit gewährleisten. Die Aufnahme der Ver- & Entsorgungsleitungen sowie der entsprechenden Automaten (Strom, Wasser &Fäkalentsorgung), auch der Stegbeleuchtung ist zu gewährleisten. Zusätzlich wird ein Ein- & Ausstieg für Wasserwanderer als Stufenanleger mit Rampe geplant.
- Erarbeitung der Tragwerksplanung Ingenieurbauwerk Lph. 3-6:Statische Fachplanung/Baukonstruktion der Steganlage und Uferbefestigung zur Aufnahme der im Leistungsbild Ingenieurbauwerk beschriebenen Funktionen.
- Erarbeitung der Technische Ausstattung Ingenieurbauwerk Lph. 3-9:Fachplanung Wasser-, Abwasser-, Starkstrom und Automation sowie fernmeldetechnische Anlage, Förderanlage
- Erarbeitung der Objektplanung Sanitärgebäude Lph. 3-9:Das vorhandene Sanitärgebäude soll entkernt und um einen Anbau erweitert werden. Dazu wird der vorhandene Sanitärbereich im Bestandsgebäude neu geordnet und auf den "Altbestand" verteilt. Am Außengiebel entsteht eine Geschirrabwäsche. Die Fäkalannahme wird , ebenso wie die Räume des Hafenmeisters ausgegliedert und im neu zu errichtenden Anbau untergebracht. Hier entsteht neben einem behindertengerechten WC ein kleiner Bistrobereich mit 24 Sitzplätzen und Außenausschank.Hausanschlussraum und Lager werden im Neubauteil untergebracht.
- Erarbeitung der Tragwerksplanung Sanitärgebäude Lph. 3-6:Statische Fachplanung/Baukonstruktion im bestehenden Gebäude sowie des Gebäudeanbaues
- Erarbeitung der Objektplanung Technische Ausstattung Lph. 3-9:Fachplanung Wasser-, Abwasser-, Starkstrom und Automation sowie Luft- und fernmeldetechnische Anlage
- Erstellung GEG - Nachweis: Erstellung eines Energieausweises für das bestehende Gebäude sowie den Gebäudeanbau
- SiGeKo-Leistungen:Analyse aller Planungen in Bezug auf Sicherheits- und Gesundheitsrisiken, Koordination der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG, Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan), Übermittlung der Vorankündigung, laufende Kontrollen der Vorgaben des SiGe-Plans, Koordination der sicherheits- und gesundheitstechnisch optimalen Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten Unternehmen auf der Baustelle, Überprüfung ob die Verpflichtungen aus der BaustellV, Durchführung von Sicherheitsbegehungen, Protokollierung sicherheitsrelevanter Mängel, Ergänzungen/Fortschreibungen des SiGe-Plans.
Dabei stehen die Planungsleistungen funktional,wirtschaftlich und technisch im Zusammenhang. Die technischen Ver- und Entsorgungsanlagen auf der Steganlage sowie im Hafengebäude sind z.b. bei dem Ingenieurbauwerk Steganlage und dessen Tragwerksplanung zu berücksichtigen. Steuerung - und Regelung erfolgt zentral über das Hafenmeisterbüro. Ebenso die Steuerung der Gebäudetechnik.
Das Planungsbüro Otte und Schulz GmbH & Co.KG war mit der Erstellung der Vergabeunterlagen vorbefasst. Architekturbüro Heller agierte als NAN. Zum Vorteilsausgleich werden die Arbeitsergebnisse zur Verfügung gestellt.
Eine Objektbegehung ist möglich.
Die Auswahl der Bewerber wird wie folgt durchgeführt:
Es können nur Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften am Wettbewerb teilnehmen, die alle ausgeschriebenen Leistungen erbringen können. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Sofern Bewerber eine Bewerbung auf mehr als eines der ausgeschriebenen Lose beabsichtigen, werden diese dazu aufgefordert, in ihrem Angebot anzugeben, inwieweit sich der Preis bei gleichzeitiger Vergabe mehrerer Lose ermäßigt und in welcher Höhe demnach ein Loskombinationsrabatt gewährt wird.
Die Auswahl der Bewerber wird wie folgt durchgeführt:
Es erfolgt zunächst eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Sodann erfolgt die Prüfung auf Vorliegen zwingender Ausschlussgründe.
Anschließend erfolgt die Prüfung der fachlichen Eignung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der ausgeschriebenen Leistung. Ein Unterschreiten der Mindestbedingungen der Eignung und Mindestanforderungen an die Referenzen führt zum zwingenden Ausschluss.
Die Eignungskriterien sind projektbezogen und auf die zu vergebenden Leistungen abgestimmt
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (allgemeine und spezielle fachliche Eignung)
- wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Zur Bewältigung der Aufgaben werden Erfahrungen mit Baumaßnahmen vorausgesetzt, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Diese sind anhand von Referenzen nachzuweisen. Nähere Informationen zu den Anforderungen an die Referenzen befinden sich im Bewerbungsbogen. Die Bewertung der Referenzen erfolgt durch ein mit Vertretern des Auftraggebers besetztes Gremium. Dieses überprüft, inwieweit die Referenzleistungen vergleichbar sind in Bezug auf die hier zu vergebende Planungsleistung.
Es werden (zunächst) max. 5 geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Verhandlungsverfahren eingeladen, die hinsichtlich der Wertung der Eignungskriterien auf Basis der nachfolgenden Matrix mindestens eine Gesamtpunktzahl von 200 erhalten und deren Referenzen jeweils mindestens mit "Vergleichbarkeit / 50 Punkte" bewertet werden. Bei mehr als 5 geeigneten Bewerbern werden die Bestbewerteten eingeladen. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Zur Ermittlung dieser Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird der Auftraggeber die aus der Bewertungsmatrix in den Ausschreibungsunterlagen ersichtlichen Bewertungskriterien anwenden.
Die jeweiligen Punktzahlen sind Maximalpunkte. Es können auch Punkte innerhalb der jeweiligen Wertungsspanne vergeben werden.
Hinsichtlich der Ziffern 3.1 bis 3.3 der nachstehenden Matrix findet der nachfolgende Bewertungsmaßstab entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, dass die Wertungsstufen bis 10, 25, 50, 75 und 100 betragen.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Aufrechterhaltung des Wettbewerbes ein Nachrückverfahren mit nach den obigen Kriterien zunächst nicht einzuladenden, aber geeigneten Bewerbern durchzuführen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn die Zahl der zunächst einzuladenden Bewerber bei Erstangebotsaufforderung geringer als 5 ist oder zunächst nicht eingeladene Bewerber nachträglich ausscheiden, z.B. durch zwingende Ausschlüsse. Die Reihenfolge im Nachrückverfahren wird durch die Punktzahl der nachfolgenden Matrix bestimmt. Der Auftraggeber nimmt im Fall eines Nachrückverfahrens nach Erstangebotsaufforderung geeignete Maßnahmen zum Vorteilsausgleich vor. Ein Rechtsanspruch auf Nachrücken besteht für Bewerber nicht.
EFRE
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis zur Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin"
Nachweis einer Eintragung in eine Liste der Tragwerksplaner
Gemittelter Jahresumsatz bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Jahre (2020,2021,2022) für das Unternehmen gesamt
Umsatz der letzten drei Jahre für vergleichbare Planungsleistungen der letzten 3 abgeschlossenen Jahre (2020,2021,2022) gemittelt
Höhe der Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung
Jeder Bewerber muss den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen, deren Mindestdeckungssumme für Personenschäden 3 Mio.EUR und für sonstige Schäden mind. 1 Mio.EUR beträgt. Sofern eine Maximierung der Deckungssummen vorliegt, darf diese eine 2-fach-Maximierung nicht unterschreiten.
3 Referenzen
Berufserfahrung des Projektleiters in Jahren
Jährliches Mittel der beschäftigten Architekten/Ingenieure/Freianlagenplaner in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2020,2021,2022)
Jährliches Mittel der beschäftigten Mitarbeiter insgesamt unter Einschluss des Inhabers in den letzten drei abgeschlossenen Jahren (2020,2021,2022)
1. Alle drei Referenzen müssen sich auf die vergangenen 10 Jahre einschließlich des laufenden Jahres beziehen (2013-2023).
2. Eine Referenz muss sich mindestens auf die Lph. 2-5 des § 51 HOAI 2021 beziehen und insoweit bereits realisiert sein (Lph. 2 bis 5 bereits vollständig erbracht).
3. Eine Referenz muss einen Bezug zu einer Steganlage oder vergleichbarem Projekt aufweisen.
4. Mindestens eine der drei Referenzen muss sich auf ein Vorhaben beziehen, das einen Umfang von mindestens 2 Mio. Euro Bruttobaukosten aufweist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFE63TG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]17
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn:
- der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB,
- der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB,
- der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB,
- nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB