Rahmenvereinbarung über das Leasing von Dienstkraftfahrzeugen Referenznummer der Bekanntmachung: 220-076-ML-23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.laiv-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über das Leasing von Dienstkraftfahrzeugen
Rahmenvereinbarung über das Leasing von Dienstkraftfahrzeugen
Kleinwagen Verbrenner (ICE)
Rahmenvereinbarung über das Leasing von Dienstkraftfahrzeugen aus dem Segment Kleinwagen Verbrenner (ICE)
Bei den angegebenen Mengen im Leistungsverzeichnis (insges. 22 Stück) handelt es sich um Schätzmengen, die den ungefähren Bedarf darstellen (Kalkulationsgrundlage). Die Höchstmenge abrufbarer Fahrzeuge aus diesem Los beträgt 33 Stück.
Kleinwagen Elektro (BEV)
Rahmenvereinbarung über das Leasing von Dienstkraftfahrzeugen aus dem Segment Kleinwagen Elektro (BEV)
Bei den angegebenen Mengen im Leistungsverzeichnis (insges. 33 Stück) handelt es sich um Schätzmengen, die den ungefähren Bedarf darstellen (Kalkulationsgrundlage). Die Höchstmenge abrufbarer Fahrzeuge aus diesem Los beträgt 50 Stück.
Kompaktklasse Limousine Verbrenner (ICE)
Rahmenvereinbarung über das Leasing von Dienstkraftfahrzeugen aus dem Segment Kompaktklasse Limousine Verbrenner (ICE)
Bei den angegebenen Mengen im Leistungsverzeichnis (insges. 21 Stück) handelt es sich um Schätzmengen, die den ungefähren Bedarf darstellen (Kalkulationsgrundlage). Die Höchstmenge abrufbarer Fahrzeuge aus diesem Los beträgt 32 Stück.
Kompaktklasse Limousine Elektro (BEV)
Rahmenvereinbarung über das Leasing von Dienstkraftfahrzeugen aus dem Segment Kompaktklasse Limousine Elektro (BEV)
Bei den angegebenen Mengen im Leistungsverzeichnis (insges. 206 Stück) handelt es sich um Schätzmengen, die den ungefähren Bedarf darstellen (Kalkulationsgrundlage). Die Höchstmenge abrufbarer Fahrzeuge aus diesem Los beträgt 309 Stück.
Kompaktklasse Kombi Verbrenner (ICE)
Rahmenvereinbarung über das Leasing von Dienstkraftfahrzeugen aus dem Segment Kompaktklasse Kombi Verbrenner (ICE)
Bei den angegebenen Mengen im Leistungsverzeichnis (insges. 301 Stück)handelt es sich um Schätzmengen, die den ungefähren Bedarf darstellen (Kalkulationsgrundlage). Die Höchstmenge abrufbarer Fahrzeuge aus diesem Los beträgt 452 Stück.
Kompaktklasse Kombi Elektro (BEV)
Rahmenvereinbarung über das Leasing von Dienstkraftfahrzeugen aus dem Segment Kompaktklasse Kombi Elektro (BEV)
Bei den angegebenen Mengen im Leistungsverzeichnis (insges. 27 Stück) handelt es sich um Schätzmengen, die den ungefähren Bedarf darstellen (Kalkulationsgrundlage). Die Höchstmenge abrufbarer Fahrzeuge aus diesem Los beträgt 41 Stück.
Mittelklasse Limousine Verbrenner (ICE)
Rahmenvereinbarung über das Leasing von Dienstkraftfahrzeugen aus dem Segment Mittelklasse Limousine Verbrenner (ICE)
Bei den angegebenen Mengen im Leistungsverzeichnis (insges. 22 Stück) handelt es sich um Schätzmengen, die den ungefähren Bedarf darstellen (Kalkulationsgrundlage). Die Höchstmenge abrufbarer Fahrzeuge aus diesem Los beträgt 33 Stück.
Mittelklasse Kombi Verbrenner (ICE)
Rahmenvereinbarung über das Leasing von Dienstkraftfahrzeugen aus dem Segment Mittelklasse Kombi Verbrenner (ICE)
Bei den angegebenen Mengen im Leistungsverzeichnis (insges. 47 Stück)handelt es sich um Schätzmengen, die den ungefähren Bedarf darstellen (Kalkulationsgrundlage). Die Höchstmenge abrufbarer Fahrzeuge aus diesem Los beträgt 71 Stück.
Mittelklasse Elektro (BEV)
Rahmenvereinbarung über das Leasing von Dienstkraftfahrzeugen aus dem Segment Mittelklasse Elektro (BEV)
Bei den angegebenen Mengen im Leistungsverzeichnis (insges. 48 Stück)handelt es sich um Schätzmengen, die den ungefähren Bedarf darstellen (Kalkulationsgrundlage). Die Höchstmenge abrufbarer Fahrzeuge aus diesem Los beträgt 72 Stück.
Van Verbrenner (ICE)
Rahmenvereinbarung über das Leasing von Dienstkraftfahrzeugen aus dem Segment Van Verbrenner (ICE)
Bei den angegebenen Mengen im Leistungsverzeichnis (insges. 92 Stück) handelt es sich um Schätzmengen, die den ungefähren Bedarf darstellen (Kalkulationsgrundlage). Die Höchstmenge abrufbarer Fahrzeuge aus diesem Los beträgt 138 Stück.
Obere Mittelklasse Limousine Verbrenner (ICE)
Rahmenvereinbarung über das Leasing von Dienstkraftfahrzeugen aus dem Segment Obere Mittelklasse Limousine Verbrenner (ICE)
Bei den angegebenen Mengen im Leistungsverzeichnis (insges. 48 Stück) handelt es sich um Schätzmengen, die den ungefähren Bedarf darstellen (Kalkulationsgrundlage). Die Höchstmenge abrufbarer Fahrzeuge aus diesem Los beträgt 72 Stück.
Obere Mittelklasse Limousine Elektro (BEV)
Rahmenvereinbarung über das Leasing von Dienstkraftfahrzeugen aus dem Segment Obere Mittelklasse Limousine Elektro (BEV)
Bei den angegebenen Mengen im Leistungsverzeichnis (insges. 41 Stück)handelt es sich um Schätzmengen, die den ungefähren Bedarf darstellen (Kalkulationsgrundlage). Die Höchstmenge abrufbarer Fahrzeuge aus diesem Los beträgt 62 Stück.
Obere Mittelklasse Kombi Verbrenner (ICE)
Rahmenvereinbarung über das Leasing von Dienstkraftfahrzeugen aus dem Segment Obere Mittelklasse Kombi Verbrenner (ICE)
Bei den angegebenen Mengen im Leistungsverzeichnis (insges. 28 Stück) handelt es sich um Schätzmengen, die den ungefähren Bedarf darstellen (Kalkulationsgrundlage). Die Höchstmenge abrufbarer Fahrzeuge aus diesem Los beträgt 42 Stück.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Der Bieter muss nachweisen, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB vorliegen. Als Nachweis ist der Vordruck "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" vom Bieter sowie von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft auszufüllen und elektronisch zu signieren oder zu unterschreiben oder durch Benennung der erklärenden Person in Textform mit Angabe von Ort und Datum abzuschließen.*
- Der Bieter darf keinen Bezug zu Russland (im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022) aufweisen. Als Nachweis ist der Vordruck "Eigenerklärung Russland-Sanktionen" vom Bieter sowie von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft elektronisch zu signieren oder zu unterschreiben oder durch Benennung der erklärenden Person in Textform mit Angabe von Ort und Datum abzuschließen.
- Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss zwingend die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen sowie alle weiteren im Vordruck "Angebot" aufgeführten Sachverhalte erfüllen*. Der Vordruck "Angebot" ist auszufüllen und elektronisch zu signieren oder zu unterschreiben oder durch Benennung der erklärenden Person in Textform mit Angabe von Ort und Datum abzuschließen.
- Im Falle der Unterauftragsvergabe ist anzugeben, welche Leistungen durch Unterauftragnehmer erbracht werden sollen (siehe Punkt 5 Vordruck "Angebot"). Auf Verlangen des Auftraggebers sind vor Zuschlagserteilung die vorgesehenen
Unterauftragnehmer verbindlich namentlich zu benennen. Der Vordruck "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" ist daraufhin von jedem benannten
Unterauftragnehmer einzureichen.
Von ausländischen Bietern sind gleichwertige Eigenerklärungen in deutscher Sprache einzureichen.
*Der Nachweis kann auch durch die Bescheinigung einer Präqualifikation erbracht werden.
- Hinwirken auf Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (siehe Leistungsverzeichnis)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Abruf der Vergabeunterlagen, die Kommunikation sowie die Angebotsabgabe sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz M-V durchführbar (siehe auch I.3) der Bekanntmachung). Für die Kommunikation sowie die Angebotsabgabe ist eine einmalige Registrierung auf dieser Plattform notwendig. Informationen hierzu erhalten Sie unter https://vergabemarktplatz-mv.de/NetServer (Mein Konto / Hinweis zur Angebotsabgabe / Anleitung zur Angebotsabgabe), bei der Bieterhotline (Tel.: [gelöscht]) oder direkt beim Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (Tel. +49 385 588 56-980).
Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen.
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd01=Kauf, Leasing, Miete nach § 3 Nr. 1 SaubFahrzeugBeschG#
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]817
Ein Nachprüfungsverfahren zur Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abzuhelfen, kann bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich beantragt werden (§ 160 Abs. 3 GWB).