Industrieplaner für die Erstellung eines Grobkonzeptes für die Medientrasse und Chemie-Infrastruktur des Industriestandortes Poppendorf Referenznummer der Bekanntmachung: COIL-02-2021
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leibniz-inp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Industrieplaner für die Erstellung eines Grobkonzeptes für die Medientrasse und Chemie-Infrastruktur des Industriestandortes Poppendorf
Das Umsetzungsprojekt CAMPFIRE wird am Standort Rostock-Poppendorf die Forschung und Entwicklung von Technologien für die Erzeugung von Ammoniak, Speicherung und Rückwandlung zu Wasserstoff sowie die direkte Nutzung in Brennstoffzellen und Motoren durchführen im Rahmen des CAMPFIRE Open Innovation Lab durchführen.
Das Umsetzungsprojekt soll als damit als Initialzündung für die kohlenstofffreie Wasserstoff-wirtschaft 2.0 im industriellen Maßstab dienen. Im CAMPFIRE Open Innovation Lab (COIL), betrieben durch den CAMPFIRE-Koordinator INP, werden Versuchsfelder und Infrastrukturen dafür konzipiert und umgesetzt, Reaktoren und Versuchsanlagen entwickelt, gefertigt, angepasst und optimiert, eine fachliche Begleitung von Entwicklungsarbeiten realisiert sowie der Testbetrieb durchgeführt. Während und im Anschluss an das Vorhaben steht das COIL den CAMPFIRE-Partnern und den transHyDE Partnern als Entwicklungsplattform zur Verfügung
Für den Aufbau der Testfelder und Prüfstände muss auf der Basis eines durch die Gemeinde Poppendorf erstellten Grobkonzeptes für den GreenChem Technology Park auf dem Gelände ein Feinkonzept erstellt. Dazu sollen Planungsleistungen in der Chemie-, Energie- und Umwelttechnik, Hochstromtechnik, Tiefbau und im Rohrleitungsanlagenbau erbracht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.inp-greifswald.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Prüfung auf Basis öffentlich zugänglicher Daten und auf Unterlagen, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, wie eine mögliche Genehmigungsstrategie für das Vorhaben aussehen könnte.
Dabei sollen folgende Fragen beantwortet werden:
• Lässt der aktuelle B-Plan das Vorhaben zu und welche Restriktionen sind durch den B-Plan zuerkennen und welche Auswirkungen haben diese auf die technische Umsetzung und das Genehmigungsverfahren?
• Wie kann die Versuchsanlage mit ihren unterschiedlichen Feldern und Anwendungen genehmigt werden?
• Wie sind die einzelnen Projektbestandteile / Versuchsaktivitäten unterschiedlichen Genehmigungsverfahren zuzuordnen?
• Wie könnte eine erfolgreiche Genehmigungsstrategie für das Vorhaben aussehen? Hierbei ist noch zu berücksichtigen, ob eine allgemeine Rahmengenehmigung auch ohne detaillierte Kenntnisse für die einzelnen Versuchsfelder möglich ist (lieferantenneutrale Genehmigung).
• Sind aufgrund des Vorhabens weitere Betriebsbereiche nach der Störfallverordnung auszuweisen? Dabei spielen die Fragen nach den Betreibern und die Anbindung an Yara eine wesentliche Rolle.
• Muss für die COIL-Anlage eine UVP durchgeführt werden oder ist eine UVP-Vorprüfung ausreichend? Im Falle eine UVP-Vorprüfung wird geklärt, ob es empfehlenswert ist, hierzu vorgelagert ein eigenes Verfahren durchzuführen oder die UVP-Vorprüfung in das Verfahren nach BImSchG zu integrieren.
• Welche essenzielle Fachgutachten sind für das Genehmigungsverfahren notwendig?
Im Ergebnis werden alle notwendigen Studien, Zulassungen und Genehmigungen aufgelistet und den einzelnen Verfahren zugeordnet.
Die Genehmigungsverfahren für die einzelnen Bestandteile des Projektes (BImSchG, Bauantrag etc.) werden mit den einzelnen Schritten skizziert.
Die Ergebnisse werden in einem Foliensatz zusammengestellt.
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Im Zuge der Auftragsvergabe COIL-02-2021 ist eine Ergänzung für die Leistungserbringung erforderlich. Die COIL-Feinplanung muss auf die am Standort gegebene B- und F-Planung abgestimmt werden. Dabei ist es dringend erforderlich. dass der Auftragsnehmer auch Handlungsempfehlungen für die Vorgehensweise zur Umsetzung der im Rahmen des Auftrags erarbeiteten Projektbestandteile ableitet und für die jeweiligen Betriebsbereiche bewertet.
Für die Erstellung eines Grobkonzeptes (Ausschreibung COIL-02-2021) hatte sich nur die Firma „Fichtner GmbH & Co. KG“ beworben. Die Nachbeauftragung baut auf den Erkenntnissen der Ausschreibung COIL-02-2021 auf und kann nur durch die Firma „Fichtner GmbH & Co. KG“ erfolgen.