Ausschreibung von Objektplanungsleistungen für den Neubau des Kulturhauses in Strasburg
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Objektplanungsleistungen für den Neubau des Kulturhauses in Strasburg
Objektplanungsleistungen_ Leistungsbild Gebäude und Innenräume (LPH 1-9) für den Neubau des Kulturhauses in Strasburg
Strasburg
Objektplanungsleistungen der Leistungsbilder Gebäude und Innenräume (LPH 1-9), gem. §§ 34 i.V.m. Anlage 10 der HOAI 2021 entsprechend für den Neubau des Kulturhauses in Strasburg.
Das Objekt wurde aber durch einen Brand im April 2022 komplett zerstört und alle Gebäudeteile mussten zwischenzeitlich abgebrochen und entsorgt werden.
Auf Grund der großen Bedeutung für das kulturelle und gemeinschaftliche Leben in der Stadt ist vorgesehen, ein neues Kulturhaus an gleicher Stelle zu errichten. Ziel ist es, dieses Haus wieder voll als Kultur- und Freizeitstätte den Bürgern der Stadt Strasburg und den angrenzenden Gemeinden zur Verfügung zu stellen, um kulturelle Angebote sowie Freizeitangebote zu ermöglichen. Das ehemalige Kulturhaus wurde für Veranstaltungen multifunktionaler Art genutzt, u. a. für Konzerte, Puppentheater, Vereinsarbeit aber auch für private Feiern und öffentliche Veranstaltungen. Regelmäßig besuchten Kinder der Max-Akademie, einem Kinder- und Jugendhilfeprojekt in Strasburg, dieses Haus und führten Projekte gerade für sozial schwache Familien durch.
Der Neubau soll in gleicher Art und Zweckbestimmung hergestellt werden.
Weitere Einzelheiten sind den beigefügten Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Soweit mehr als fünf geeignete Bewerber vorhanden sind, wird eine Begrenzung i. S. d. § 51 VgV vorgenommen.
Abgrenzend von der eigentlichen Eignungsprüfung werden die Referenzobjekte aus dem Bearbeitungszeitraum vom 01.01.2019- 15.07.2023 anhand folgender Kriterien gesondert bewertet.
Als Referenzobjekte in Rahmen der Begrenzung nach § 51 VgV werden Leistungen an-erkannt, die zumindest die LPH 1- 8 oder 1- 9 abdecken und innerhalb des zuvor genann-ten Zeitraums vollständig abgeschlossen wurden (einschl. LPH 9) oder mit vollständiger Abarbeitung der LPH 8.
Referenzobjekte, die vor dem 01.01.2020 in Betrieb genommen wurden, werden bei die-ser Wertung nicht berücksichtigt.
Die Referenzobjekte umfassen Objektplanungsleistungen für den Neubau oder die Sanierung von Gebäuden, die für kulturelle Veranstaltungen und als zentrale Einrichtungen genutzt werden und in der Höhe der Kosten (KG 300,400) mit dem ausgeschriebenen Objekt vergleichbar sind.
Da der Fertigstellungstermin des Bauvorhabens noch nicht verbindlich feststeht, dient die Angabe der Vertragslaufzeit lediglich der groben zeitlichen Einordnung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedsstaates;
- Nachweis der Mitgliedschaft der zuständigen Architekten- und Ingenieurskammer;
- Nachweis der Berufsqualifikation;
— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die letzten 3 Geschäftsjahre
- Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge in Form einer Liste
der in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Baukosten (KG 300,400,500) Beträge in EUR, des Netto- Honorars, der Ausführungszeiten, der Leistungsphasen, Angabe der Förderprojekte sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
- Angabe der durchschnittlichen jährlichen operativen Beschäftigungszahl der letzten 3 Kalenderjahre,
- Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden im Rahmen der Eignungsprüfung auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen.
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
- 02 Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer,
- 02.1 Eigenerklärung für nach Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern
- 03 Erklärung Beschäftigtenzahlen,
- 04 Erklärung zur Betriebshaftpflicht ODER: Nachweis des Versicherers, dass die Versicherung im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird,
- 05 Erklärung zu Art. 5k VO (EU) 2022/57
- 06 Erklärung Personaleinsatz,
- 07 Erklärung zur örtlichen Präsenz,
- 08 Erklärung zur Berufserfahrung
- 12 Darstellung der Referenzen im Rahmen der Begrenzung nach § 51 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über „subreport ELViS“ durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des Angebots: 30.10.2023 - ist noch nicht als verbindliche Angabe zu betrachten, da ggf. in
Abhängigkeit der Verhandlungen die Termine noch variieren können.
Angaben zu:
— zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind verpflichtend.
Es ist eine Verhandlungsrunde i.S.d. § 17 Abs. 10 VgV geplant, in welcher u.a über die eingereichten
Erstangebote verhandelt wird. Außerdem wird den Bietern die Möglichkeit gegeben, im Rahmen der
festgesetzten Zuschlagskriterien die Methodik der Projektdurchführung ausführlich darzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134
Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).