Stralsund Museum - - 2. BA, Bauphysikikalische Untersuchung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18439
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ses-stralsund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stralsund Museum - - 2. BA, Bauphysikikalische Untersuchung
Bauphysikalische Untersuchung
Hansestadt Stralsund 18439
Das Kulturhistorische Museum der Hansestadt Stralsund (Stralsund Museum) befindet sich in Teilen des Katharinenklosters, dem direkt angrenzenden Bürgerhaus und der benachbarten ehemaligen Ernst-Moritz-Arndt-Schule. Die Klosteranlage beherbergt daneben auch das Deutsche Meeresmuseum. Die Klosteranlage aus dem 13. Jahrhundert wurde mehrfach umgebaut und im Rahmen der Möglichkeiten
Instand gehalten und saniert. Im Jahre 2003 wurde ein Brandschutzkonzept erarbeitet und in den Folgejahren teilweise umgesetzt. Die Dächer der Gebäude im Katharinenkloster sowie Dach, Fassade und der barrierefreie Eingangsbereich des Gebäudes Mönchstraße 25 wurden 2009-13 mit Mitteln aus dem Investitionsprogramm Nationale UNESCO-Welterbestätten erneuert. 2014/15 wurden drei hochwertige Ausstellungsräume und zwei Flure im Erdgeschoss im westlichen Klausurbereich saniert und neue Ausstellungen, u.a. zur Präsentation der wertvollen Wikinger Goldschätze eingebaut. Derzeit wird der erste Bauabschnitt realisiert.
Die noch nicht sanierten und instandgesetzten Raumbereiche des STRALSUND MUSEUMS, besitzen aktuell große Defizite im Hinblick auf baukonstruktive, bauphysikalische und haustechnische Belange. Beispielsweise entsprechen die Bestandsziegelfußböden nicht den anspruchsvollen bauphysikalischen Anforderungen der umgebenden Bausubstanz. Der dichte Fußbodenaufbau mit einem massiven Betonunterbau führt dazu, dass Feuchtigkeit nicht kontrolliert über die Fläche ausdiffundieren kann, sondern direkt in den angrenzenden Wänden aufsteigt. Weiterhin sind große Wand –und Deckenflächen mit einem zementhaltigen Putz überzogen, durch den darunterliegende Ziegeloberflächen inkl. evtl. vorhandener Malereibefunde, stark geschädigt werden. Ziel die Sanierungsarbeiten im historischen Innenraumbereich des Klosters ist, die vorhandene Bausubstanz denkmalpflegerisch verträglich zu heilen und zu verbessern. Dafür sollen schadhafte/ fehlerhafte Baukonstruktionen möglichst substanzschonend entfernt werden und
durch fachliche richtige Bauteilaufbauten ersetzt werden.
Ein weiterer Bestandteil ist die Vervollständigung und Modernisierung der partiell veralteten bzw. nicht vorhandenen Haustechnik. So soll z.B. die Heizungsanlage in den erdgeschossigen Ausstellungsräumen mittels einer Sockelleistenheizung komplettiert werden.
Dieses Heizungssystem, wurde bereits in den schon realisierten Raumbereichen eingebaut und hat sich als äußerst substanzverträglich im Hinblick auf die überaus bedeutenden bauphysikalischen Anforderungen an die Wandbereiche inkl. der restauratorischen Fassungen, herausgestellt.
Weiter muss im gesamten Gebäudekomplex die elektrotechnische und sicherheitstechnische Anlagentechnik instandgesetzt und erweitert werden. Dazu zählen die Herstellung einer neuen Brandmelde- und Einbruchmeldeanlage sowie die allgemeine Raumbeleuchtung und die Sicherheitsbeleuchtung. Das Ziel ist, die vorhandene Bausubstanz an die aktuell erforderlichen Technikstandards anzupassen, damit eine sichere, vielfältige substanzschonende Nutzung der Ausstellungs- und Veranstaltungsräume nachhaltig möglich ist. Für die zukünftige Präsentation des STRALSUND MUSEUM und die Inszenierung der einzelnen Ausstellungsthemen ist derzeit ein Ausstellungskonzept in Arbeit. Teil dieses Konzepts sind die bereits umgesetzten Ausstellungen im westlichen Klausurbereich.
Die Entwurfs -und Ausführungsaufgabe besteht darin, die Gebäudeplanung für die Sanierung und Restaurierung der Räumlichkeiten in den Gebäuden einschließlich der Höfe in Abstimmung mit dem Ausstellungskonzept sowie für den durchgehend barrierefreien Umbau der Gebäude weiterzuentwickeln. Dabei bilden restauratorische und bauhistorische Vorgaben die Grundlage der weiteren Planung.
Bauteil:
Die im zweiten Bauabschnitt zu beplanenden Bereiche sind den beiliegenden Plänen zu entnehmen. Im Erdgeschoss betrifft dies den nördlichen und westlichen Bereich um den Arndthof. Im ersten und zweiten Obergeschoss jeweils die an den Kreuzganghof angrenzenden Bereiche und die beiden oberen Etagen des Bürgerhauses.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Ausschreibungsunterlage
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr.97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfauftrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragr. 125 Absatz 1Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.