Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Neubau Bauhof in Greifswald / Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: P23/22-10
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: D-17489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.greifswald.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Neubau Bauhof in Greifswald / Tragwerksplanung
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald beabsichtigt auf einer Fläche des Bebauungsplanes Nr. 22 im Industrie- und Gewerbegebiet Am Helmshäger Berg in Greifswald einen neuen Bauhof zu errichten u.a. bestehend aus Verwaltungs-/Sozialgebäude, Werkstätten inkl. Waschhalle, Streuguthalle inkl. Sole-Anlage, Garagen und Carports sowie den entsprechenden Verkehrsanlagen u.a. Zufahrten, Stellplätze, Freiluftlager, Waschplatz. Die bestehenden zwei Bauhofstandorte sollen gemeinsam mit dem überwiegenden Verwaltungsbereich des Tiefbau- und Grünflächenamtes am neuen Standort zusammengeführt werden. Die neuen baulichen Anlagen müssen verschiedenste Anforderungen erfüllen, effiziente und ökonomische Betriebsabläufe gewährleisten. Die Lebenszykluskosten stellen eine wichtige Entscheidungsgrundlage dar.
Universitäts- und Hansestadt Greifswald Am Helmshäger Berg 17489 Greifswald
Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI, LPH 1-6 und 8 HOAI nebst besonderen Leistungen
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise.
Leistungsstufe 1: Leistungen LPH 1 – 2 HOAI Zunächst werden nur die Grundleistungen aus der Leistungsstufe 1 (LPH 1 - 2) beauftragt. Der AG kann die weiteren Leistungen wie die Besonderen Leistungen aus den Leistungsphasen 1 – 2 und die Grundleistungen aus den Leistungsphasen 3 - 8 und die zugehörigen Besonderen Leistungen gem. Anlage 3 ganz oder teilweise und/oder für die gesamte Baumaßnahme oder Teile davon - durch schriftliche Erklärung dem AN gegenüber in Auftrag geben (weitere Leistungsstufen). Überträgt der AG dem AN eine weitere Leistungsstufe, so ist der AN verpflichtet, diese Leistungen im Rahmen des Vertrages auszuführen, sofern zwischen dem Leistungsende der vorherigen Stufe und dem Leistungsbeginn der Folgestufe nicht mehr als 12 Monate liegen. Ursache für diese langen Fristen sind neben verwaltungsinterner Vorgänge der Umstand, dass nach Abschluss der Leistungsphase 3 der Auftraggeber evtl. Fördermittel beantragen will. Erfahrungsgemäß kann die Antragsprüfung einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Weiterbeauftragung bis zur Leistungsphase 8 gemäß HOAI vor. Eine bauliche Realisierung ist abhängig von Fördermitteln; Ansprüche bei Abstandnahme von der Realisierung kann der Bieter nicht geltend machen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumünster
NUTS-Code: DEF04 Neumünster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24537
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der vorgenannten Vergabekammer eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5