Ausschreibung von Objektplanungsleistungen den Neubau der Mehrzweck- und Feuerwehrgerätehalle Neversdorf
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Objektplanungsleistungen den Neubau der Mehrzweck- und Feuerwehrgerätehalle Neversdorf
Objektplanungsleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume, gem. § 34 i.V.m. Anlage 10 HOAI 2021 Leistungsphasen 1 – 9 sowie Freianlagen, gem. § 39 i.V.m. Anlage 11 HOAI 2021 Leistungsphasen 1 – 9, für den Neubau einer Mehrzweckhalle und eines Feuerwehrgerätehauses für die Gemeinde Neversdorf.
Gemeinde Neversdorf
Objektplanungsleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume, gem. § 34 i.V.m. Anlage 10 HOAI 2021 Leistungsphasen 1 – 9 sowie Freianlagen, gem. § 39 i.V.m. Anlage 11 HOAI 2021 Leistungsphasen 1 – 9, für den Neubau einer Mehrzweckhalle und eines Feuerwehrgerätehauses für die Gemeinde Neversdorf.
Geplante Anzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Soweit mehr als vier geeignete Bewerber vorhanden sind, wird eine Begrenzung i. S. d. § 51 VgV
vorgenommen.
Abgrenzend von der eigentlichen Eignungsprüfung werden die Referenzobjekte aus dem Bearbeitungszeitraum
vom 01.01.2020 - 15.07.2023 anhand folgender Kriterien gesondert bewertet.
Als Referenzobjekte in Rahmen der Begrenzung nach § 51 VgV werden Leistungen anerkannt, die zumindest
die LPH 3- 8 oder
3- 9 abdecken und innerhalb des zuvor genannten Zeitraums vollständig abgeschlossen wurden (einschl. LPH
9) oder mit vollständiger Abarbeitung der LPH 8.
Referenzobjekte, die vor dem 01.01.2020 in Betrieb genommen wurden, werden bei dieser Wertung nicht
berücksichtigt.
Die Referenzobjekte umfassen Objektplanungsleistungen für Neubau von Feuerwehrhäusern und sind in
der Höhe der Kosten (KG 300,400) mit dem ausgeschriebenen Objekt vergleichbar.
Da der Fertigstellungstermin des Bauvorhabens noch nicht verbindlich feststeht, dient die Angabe der
Vertragslaufzeit, die hier die LPH 9 und damit die Gewährleistungszeit mit berücksichtigt, lediglich der groben
zeitlichen Einordnung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des
Niederlassungsmitgliedsstaates;
- Nachweis der Mitgliedschaft der zuständigen Architekten- und Ingenieurskammer;
- Nachweis der Berufsqualifikation;
- Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre,
- Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die
letzten 3 Geschäftsjahre
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge in Form einer Liste
der in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Baukosten (KG 300,400,500)
Beträge in EUR, des Netto- Honorars, der Ausführungszeiten, der Leistungsphasen, Angabe der Förderprojekte
sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
- Angabe der durchschnittlichen jährlichen operativen Beschäftigtenzahl der letzten 3 Kalenderjahre,
- Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden im Rahmen der Eignungsprüfung auch
einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen.
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtig
02 Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer,
03 Erklärung Beschäftigtenzahlen,
04 Erklärung zur Betriebshaftpflicht,
05 Erklärung zu Art. 5k VO (EU) 2022/576,
06 Erklärung nach Landesrecht Schleswig-Holstein
07 Erklärung zum Personaleinsatz,
08 Erklärung zur örtlichen Präsenz,
09 Erklärung zur Berufserfahrung,
10 Honorarblatt,
11 Leistungsbeschreibung
12 Bewertungsmatrix,
13 Darstellung der Referenzen im Rahmen der Begrenzung nach § 51 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über „subreport ELViS“ durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des Angebots: 17.11.2023 - ist noch nicht als verbindliche Angabe zu betrachten, da ggf. in
Abhängigkeit der Verhandlungen die Termine noch variieren können.
Angaben zu:
— zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind verpflichtend.
Es ist eine Verhandlungsrunde i.S.d. § 17 Abs. 10 VgV geplant, in welcher u.a über die eingereichten
Erstangebote verhandelt wird. Außerdem wird den Bietern die Möglichkeit gegeben, im Rahmen der
festgesetzten Zuschlagskriterien die Methodik der Projektdurchführung ausführlich darzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134
Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).