Geotechnik_Erkundungen Referenznummer der Bekanntmachung: 523019
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18069
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Geotechnik_Erkundungen
Baugrunderkundungen
19061 Schwerin
Baugrunderkundungen
abhängig von Einsatzbereitschaft der Bohrtechnik
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 0,25 Mio € gegeben ist.
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 0,25 Mio € gegeben ist.
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Unternehmesreferenzen
Vorlage geeigneter Unternehmesreferenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen. Es müssen mindestens zwei vergleichbare Referenzen vorgelegt werden.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV: Sachkundenachweis Laboruntersuchungen
Nachweis der Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 für das Labor, welches die umweltchemischen Untersuchungen durchführt
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Unternehmesreferenzen
Vorlage geeigneter Unternehmesreferenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen. Es müssen mindestens zwei vergleichbare Referenzen vorgelegt werden.
Eine Referenz für die Geotechnik wird als vergleichbar gewertet, wenn mindestens folgende Kriterien eingehalten sind:
1. Objekt: Bundesautobahn, Bundesstraße oder Landesstraße oder vergleichbare Linienobjekte
2. Aufschlüsse in der Bodenregion der Jung- oder Altmoränenlandschaften gemäß BGL5000
3. Wert des Auftrages mindestens 50.000 € (brutto).
Um eine Wertung der Referenzen vornehmen zu können, muss die einzureichende Liste Aussagen zu den o. g. Kriterien enthalten.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV: Sachkundenachweis Laboruntersuchungen
Nachweis der Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 für das Labor, welches die umweltchemischen Untersuchungen durchführt
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB sowie fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB.
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch
keine
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
GWB § 160 Abs. 3: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vegabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens nach Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18069
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]