Ausschreibung von Fachplanungsleistungen für den Erweiterungsbau der KITA in der Gemeinde Todesfelde
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Fachplanungsleistungen für den Erweiterungsbau der KITA in der Gemeinde Todesfelde
Fachplanungsleistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung in Anlehnung an § 51 HOAI 2021 i. V. m. Anlage
14 Nummer 14.1 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 – 6, im Leistungsbild Technische Ausrüstung (Elektro
und HLS) in Anlehnung an §§ 55 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 15 Nummer 15.1 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 –
9, im Leistungsbild Bauphysik gem. Anlage 1, Ziff. 1.2.1 Abs. 1 bis 4 zu § 3 Abs. 1 HOAI 2021 - Wärmeschutz und Energiebilanzie-rung und Bauakustik, Leistungsphasen 1 – 7 sowie im Leistungsbild Freianlagen in Anlehnung an die HOAI 2021, § 39 i.V.m. Anlage 11, Leistungsphasen 1 - 9 für den Erweiterungsbau der Kita Sonnenblume in Todesfelde.
Tragwerksplanung
Todesfelde
Fachplanungsleistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung in Anlehnung an § 51 HOAI 2021 i. V. m.
Anlage 14 Nummer 14.1 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 – 6, für den Erweiterungsbau der Kita Sonnenblume in Todesfelde
Technische Gebäudeausrüstung - Elektro
Todesfelde
Fachplanungsleistungen im Leistungsbild Fachplanung Techni-sche Ausrüstung – Elektro in Anlehnung an § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 – 9 für den Erweiterungsbau der Kita Sonnenblume in Todesfelde
Technische Gebäudeausrüstung - HLS
Todesfelde
Fachplanungsleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung – Heizung, Lüftung und Sanitär (HLS) in Anlehnung an § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 – 9 für den Erweiterungsbau der Kita Sonnenblume in Todesfelde,
Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung
Todesfelde
Beratungsleistungen im Leistungsbild Bauphysik gem. Anlage 1, Ziff. 1.2.2 zu § 3 Abs. 1 HOAI 2021 - Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Leistungsphasen 1 – 4 für den Erweiterungsbau der Kita Sonnenblume in Todesfelde
Bauphysik - Bauakustik
Todesfelde
Beratungsleistungen im Leistungsbild Bauphysik gem. Anlage 1, Ziff. 1.2.2 zu § 3 Abs. 1 HOAI 2021 Bauakustik, Leistungsphasen 1 – 4 für den Erweiterungsbau der Kita Sonnenblume in Todesfelde
Freianlagen
Todesfelde
Planungsleistungen im Leistungsbild Freianlagen für die Erweiterung der Kita Sonnenblume in Todesfelde,
LPH 1-9, in Anlehnung an die HOAI 2021, § 39 i.V.m. Anlage 11.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des
Niederlassungsmitgliedsstaates;
- Nachweis der Mitgliedschaft der zuständigen Architekten- und Ingenieurskammer;
- Nachweis der Berufsqualifikation;
- Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre,
- ggf. Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die
letzten 3 Geschäftsjahre
- Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge in Form einer Liste
der in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in EUR, des Erbringungszeitpunktes,
Beschreibung der Leistung (LPH), Angabe zu Förderprojekten sowie Benennung des öffentlichen oder privaten
Empfängers, (vorzugswürdig, Planungsleistungen für den Um- resp. Neubau von Schulen) – Angabe der
durchschnittlichen jährlichen operativen Beschäftigungszahl der letzten 3 Geschäftsjahre, (nur Beschäftigte die
Planungsleistungen im vergleichbaren Bereich erbringen),
- Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt,
die mehr als 3 Jahre zurückliegen,
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen im Falle der Unterauftragsvergabe zu vergeben
beabsichtigt
- 02 Erklärung Wirtschaftsteilnehmer,
- 03 Erklärung Beschäftigtenzahlen,
- 04 Erklärung Betriebshaftpflicht ODER: Nachweis des Versicherers, dass die Versicherung im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird,
- 05 Erklärung Art. 5k VO (EU) 2022/576,
- 06 Erklärung Landesrecht Mecklenburg - Vorpommern
- 07 Erklärung Personaleinsatz,
- außer bei Losen 1, 4 & 5: 08 Erklärung örtliche Präsenz,
- 09 Erklärung Berufserfahrung,
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über „subreport ELViS“ durchgeführt.
Angaben zu:
- zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
- fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind wahrheitsgemäß beizubringen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134
Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
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gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB)