Überführung von Verstorbenen Referenznummer der Bekanntmachung: #1843-73009
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.medizin.uni-greifswald.de
Abschnitt II: Gegenstand
Überführung von Verstorbenen
Überführung von Verstorbenen
Universitätsmedizin Greifswald KöR Sauerbruchstraße 1 17489 Greifswald
Die Universitätsmedizin Greifswald, im Folgenden UMG genannt, vergibt den internen sowie weiterführenden Transport von verstorbenen Patienten. Hierfür wird ein geeigneter und kompe-tenter Partner gesucht.
An der UMG sind jährlich zwischen 800 und 900 Transporte verstorbener Patienten durchzu-führen. Die Verstorbenen sind dabei gemäß der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gülti-gen Standardarbeitsanweisung (SAA Transport Verwahrung und Herausgabe von verstorbenen Patienten - Anlage 18) der UMG von den Stationen bzw. Funktionsbereichen abzuholen und in die nächstgelegene Kühlzelle zu verbringen.
In Einzelfällen sind die Verstorbenen auch direkt oder in Folge eines Transports zur Kühlzelle in das Institut für Rechtsmedizin in der Kuhstraße 30, Greifswald oder das Institut für Pathologie in der Loefflerstraße 23, Greifswald zu transportieren. In Fällen bekannter Kontagiösität des Pati-enten sollen dabei Leichenhüllen ab Bett zum Einsatz kommen.
Die Entscheidung über den jeweiligen Zielort wird mit Erteilung des Einzelauftrages mitgeteilt. Im Einzelfall auch direkt vor Ort durch das ärztliche Personal oder die Pflegekräfte. Sofern Angehörige entscheiden, dass der Verstorbene direkt durch einen von ihnen beauftragten Be-statter von Station abgeholt werden soll, ist dieser Wunsch zu berücksichtigen. Ein Anspruch auf die Durchführung dieses Transportes durch den Auftragnehmer besteht in solch einem Fall nicht.
Die Erteilung der Aufträge erfolgt bis dato immer in telefonisch. Bitte beachten Sie hierzu die weiterführenden Informationen unter Punkt III.1.2. Auftragserteilung.
Die Verstorbenen sind spätestens 60 Minuten nach Erteilung des Einzelauftrages von der Stati-on abzuholen.
Um einen pietätvollen Umgang, mit in unserem Haus verstorbenen Patienten, zu gewährleis-ten, hat der Transport zur Einlagerung grundsätzlich durch zwei Mitarbeiter des Auftragneh-mers zu erfolgen. Zudem wird die Einlagerung durch einen berechtigten Mitarbeiter der UMG überwacht und entsprechenden der Vorgaben dokumentiert.
Die Leistungen sind 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr in Form eines Bereitschaftsdienstes zu erbringen. Der Auftragnehmer hat die ständige Erreichbarkeit sicherzustellen.
Der interne Transport von Verstorbenen sollte so kurz und diskret wie möglich erfolgen. Bevor-zugt werden Wege ohne bzw. mit geringem Patienten- und Besucheraufkommen (z. B. Unter-geschoss). Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter die Wege, zu den Stationen und im Untergeschoss zu den Kühlzellen kennen.
Sofern eine Abschiednahme auf der Station nicht möglich ist, kann hierzu der Abschiednahme-raum genutzt werden (siehe Anlage 18)
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass alle für diese Dienstleistung eingesetzten Mitarbeiter die Standartanweisung "TSAA Transport Verwahrung und Herausgabe von verstor-benen Patienten" (Anlage 18) kennen und dementsprechend handeln.
Darüber hinaus gilt das:
- Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land
Mecklenburg-Vorpommern (Bestattungsgesetz - BestattG M-V) (Anlage 19)
in der jeweils gültigen Fassung mit allen sich für den Auftragnehmer daraus ergebenden Dokumentations- und Nebenpflichten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Handelsregisterauszug/ Nachweis der Gewerbeanmeldung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis der Gewerbeanmeldung nach § 1 Abs. 1 i.V.m. § 14 GewO.Der Bieter hat zum Nachweis der Gewerbeanmeldung eine Kopie der Empfangsbescheinigung nach § 15 Abs. 1 GewO des zuständigen Gewerbeamtes als Anlage mit dem Angebot vorzulegen. Auch ein Auszug aus dem Handelsregister wird akzeptiert.
- Referenzliste (mit dem Angebot vorzulegen): Erfahrungsnachweis in Form einer vom Bieter gefertigten Referenzliste über mit dem Ausschreibungsgegenstand (bezogen auf das konkrete Los, für das der Bieter ein Angebot abgibt) in Art und Umfang vergleichbare, in den letzten höchstens drei Jahren erbrachte Leistungen. Der Auftraggeber stellt für die Referenzliste einen Vordruck zur Verfügung, (Formblatt Referenzliste); die Hinweise in der Datei "Ausfüllhilfe" sind zu beachten.
Referenzen, für die kein Ansprechpartner auf Auftraggeberseite benannt ist, werden nicht gewertet.
Bitte beachten Sie auch die Kriterien zur Beurteilung der Eignung der Bieter in der Datei "Angebotsaufforderung" unter in der Eignungsprüfung.
Einzureichende Unterlagen:
- Bankenerklärung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Bankerklärung der Hausbank des Bieters, in der die Bank Auskunft gibt über Art und Umfang der Geschäftsbeziehungen zum Bieter sowie eine Erklärung abgibt, ob Auffälligkeiten insbesondere bei der Zahlung von Darlehensraten oder bei der Einhaltung des gewährten Kontokorrentrahmens zu verzeichnen sind. Hausbank ist eine Bank, über die der Bieter regelmäßig Bankgeschäfte abwickelt. Die Auskunft muss von einem Kreditinstitut mit Sitz in der EU (Kreditinstitut im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen) stammen. Der Auftraggeber stellt dem Bieter hierfür keinen Vordruck zur Verfügung. Die Bankerklärung muss auf dem Briefpapier der Hausbank erstellt sein, die Person des Ausstellers und dessen eigenhändige Unterschrift sowie die Kontaktdaten eines Ansprechpartners bei der Hausbank enthalten. Sie ist dem Angebot als Anlage 04 beizufügen. Bei Bietergemeinschaften oder privilegierten Nachunternehmerschaften hat jedes an der Bietergemeinschaft beteiligte Unter-nehmen und jeder privilegierte Nachunternehmer eine auf ihn lautende Bankerklärung beizubringen.
- Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot vorzulegen): Eigenerklärung des Bieters zur Betriebshaftpflichtversicherung (bestehende Haftpflichtversicherung oder eine verbindliche Zusage des Bieters, im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit der geforderten Deckungssumme vgl. Ziff. 8.3) abzuschließen oder die Deckungssummen der bestehenden Versicherung zu erhöhen. Der Auftraggeber stellt hierfür einen Vordruck zur Verfügung (Formblatt "Versicherungsbestätigung"); die dortigen Hinweise sind zu beachten.
- Umsatz (mit dem Angebot vorzulegen): Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie zusätzlich den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des konkreten Auftrags / Loses, für den / das der Bieter ein Angebot abgibt, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Der Auftraggeber stellt für die Eigenerklärung zum Umsatz einen Vordruck zur Verfügung (Formblatt "Umsatz"); die Hinweise in der Ausfüllhilfe sind zu beachten.
Einzureichende Unterlagen:
- Liste privilegierter Nachunternehmer (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, ob er / sie sich privilegierter Nachunternehmer bedienen will. Falls ja die genaue Angabe der privilegierten Nachunternehmer und deren Verpflichtungserklärung für den Auftragsfall. Liste privilegierter Nachunternehmer;
- Liste verbundener Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung zu aller mit dem Bieter im Sinne des § 15 Aktiengesetz (direkt o-der analog) verbundenen Unternehmen oder Eigenerklärung des Bieters, dass solche Unternehmensverbindungen nicht bestehen.
- Personalkennzahlen (mit dem Angebot vorzulegen): Eigenerklärung des Bieters über die durchschnittliche jährliche Anzahl der Beschäftigten in seinem Unternehmen in den letzten drei Jahren insgesamt und in dem Tätigkeitsbereich des konkreten Auftrags / Loses, für den / das der Bieter ein Angebot abgibt. Der Auftraggeber stellt für die Eigenerklärung einen Vordruck zur Verfügung (Formblatt "Personalkennzahlen"); die dortigen Hinweise sind zu beachten.
-Anlage 15 Genehmigung zum Umgang mit Verstorbenen- kein vorgefertigtes Formblatt
- Anlage 16 Berechtigung zum Transport Verstorbener - kein vorgefertigtes Formblatt
- Anlage 17 Nachweis der zum Transport zur Verfügung stehenden Kraftfahrzeuge - kein vorgefertigtes Formblatt
- Anlage 18 SAA Transport Verwahrung und Herausgabe von verstorbenen Patienten
- Anlage 19 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Bestattungsgesetz - BestattG M-V)
- Anlage 8 Vertraulichkeitsvereinbarung
- Anlage 20 Anfahrt Bestatter
- Anlage 21 Handreichung zu Bewertung
- Anlage 11 Eigenerklärung Russlandsanktionen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte Preisblatt ausfüllen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YH5Y1YPTWXVZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]817
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de