Neugestaltung Rathausumfeld Neubrandenburg - freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren Referenznummer der Bekanntmachung: 1458
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17033
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.neubrandenburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neugestaltung Rathausumfeld Neubrandenburg - freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren
Beschreibung der Aufgabe
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Neugestaltung des Rathausumfelds der Stadt Neubrandenburg. Im Zusammenhang mit der seit 2019 energetischen Sanierung des Rathauses Neubrandenburg und der funktionellen Herauslösung des südlichen Anbaus ergeben sich neue Anforderungen an die angrenzenden Freiflächen und Gebäudevorflächen sowie die Erschließungsbereiche. Um dem Rathausvorplatz und den angrenzenden Freiflächen eine höhere Aufenthaltsqualität zu verleihen und auch die Wegeverbindungen in die Innenstadt zu verbessern, soll das Rathausumfeld im Rahmen eines freiraumplanerischen Wettbewerbs neugestaltet werden. Gesucht wird ein Konzept für das Rathausumfeld, welches der Lage und Bedeutung des Standorts gerecht wird und dabei die funktionalen Anforderungen zu integrieren vermag. Im Rahmen einer Programmwerkstatt konnten die Bürgerinnen und Bürger Neubrandenburgs sowie Schülerinnen und Schüler der angrenzenden Grundschule und Pestalozzischule bereits Ihre Wünsche und Ideen für die Gestaltung und das Nutzungsprogramm einbringen. Das Plangebiet zwischen Friedrich-Engels-Ring und Großer Krauthöferstraße teilt sich hierbei in einen Realisierungsteil (westlich und südlich des Rathauses) und einen Ideenteil (nord-östlich des Rathauses) auf.
Der Realisierungsteil umfasst eine Fläche von ca. 7.927 qm, der Ideenteil von ca. 4.268 qm. Für den Realisierungsteil betragen die ermittelten anrechenbaren Baukosten für die Kostengruppe 500 gem. DIN 276 ca. 2,38 Mio. Euro netto.
Die Anlage der Freiflächen, die Zufahrten für die Stellplätze sowie die Vorfahrt und die Bereiche für die Rettungsfahrzeuge entsprechen in den Grundzügen der Planung aus den 1970er Jahren. Eine bauliche Neuordnung war mit dem Bebauungsplan Nr. 30 "Rathausumfeld" in den Jahren 2000 bis 2003 geplant worden, wurde aufgrund der Einstellung des Verfahrens jedoch nicht weiter vertieft. Instandsetzungsarbeiten und Materialaustausch haben sich zwischenzeitlich am Bestand orientiert, jedoch die Grundstruktur der Flächennutzung nicht verändert.
Realisierung und weitere Beauftragung
Es handelt sich um einen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb mit Ideenteil mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren. Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe gemäß § 6 (2) RPW 2013. Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts und entsprechend der § 8 (2) RPW 2013 den/die mit dem ersten Preis ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer/-in mit der weiteren Bearbeitung des Projektes beauftragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, insbesondere soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert wird.
Beauftragt werden für den Realisierungsteil stufenweise Planungsleistungen mind. bis zur abgeschlossenen Leistungsphase 4 sowie Teile der Leistungsphase 5 (mind. 15 Teilleistungspunkte für qualitätssichernde Leistungsbestandteile) gemäß HOAI § 39 HOAI.
Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und sobald der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Die oder der mit dem ersten Preis ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer/-in wird zur Abgabe eines Honorarangebots aufgefordert und zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen.
Die Ausloberin behält sich vor, für die Realisierung die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen bzw. lokalen Landschaftsarchitekturbüro zu fordern. Bei der Wahl dieses Büros ist eine Zustimmung der Ausloberin erforderlich.
Für den Ideenteil wird kein Auftragsversprechen formuliert. Im Falle einer zukünftigen Realisierung des Ideenteils (sofern weitere Mittel zur Umsetzung bereitstehen und Flächen verfügbar werden), versichert die Ausloberin, die Preisträger/-innen hierfür anzufragen.
Terminschiene
Preisrichtervorbesprechung (digital): 10.07.2023
Versand der Auslobung: KW 31
Frist für Rückfragen: KW 33
Rückfragenkolloquium: 28.08.2023
Abgabe der Arbeiten: KW 45
Öffentliche Beteiligung am Vortag: 12.12.2023
Preisgericht: 13.12.2023
Verhandlungsverfahren Januar 2024
anschließende Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten
Die Ausloberin lässt sich in der operativen Umsetzung dieses Wettbewerbs sowie des Teilnahmewettbewerbs und nachgeschalteten Verhandlungsverfahrens durch das büro luchterhandt & partner, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formalen Kriterien erfüllen, sind für die Wertung zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen (max. zehn Teilnehmer) aus, die er zur Teilnahme am Wettbewerb auffordert. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, gemäß § 75 (6) Vergabeverordnung (VgV) unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Formale Kriterien für die Zulassung zum Planungswettbewerb gem. § 75 (6) VgV
1.1 fristgerechter Eingang
1.2 Berufliche Eignung Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI
Formale Kriterien für Zulassung zum Verhandlungsverfahren gem. § 17 VgV (diese Nachweise und Erklärungen sind erst nach Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes innerhalb des sich anschließenden Verhandlungsverfahrens vorzulegen)
2.1 Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen
2.2 Erklärung zu Ausschlussgründen gem. § 123 und 124 GWB
2.3 Eigenerklärung über geleistete Steuerzahlungen alternativ Nachweis vom zuständigen Finanzamt
2.4 Eigenerklärung über geleistete Sozialabgaben
2.5 Nachweis bzw. Eigenerklärung der Unterschriftenberechtigung z. B. Auszug Handelsregister, Partnerschaftsregister oder Kammerurkunde bei Personengesellschaften
2.6 Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohns
2.7 Eigenerklärung zu den restriktiven Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands
2.8 Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen
2.9 Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (Bescheinigung des Versicherers (nicht älter als 12 Monate) über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung)
Eignungskriterien für Zulassung zum Verhandlungsverfahren gem. § 17 VgV (diese Nachweise und Erklärungen sind erst nach Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes innerhalb des sich anschließenden Verhandlungsverfahrens vorzulegen)
3.1 Mit der Leistungsübersicht ist mind. ein Projekt mit der mind. teilweisen Bearbeitung der Leistungsphase 2 bis 5 von mind. 3.000 qm Fläche gem. § 39 HOAI 2021 aus der Honorarzone IV nachzuweisen.
3.2 Anzahl Mitarbeiter Objektplanung Freiraum der letzten 3 Jahre (2019-2022): durchschnittlich 4 festangestellte Mitarbeiter (für die Leistungen Objektplanung Gebäude gem. § 39 HOAI 2021)
3.3 Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals für die Projektleitung Objektplanung: Nachweis akademischer Grad Masterabschluss oder Diplom Landschaftsarchitekt und mind. 8 Jahre Berufserfahrung
3.4 Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals für die Leitung Objektüberwachung: Nachweis akademischer Grad Masterabschluss oder Diplom Landschaftsarchitekt und mind. 8 Jahre Berufserfahrung
3.5 Berufshaftpflicht Objektplanung Freianlagen - Deckungssummen (Eine Berufshaftpflicht mit der Mindesthöhe von: 1 Mio. EUR für Personenschäden/250.000 EUR für Sachschäden, 2-fach maximiert ist vorzulegen. Eine Bescheinigung des Versicherers (nicht älter als 12 Monate) über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens den o.g. Deckungssummen liegt vor. Alternativ kann eine Eigenerklärung über die Bereitschaft zur Erhöhung der Deckungssummen im Auftragsfall vorgelegt werden.
3.6 Mind. 1 Projekt aus dem Bereich Freianlagen für einen öffentlichen Auftraggeber
3.7 Mind. 1 Projekt aus dem Bereich Neubau von Freianlagen im innerstädtischen Kontext
Landschaftsarchitekt/-in gem. § 75 (1) VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Beurteilungskriterien (Auszug aus der Auslobung)
- Freiraumplanerische und stadträumliche Qualität
- Qualität des Nutzungskonzepts bzw. Umsetzung von Nutzungsideen der beteiligten Akteure/Akteurinnen
- Qualität und Funktionalität der Erschließung (einschließlich fußläufiger Verbindungen)
- Gestaltqualität, Atmosphäre und Aufenthaltsqualität
- Barrierefreiheit
- Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb
- Nachhaltigkeit
Die Reihenfolge der Kriterien hat auf deren Wertigkeit keinen Einfluss. Dem Preisgericht obliegt eine verantwortliche, den Vorgaben und Intentionen der von der Ausloberin in der Auslobung formulierten Rahmenbedingungen genügende Bewertung.
Für den Wettbewerb steht insgesamt eine Wettbewerbssumme in Höhe von 109.000 Euro (netto) zur Verfügung.
Es ist beabsichtigt, die Wettbewerbssumme für Preise und Anerkennungen wie folgt aufzuteilen:
1. Preis: 35 000,00 EUR,
2. Preis: 23 000,00 EUR,
3. Preis: 13 000,00 EUR,
Anerkennungen: 18 000,00 EUR.
Das Preisgericht kann einstimmig eine andere Aufteilung der Wettbewerbssummen beschließen.
Es ist vorgesehen, die Wettbewerbssumme jeweils teilweise als Aufwandsentschädigungen auszuschütten. Alle Teilnehmer/-innen, die die geforderten Leistungen vollständig und fristgerecht eingereicht haben, erhalten eine Aufwandsentschädigung von 2.000 Euro (netto).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich um Teilnahme am Planungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren zu bewerben.
Hierfür ist zwingend ein Bewerberbogen zu verwenden, der in dem unter Ziff. I.3) genannten Projektraum registrierungsfrei zur Verfügung steht. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über den o.g. Projektraum. Am Auftrag interessierte Unternehmen werden daher darum gebeten, sich für den Projektraum zu registrieren und im eigenen Interesse die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren;
2) Der Bewerberbogen mit den geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich über den elektronischen Projektraum bis zu dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin einzureichen. Weiter enthält der Bewerberbogen für den Fall der Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft den Vordruck einer Bewerbergemeinschaftserklärung. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (postalisch oder per E-Mail statt elektronisch über den Projektraum) eingehen, können nicht berücksichtigt werden;
3) Im elektronischen Projektraum sind die folgenden Anlagen zur Auftragsbekanntmachung frei verfügbar:
- Anlage 1: Bewerberbogen
Weitere, erst für die Ausarbeitung eines konkreten Angebots erforderliche Unterlagen werden nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt;
4) Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen zum Teilnahmewettbewerb müssen bis spätestens 6 Kalendertagen vor Ablauf der Bewerbungsfrist über den elektronischen Projektraum eingereicht werden;
5) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation
erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von in Teilnahmeantrag vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat;
6) Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren bei weniger als 3 geeigneten Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen. Ebenso behält er sich vor, im Teilnahmewettbewerb nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerbergemeinschaft entsprechend ihrer Rangfolge bis zur Höchstzahl von 10 Verfahrensteilnehmern nachträglich, als Nachrücker am weiteren Verfahren zu beteiligen, soweit einzelne im Teilnahmewettbewerb ausgewählte Bewerber/Bewerbergemeinschaften mitteilen, von der Teilnahme am Wettbewerb absehen;
7) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
8) Die Nichtbeachtung der formalen Leistungsbestandteile - Beachtung der Einlieferungsfristen, Verletzung der Anonymität - führen zum Ausschluss aus dem Wettbewerbsverfahren.
9) Auf "bindende Vorgaben", die zum Ausschluss der Arbeit von der Beurteilung durch das Preisgericht führen, wird mit Ausnahme der Nichtbeachtung der formalen Leistungsbestandteile (Einhaltung der Einlieferungsfristen, Verletzung der Anonymität) verzichtet. Textpassagen der Wettbewerbsauslobung, die als zwingende Vorgaben verstanden werden könnten, aber nicht explizit als "bindende Vorgabe" aufgeführt sind, sind als wesentliche Zielvorgaben der Auslobung zu betrachten; ihre Missachtung führt nicht zum Ausschluss der betreffenden Arbeiten, sondern unterliegt der üblichen Bewertung des Preisgerichts. Gleiches gilt für klarstellende oder ergänzende Formulierungen in der Protokollierung des Rückfragenkolloquiums. Nur wenn diese explizit als "bindende Vorgaben" gekennzeichnet werden, wird die Missachtung zum Ausschluss von der Beurteilung durch das Preisgericht führen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNV638Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens Bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.