Arbeitnehmerüberlassung 1 - 3 AK (m, w, d) „Demontage-, Rückbau- und Verpackungsarbeiten“ Krümmel Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000243039
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Latzower Straße 1
Ort: Rubenow
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17509
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 3835440
Fax: +49 3835445454
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ewn-gmbh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitnehmerüberlassung 1 - 3 AK (m, w, d) „Demontage-, Rückbau- und Verpackungsarbeiten“ Krümmel
Arbeitnehmerüberlassung 1 - 3 AK (m, w, d) für die Vorort-Tätigkeiten der Demontage-, Rückbau- und Verpackungsarbeiten von radiologischen Abfällen bzw. Reststoffen in dem Drittprojekt VENE D6 (Vattenfall) mit dem Standort KKK-Krümmel
Kernkraftwerk Krümmel
Arbeitnehmerüberlassung 1 - 3 AK (m, w, d) „Demontage-, Rückbau- und Verpackungsarbeiten von radiologischen Abfällen bzw. Reststoffen in dem Drittprojekt VENE D6 (Vattenfall) mit dem Standort KKK-Krümmel"
1. Option: 01.01.2026 bis 30.06.2026
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Arbeitnehmerüberlassung 1 - 3 AK (m, w, d) „Demontage-, Rückbau- und Verpackungsarbeiten“ Krümmel
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB).