Planungsleistungen _ Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, Stadt Ribnitz-Damgarten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen _ Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, Stadt Ribnitz-Damgarten
Objektplanung Straßenbau
Ribnitz-Damgarten
Planungsleistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen, entsprechend der §§ 47, 48 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 13
sowie Planungsleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke entsprechend der §§ 43, 44 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 12
für die Planung des ersten Bauabschnitts der Bahnhofstraße in Ribnitz-Damgarten.
(Grundleistungen für 3 Bauteile (LPH 1-5, tlw. 6, tlw. 7, 8 und 9) und Besondere Leistungen für 3 Bauteile)
Anlehnend an die 3. Lösungsvariante der Zielfindungsphase, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und bereits mit dem Landkreis/ Straßenverkehrsbehörde abgestimmt wurde, ist der Umfang der Planungsaufgabe insgesamt zu orientieren.
Zunächst ist der Ausbau der Bahnhofstraße ab Kreuzung Mittelweg bis zum Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) geplant sowie der Neubau eines Kreisverkehrs, um eine reibungslose Zu- und Abfahrt am ZOB zu gewährleisten.
Ein Radweg soll ab Lange Straße bis Anbindung Kreisverkehr Sanitzer Straße hinter der Brücke zukünftig durch die Bahnhofstraße führen. Die Vorzugsvariante sieht einen einseitigen Geh/-/Radweg vor.
Die Straßenbeleuchtungen in der Bahnhofstraße werden erneuert. Die Planungen hierfür werden separat vergeben.
Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen sowie Anlagen zur Versorgung mit Gasen sollen ebenso erneuert werden. Der Umfang wird derzeit noch von den Betreibern ermittelt.
Die Kostenüberwachung während der Bauphase wird der Bieter/die Bietergemeinschaft anhand einer fortlaufenden Kostenkontrolle, insbesondere durch Gegenüberstellung von Soll- und Ist-Kosten, übernehmen. Der Bieter/Die Bietergemeinschaft unterstützt den Auftraggeber bei der Beantragung der Fördermittel, sowie der Aufbereitung sämtlicher Dokumentationen und Kostenabrechnungen zum Mittelabruf, unter Beachtung der entsprechenden Bewilligungsvoraussetzungen.
Die Laufzeit des Vertrages kann noch nicht verbindlich angegeben werden. Die konkreten Termine für die
Bauausführung können noch nicht festgelegt werden und damit auch nicht die zeitliche Komponente für die
Laufzeit des Vertrages über die freiberuflichen Leistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über „subreport ELViS“ durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des Angebots: 15.06.2023- ist noch nicht als verbindliche Angabe zu betrachten, da in
Abhängigkeit der Verhandlungen die Termine noch variieren können.
Angaben zu:
— zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind wahrheitsgemäß beizubringen.
Es ist eine Verhandlungsrunde i.S.d. § 17 Abs. 10 VgV geplant, in welcher u.a über die eingereichten
Erstangebote verhandelt wird. Die geforderte Darstellung der „Methodik Projektdurchführung“ mit den angeführten Unterpunkten werden die Bewerber/Bieter; Bewerber-/Bietergemeinschaften im Rahmen des Verhandlungsgespräches vornehmen!
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134
Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB)