WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH - SE
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.WIRO.de
Abschnitt II: Gegenstand
WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH - SE
Los 1:
Beabsichtigt ist die Neulizenzierung von Microsoft Office 365 sowie der zusätzlichen Anwendungen Visio Plan 2 und Projekt Plan 3 für die Verwendung aller Unternehmensdienste.
Los 2: Es soll ein Second-Level-Support in Form eines User Helpdesk beschafft werden.
Lieferung von Software-Lizenzen für Microsoft Office 365, Visio Plan 2 und Project Plan 3
Rostock
Der Auftraggeber beabsichtigt mit der Ausschreibung, eine zeitlich befristete Überlassung von Lizenzen für Microsoft Office 365, Visio Plan 2 und Project Plan 3 zu vereinbaren.
Second-Level-Support
Rostock
Als Unterstützung für den First-Level-Support der internen IT-Abteilung sucht die WIRO einen externen Second-Level-Support in Form eines User Helpdesk auf Basis eines EVB-IT Dienstvertrages.
Das Ziel des Second-Level-Support ist eine IT-Anwenderbetreuung und -beratung in Form eines User Helpdesk durch ein externes IT-Dienstleistungsunternehmen. Der Second-Level-Support soll dann eingreifen, wenn spezielle Nutzeranliegen auftreten oder die allgemeinen Antworten des internen First-Level-Support nicht ausreichen.
Die Beratung / Problemlösung soll kompetent, freundlich und zeitnah erfolgen.
Folgende konkrete Ziele sind zu erreichen:
• Technische Problemlösung per Ferndiagnose am Telefon, per E-Mail oder über ein Ticketsystem (optional)
• Nutzer soll in der Lage sein, mit den Anweisungen das Problem selbst lösen zu können
• Nutzeranfragen sind zu protokollieren und in einer Datenbank verständlich auf-zuarbeiten
• Schulung des First-Level-Support
• Wissensdatenbanken erstellen
Die folgenden variablen Leistungen werden benötigt:
• Issue-Tracking-System
• User Management im Active Directory
• Softwareverteilung
• Mobile Device Management & Endpoint Management
• 2nd Level Remote und on-site Support
• folgende KPIs sind wünschenswert: 80% telefonische Erreichbarkeit innerhalb von 1 Minute als maximale Verweildauer von nicht im User Helpdesk lösbaren Tickets, 20% maximal 30 Minuten
• quartalsweiser Service Report
• Service Management zur Abstimmung kontinuierlicher Verbesserungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65187
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ismaning
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85737
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber einen Ansprechpartner benennt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
2. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Soweit nicht anders angegeben, genügt es, wenn die Eignung der Bietergemeinschaft in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische Leistungsfähigkeit in der Summe der Angaben der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.
3. Nachunternehmer sind zugelassen. Macht ein Bieter von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmen vorzusehen, so ist der Nachunternehmeranteil mit der Angebotsabgabe zu bezeichnen. Der Nachunternehmer ist zu benennen und hat auf gesondertes Verlangen eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen.
4. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.